mobilcom Rückforderung Handys

  • Zitat

    Original geschrieben von schwedenfan
    Ich weiß gar nicht, warum das Thema "Moral" hier so eine große Rolle spielt.
    Wenn in den AGB des NB drin steht, "ich versichere, mich nicht im Insolvenzverfahren zu befinden", dann ist das Täuschung.
    Basta.
    Und das hat nichts damit zu tun, ob ich irgendjemandem einen Handyvertrag "gönne". Mit Moral hat das überhaupt nichts zu tun, also hört ihr erstmal auf, von Moralaposteln zu reden. :)

    Ich habe weder behauptet, dass eine solche Meinung etwas mit Moral zu tun hat, noch habe ich damit Leute angesprochen die eine evtl. Täuschung sehen. :) Im übrigen steht das nicht in den AGB´s, sondern lediglich das mobilcom in diesem Fall kündigen kann. Habe nirgends gelesen, dass man den Vertrag garnicht erst eingehen darf. Basta ;)


  • Ja, das ist möglich...
    Für das Erbringen von Dienstleistungen wird mobilcom deinem Freund Rechnungen schicken.
    Da der Vertrag erst nach ein paar Tagen gekündigt wurde, müssten zumindest für dieses Zeitfenster, in dem der Vertrag aktiv war, Gebühren entrichtet werden. In dieser Zeit konnte der Vertrag ja auch genutzt werden.


    Mobilcom gehört allerdings zu jenen Spitzbuben, die eine Vertragslaufzeit gerne bis zum Monatsende weiterlaufen lassen, obwohl der Termin des Abschlusses mitten im Monat lag. Das ist allerdings auch nicht rechtens, weil die Laufzeiten 24 Monate betragen, und nicht 24 Monate + x Tage bis zum Monatsende...


    Die exakte Länge der Laufzeit, wissen wir nicht, weil wir werder Datum der Aktivierung noch der Deaktivierung kennen.
    Insofern kann dir auch nicht gesagt werden, ob hier ein Grund für eine Beschwerde vorliegt.
    Da wir den Tarif deines Freundes nicht kennen, vermögen wir auch über die Rechnung in Höhe von 23,- je Vertrag nichts zu sagen?


    Warum die Handies wieder auf der Rechnung aufgeführt wurden, können wir auch nicht ahnen...
    Im Zweifelsfall würde ich bei mobilcom fragen.


    So, das war doch mal einen neutrale Antwort, oder?

  • Hallo,


    ich bin neu hier im Forum und hatte eigentlich eine technische Frage, die sich allerdings schon geklärt hat. Zu dem Thema Insolvenz und Mobilfunkvertrag möchte ich mich dennoch äußern denn man bekommt beim lesen einiger Beiträge den Eindruck manche Poster wissen nicht worum es sich bei einer Insolvenz genau handelt.


    Der privaten Insolvenz geht ein außergerichtlicher Einigungsversuch vorraus in dem versucht wird Vergleiche mit den Gläubigern zu treffen, erst wenn dieser scheitert kann die Insolvenz eröffnet werden.


    Der Schuldner muß sein Einkommen bis zum gesetzlich verankerten unpfänbaren Betrag an den gerichtlich bestellten Treuhänder abführen der dieses Geld an die Gläubiger verteilt. Diese Verteilung der Gelder geschieht sechs Jahre lang danach ist das Verfahren beendet und der Schuldner von der Schuld befreit wenn der Schuldner seine Pflichten erfüllt hat und sich wohlverhalten hat.


    Jemand in der Insolvenz ist also nicht unbedingt mittellos sondern verfügt so fern er in Lohn und Brot steht über ein Einkommen das sich nach oben nach der Pfändungstabelle richtet. Es ist also kein Betrug wenn man Handyverträge abschließt und die daraus entstehenden Forderungen aus dem verbleibenden unpfändbaren Betrag begleicht.


    Würde die Rechnung nicht beglichen wären diese Forderungen Neuschulden die nicht von der Restschuldbefreiung der Insolvenz erfasst würden und für die der Schuldner gerade zu stehen hätte wie jeder andere Vertragspartner der sich nicht in der Insolvenz befindet auch.


    Nach meiner Einschätzung ist die Kündigung des Mobilfunkanbieters um die es in diesem Thread geht unrechtmäßig.


    Ich zitiere die AGB aus der Seite 1 dieses Threads:


    2.3.4 gegen den Kunden ein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eingeleitet, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet wird oder er die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt hat, oder in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine sonstige wesentliche Verschlechterung eintritt, die befürchten lässt, dass dieser seinen Verpflichtungen zeitweise oder dauernd nicht nachkommen kann, es sei denn, er leistet nach Aufforderung innerhalb von 10 Tagen eine angemessene Sicherheitsleistung.


    Dieser Passus zielt eindeutig auf eine Verschlechterung der finanziellen Sittuation des Kunden ab die während der Vertragslaufzeit stattfindet, dies ist bei dem TE nicht der Fall. Der Mobilfunkanbieter hätte den Vertrag von vorne herein ablehnen müssen und kann ihn nun nicht aufgrund seiner AGB kündigen da sich die finanzielle Lage des Kunden seit Vertragsabschluß nicht geändert hat. Weiter wurde der Kunde nicht aufgefordert eine Sicherheitsleistung zu leisten wie es die AGB vorsieht.


    Ich würde falls ich die Verträge behalten wollte der Kündigung schriftlich per Einschreiben mit Rückschein aus oben genannten Gründen widersprechen und gegen eine Sperrung des Anschlußes mit einer einstweiligen Verfügung gerichtlich gegen den Anbieter vorgehen.


    Eine moralische Frage stellt sich hier nicht, das ist eine rein juristische Frage.
    Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit der Insolvenz eingeräumt es ist also legal sie zu nutzen. Der Gesetzgeber gestattet innerhalb gewisser Grenzen die Vertragsfreiheit, wenn der Mobilfunkanbieter seine AGB schlampig formuliert und bei Neukunden keine ordentliche Bonitätsprüfung vornimmt kann eine Kündigung nicht hilfsweise aus moralischen Gründen stattfinden.


    Mit freundlichen Grüßen


    J.S.

  • Zitat

    Original geschrieben von bibsurfer
    So, das war doch mal einen neutrale Antwort, oder?

    Hast du sehr schön gemacht. :D


    @ Johannes S.: Vollkommen richtig! Gut zusammengefasster Beitrag. Eine Neuverschuldung während des laufenden Inso-Verfahrens wäre aber dennoch kritisch, er würde seine Restschuldbefreiung riskieren (Stichwort Wohlverhaltenphase). Von Betrug kann nur ausgegangen werden, wenn der Schuldner einen Vertrag eingeht obwohl ihm vorher seine Zahlungsunfähigkeit bewusst war -> Eingehungsbetrug.
    Sicher ist das eigentliche Thema eine juristische Frage, jedoch finden es einige Leute "dreist" oder "unverschämt", dass ein Schuldner den "Luxus" eines Mobilfunkvertrages besitzt und unterstellen das dieser dann nicht bezahlt werden würde. Daher Moralapostel. (Man lese einige Postings auf Seite 2)



  • Moin,


    sehr schön geschrieben und ich hoffe die ganzen Moralapostel haben es auch verstanden und reißen sich das nächste Mal ein bischen am Riemen und gehen konkret auf die Fragestelung eines Treadstellers ein und belehren Ihn nicht mit irgendwelchen inhaltslosen Floskeln.


    Vielen Dank für die Mühe :top:


    Gruß Stigarta

    Gruß Stigarta

  • Zitat

    Original geschrieben von chicobonito
    Hast du sehr schön gemacht. :D


    (..)jedoch finden es einige Leute "dreist" oder "unverschämt", dass ein Schuldner den "Luxus" eines Mobilfunkvertrages besitzt und unterstellen das dieser dann nicht bezahlt werden würde. Daher Moralapostel. (Man lese einige Postings auf Seite 2)



    Schon gut, aber soweit ich gelesen habe, handelte es sich hier eben nicht um einen Mobilfunkvertrag, sondern gleich um deren zwei .


    Desweiteren kann es in Ausnahmefällen durchaus vorkommen, dass der Vertragspartner (Mobilfunkunternehmen) aus irgendwelchen technischen Gründen von der Schufa kein Warnsignal bekommt. Oder dass bei der Schufa eben nichts verzeichnet ist, weil die Privat-Inso aufgrund eines verschuldungsverhältnisses zustande kam, bei dem der Gläubiger nicht mit der Schufa zusammenarbeitet. Dass mobilcom ständig alle Amtsgerichts-Schuldnertabellen in ganz D abfragt kann wohl nicht angenommen werden, und m.E. gibt es auch keine väterliche Garantenstellung oder Garantenpflicht, dass mc in diesem Fall "für" die Richtigkeit der Kundenangaben sozusagen bürgen muss ("hätten sie doch gescheit bei der Schufa nachgeschaut!" ) - wenngleich das manchen Schuldnern so gern passen würde....


    Desweiteren kann man also nicht dem Mobilfunker die (Allein-) Schuld in die Schuhe schieben, dass es zu einem Vertragsschluss kam. Vielleicht vermitteln manche Nachmittags-Fernsehshows in Privatsendern den gegenteiligen Eindruck?


    Desweiteren muss nicht alles in AGB stehen; meines Erachtens könnten Netzbetreiber von Zeit zu Zeit auch mit nachträglichem Wegfall einer wichtigen Geschäftsgrundlage = nachhaltigem Vertrauensverlust argumentieren. (wenn nachträglich die Insolvenz bekannt wird.)


    Es wurde gefragt, warum sich manche Leute über diese Verhaltensweisen aufregen. Ganz einfach: unter denjenigen die insolvent werden, ist zu einem gewissen Prozentsatz, der möglicherweise leicht erhöht ist, ein Anteil von Leuten, die zwar mit Geld nicht umgehen kann, aber dennoch für sich selbst einen hohen Lebensstandard beansprucht. Für diesen Lebensstandard kommen dann - ungefragt! - nachträglich andere Mitmenschen auf, wenn hinterher Schulden abgeschrieben werden müssen - dafür kommen dann, über höher kalkulierte Kreditzinsen, alle übrigen ordentlichen Schuldner auf - oder, wie man an der Bankenkrise sieht, die Allgemeinheit in Form der Steuerzahler. Ich möchte betonen: ungefragt.


    Dieses Ausblenden mitmenschlicher Bezüge und unberechtigte Brandmarken von Kritik als "Einmischung" kritisiere ich und trete den Argumenten von bibsurfer dem Grunde nach bei.

    Dodge - Aus Freude am Tanken

  • Exakt. Ein gewisser erhöhter Prozentsatz von Schuldnern. Aber berechtigt diese Tatsache dazu, jeden Schuldner mit diesen gleichzustellen und hier so anzugehen? Selbst wenn es zwei Verträge sind, kennt niemand den Grund, weiss niemand was sie kosten, inwiefern er sich diese leisten kann oder eben nicht und ob sie bezahlt werden oder eben auch nicht. Also hat auch niemand ihn schon im vorraus zu verurteilen oder ihm zu unterstellen Mist zu bauen. Ich kenne selbst zwei Verschuldete, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Bei einer Person wäre es so sicher wie das Amen in der Kirche, dass ein Mobilfunkvertrag nicht bezahlt werden würde. Eher wird einfach der nächste abgeschlossen... Bei der anderen hingegen hätte ich auch bei 3 Verträgen nicht die geringsten Bedenken, das auch nur einer wegen Zahlungsverzug gekündigt werden könnte.


    Nicht alle Schuldner sind dumm, böse, können nicht mit Geld umgehen und bauen nur Mist. Ebenso wie nicht jeder Hartz4-Bezieher zu faul zum arbeiten ist.


    Nun, wenn die Schufa gerade nicht verfügbar ist, hat man die Möglichkeit den Vertrag später zu schalten oder eben auf Prüfung zu verzichten. Muss jeder NB selbst entscheiden ob und wie er prüft. Für die Prüfung und die Entscheidung eine Geschäftsbeziehung eingehen zu wollen oder nicht ist allein mobilcom selbst verantwortlich. Für mich stellt sich auch nicht die Frage nach "Schuld". Verträge sowie AGB´s sind nunmal dazu da um eine Geschäftsbeziehung zu regeln. Die Gründe aufgrund dessen mobilcom kündigen könnte sind dort klar geregelt. Wenn jemand nirgends gegen diese verstösst und den NB auch nicht getäuscht hat sehe ich zumindest keinen Kündigungsgrund. Aber letztlich können wir dies nicht wirklich beurteilen. ;) Wenn die Kündigung hingegen doch rechtens ist, bleibt jedoch (und dies ist das eigentliche Thema) die Frage ob die Handys zurückverlangt werden können. Aufgrund der Tatsache, dass die NB´s selbst gern darauf bestehen, dass es sich um zwei völlig voneinander unabhängige Verträge (Dienstleistungsvertrag & Kaufvertrag) handelt, wüsste ich in diesem Fall auch nicht was der Kaufvertrag mit dem gekündigten Dienstleistungsvertrag zu tun hat.


    Jetzt kann ich wieder mit "Moral" anfangen, wonach er die Handy natürlich aus Anstand zurückgeben sollte wenn er durch die Kündigung ja den Wert garnicht bezahlt. Aber andererseits kann es auch nicht sein, dass die NB´s es sich immer zu ihren Gunsten so zurecht legen wie es gerade passt. Wenn bei Kündigung durch den NB nun der Kaufvertrag nichtig sein soll, sollte im Umkehrschluss auch der Dienstleistungsvertrag nichtig sein, wenn der Kunde den Kaufvertrag rückgängig macht. Entweder sind die Verträge gekoppelt oder nicht. Aber nicht mal so und mal anders wie es gerade passt. ;)


    Und ich sehe keinesfalls im Anbieter grundsätzlich den bösen und Schuldigen. Das dies bei weitem nicht immer der Fall ist, und Kunden genauso "schlimm" sind, zeigt mir allein schon öfters mal dieses Forum.

  • Und ich meine, dass ich mit keinem Wort dem Freund des TE unterstellt habe, dass er den neuen Vertrag bei mobilcom nicht zahlen wollen würde oder könnte.


    Mir geht es um das Prinzip, dass Gläubiger auf Ihre Forderungen warten oder verzichten, während der Schuldner mit seinen nicht pfändbaren Beträgen weiterhin, relativ ungeprüft, neue, und teilweise völlig unnötige Verbindlichkeiten eingehen kann.
    ( Stigarta:
    ich habe nachgeschaut, was "Moral" bedeutet, und habe m.E. nichts verdreht.
    Ich weiß aber auch, was Floskeln sind, und die sind eigentlich immer inhaltsleer, denn das macht sie ja zu Floskeln.
    Inhaltsleere kann man meinen Beiträgen in diesem Thread aber kaum vorwerfen. Man könnte mir vorwerfen, das Thema verfehlt zu haben. Und, über meinen Standpunkt darf man auch streiten.
    Und dafür, dass ich das hier angezettelt habe, entschuldige ich mich im folgenden, obwohl ich nicht der erste und einzige war, der sich in diese Richtung äußerte....)


    Ich meine nun einmal, dass die Schuldner erst einmal alte Schulden abbauen sollten, wenn sie finanzielle Mittel für Telefonverträge übrig hätten.
    Niemand müsste deswegen auf Mobiltelefone und -telefonie verzichten, wie gesagt ich nutze selbst eine simyo-Karte (womit man sogar einen sehr günstigen Tarif hat).
    Diese Beiträge waren natürlich überhaupt nicht der Eingangs-Frage dienlich, das hatte ich schon in meinem ersten Posting eingeräumt. (Es geht mich nichts an...)


    Meine Vorwürfe richteten sich demnach also nicht allgemein gegen Personen in Insolvenz oder den Bekannten des TE, sondern gegen die Möglichkeiten, die nicht verantwortungsbewußten Menschen durch das Insolvenzrecht u.U. eingeräumt werden.


    Meine Entschuldigung geht daher an den unbekannten Freund von adana, falls ich ihm zu nahe getreten sein sollte...

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