ZitatOriginal geschrieben von Timeslot
Eine Kündigung eines Mobilcom Mobilfunkvertrages gegenüber der debitel AG ist unwirksam, da die debitel AG unverändert ein rechtlich selbstständiges Unternehmen ist, auch wenn es über eine Zwischengesellschaft, der debitel Konzernfinanzierungs GmbH, im Eigentum der Mobilcom Communicationstechnik GmbH steht. Denkbar ist zwar, daß debitel Kündigungen an Mobilcom weiterleitet, eine Rechtspflicht besteht indes nicht.
Das hast du missverständlich aufgefasst bzw. habe ich mich missverständlich ausgedrückt.
Ich werde meinen Debitelvertrag auch bei Debitel kündigen.
Ich möchte keine außerordentliche Kündigung, sondern die reguläre Kündigung, die mir eben nach zwei Jahren Laufzeit zusteht.
Meine Kündigung kann Mobilcom/Debitel nicht einfach ignorieren mit dem Hinweis, ich hätte den Vertrag bei einer anderen Gesellschaft gemacht, die nun nicht mehr existiert.