in meiner firma haben wir kurzarbeit.2 tage die woche.nun meine frage,mal angenommen ich habe eine woche urlaub schon länger eingetragen im april oder mai.darf die firma dann am eingetragenen urlaub, kurzarbeit anordnen oder bekomm ich urlaubsgeld ?
hab schon ein bischen gestöbert im netz,aber habe nichts gefunden zu diesen thema.
frage zu kurzarbeit und urlaub
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Was steht denn in deiner Betriebsverinbarung und im Tarifvertrag für deine Branche/Region?
Habe im Moment auch Kurzarbeit. Bei uns gilt folgende Regelung:Kurzarbeit darf auf keinen Fall von Urlaub eingerahmt werden. Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten:
Erlaubt:
Tagvor der Kurzarbeit - Kurzarbeitstag - Tag1 nach Kurzarbeit - Tag 2 Nach Kurzarbeit
Freischicht/Gleitzeittag - Kurzarbeitstag - Frischicht/Gleizeittag
Freischicht/Gleitzeittag - Kurzarbeitstag - Samstag/Sonntag
Freischicht/Gleitzeittag - Kurzarbeitstag - Urlaub
Freischicht/Gleitzeittag - Kurzarbeitstag - Samstag/Sonntag - Urlaub
Freischicht/Gleitzeittag - Kurzarbeitstag - Feiertag
Freischicht/Gleitzeittag - Kurzarbeitstag - Samstag/Sonntag - FeiertagFolgende Kominationen sind nicht erlaubt:
Urlaub - Kurzarbeitstag - Urlaub
Urlaub - Kurzarbeitstag - Samstag/Sonntag - Urlaub
Urlaub - Kurzarbeitstag - Feiertag
Urlaub - Kurzarbeitstag - Samstag/Sonntag - FeiertagFraglich bleibt ob Urlaub in Kurzarbeit umgewandelt wird.
Mir stellt sich dank Aufstockung auf 90% des Nettos die Frage nicht. Ich nehm Kurzarbeit bevor ich Urlaub nehme und spar meine Urlaubstage für 2010.
Urlaubsgeld gibt es zu 100% ende April.Frag deinen Betriebsrat (wenn vorhanden) und/oder deine Gewerkschaft.
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