frage zu kurzarbeit und urlaub

  • in meiner firma haben wir kurzarbeit.2 tage die woche.nun meine frage,mal angenommen ich habe eine woche urlaub schon länger eingetragen im april oder mai.darf die firma dann am eingetragenen urlaub, kurzarbeit anordnen oder bekomm ich urlaubsgeld ?
    hab schon ein bischen gestöbert im netz,aber habe nichts gefunden zu diesen thema.

  • Was steht denn in deiner Betriebsverinbarung und im Tarifvertrag für deine Branche/Region?
    Habe im Moment auch Kurzarbeit. Bei uns gilt folgende Regelung:


    Kurzarbeit darf auf keinen Fall von Urlaub eingerahmt werden. Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten:


    Erlaubt:


    Tagvor der Kurzarbeit - Kurzarbeitstag - Tag1 nach Kurzarbeit - Tag 2 Nach Kurzarbeit


    Freischicht/Gleitzeittag - Kurzarbeitstag - Frischicht/Gleizeittag
    Freischicht/Gleitzeittag - Kurzarbeitstag - Samstag/Sonntag
    Freischicht/Gleitzeittag - Kurzarbeitstag - Urlaub
    Freischicht/Gleitzeittag - Kurzarbeitstag - Samstag/Sonntag - Urlaub
    Freischicht/Gleitzeittag - Kurzarbeitstag - Feiertag
    Freischicht/Gleitzeittag - Kurzarbeitstag - Samstag/Sonntag - Feiertag


    Folgende Kominationen sind nicht erlaubt:


    Urlaub - Kurzarbeitstag - Urlaub
    Urlaub - Kurzarbeitstag - Samstag/Sonntag - Urlaub
    Urlaub - Kurzarbeitstag - Feiertag
    Urlaub - Kurzarbeitstag - Samstag/Sonntag - Feiertag


    Fraglich bleibt ob Urlaub in Kurzarbeit umgewandelt wird.
    Mir stellt sich dank Aufstockung auf 90% des Nettos die Frage nicht. Ich nehm Kurzarbeit bevor ich Urlaub nehme und spar meine Urlaubstage für 2010.
    Urlaubsgeld gibt es zu 100% ende April.


    Frag deinen Betriebsrat (wenn vorhanden) und/oder deine Gewerkschaft.

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