Kündigungsmöglichkeit bei Vertragsweitergabe an andere Firma

  • Hallo,


    folgendes Szenario:


    Kunde hat Vertrag mit Firma A.
    Firma A gibt nun alle Kunden an Firma B weiter mit der Möglichkeit diesem zu widersprechen.
    Kunde widerspricht und kündigt außerordentlich zur angegebenen Frist.
    Muss Firma A nun dieser Kündigung entsprechen oder kann Firma A sagen, dass sie diese Kunden weiter selbst bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit betreut.

  • Ohne die genauen Wortlaute der Briefe und der AGB lässt sich hier nix genaues sagen!

  • Ok, jetzt wir es merkwürdig.


    In den AGBs aus dem Jahre 2004 steht, dass man bei einer Vertragsübergabe ausdrücklich auf ein Widerspruch- und Kündigungsrecht verzichtet.
    Es gibt inzwischen aber wahrscheinlich neuere AGBs, diese lasse ich mir gerade zuschicken.


    In dem Brief zur Vertragsübergabe steht:


    "(...)Sollten wir bis Ende März 2009 nichts Gegenteiliges von Ihnen hören, ist die Übernahme mit Wirkung zum 1.4.09 vollzogen.


    Sollten sie mit dem Übertrag nicht einverstanden sein, senden sie bitte biz zum 31.3.09 Ihren Widerspruch per Fax an (....)"


    Es wurde also eindeutig die Möglichkeit zum Widerspruch eingeräumt.

  • Würde sich denn für den Fall des Widerspruchs etwas am Leistungsumfang ändern? Könnte z.B. die alte Firma, falls Sie Dich wg. Widerspruch als Kunden weiter behält, die Leistungen wie vertraglich vereinbart erbringen?

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Würde sich denn für den Fall des Widerspruchs etwas am Leistungsumfang ändern? Könnte z.B. die alte Firma, falls Sie Dich wg. Widerspruch als Kunden weiter behält, die Leistungen wie vertraglich vereinbart erbringen?


    Ich denke schon.
    Firma C, ein Mitbewerber von A und B, bezweifelt, dass Firma A die verbleibenden Kunden behalten wird, aber das ist auch nur deren Annahme.


    Problem ist, dass wir die Entscheidung von Firma A erst nach dem 1.4. mitgeteilt bekommen wernen.
    Wir sitzen total zwischen den Stühlen, da die Dienstleistung ohne Unterbrechung weiterlaufen sollte und wir eigentlich schon einen Vertrag mit Firma C abgeschlossen haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Es wurde also eindeutig die Möglichkeit zum Widerspruch eingeräumt.


    Ja, du hast ein Widerspruchsrecht bekommen, dies bedeutet aber nicht, dass du auch ein Kündigungsrecht hast. Ein Widerstpruch verhindert nur den Übergang auf Firma B. Firma A hat dann das Recht und - je nach Vertragsausgestaltung- auch die Pflicht, den Vertrag bis zum Ende zu erfüllen.


    Ich würde also prüfen, ob Firma A verpflichtet ist, den Vertrag weiter zu erfüllen. Das ist sicherlich nicht außergewöhnlich, ansonsten könnte man ja auf diese Weise gut verträge loswerden. Wenn ja, dann melde dich bei Firma A und teile denen mit, dass sie sich jetzt entscheiden sollen. Spätere Rückzieher würdest du als Vertragsbruch werten und entsprechend verfolgen.


    Neue AGB gelten für dich übrigens nicht einfach so. Wenn du sie nie zu Gesicht bekommen hast, sind sie evtl. nicht gültig.


    ---


    Insgesamt ist es aber recht schwierig zu argumentieren, wenn man nicht mal weiß, ob es um einen Brötchenlieferdienst, Softwarewartung oder Handyvertrag geht ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von E51-user


    Insgesamt ist es aber recht schwierig zu argumentieren, wenn man nicht mal weiß, ob es um einen Brötchenlieferdienst, Softwarewartung oder Handyvertrag geht ;)


    Es geht um ein EC-Terminal.
    Die Firma Siemens will sich anscheinend aus diesem Geschäftsfeld zurückziehen und übergibt ihre Kunden deshalb gerade an Easycash.

  • Wie ich gerade erfahren habe, haben wir bereits eine Rechnung von Easycash bekommen, obwohl wir dem Wechsel widersprochen haben!


    Kann man sowas als außerordentlichen Kündigungsgrund anführen?

  • Sehe ich das richtig? Ihr seid selbständig, habt aber keine Rechtsschutzversicherung oder wollt aus anderen Gründen ohne rechtskundigen Vertreter agieren.


    Siemens kann ja zum Beispiel angeben, dass sie weiter die Leistung erbringen, aber alle Forderungen daraus an EasyCash abgetreten haben.

  • Hilfsprofi, unterschwellige Belehrungen helfen jetzt wohl nicht... ;)


    NiceIce, da ich dieses Geschäft leider überhaupt nicht kenne und auch nicht im Entferntesten weiß, wie dort Verträge aussehen, kann ich leider nichts qualifiziertes dazu beitragen. Spekulieren könnte ich munter, aber damit ist wohl nicht geholfen.

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