mobilcom Rückforderung Handys

  • Es ist schon mehr als peinlich, wenn hier einige wegen einem ganz normalen Alltagsgegenstand namens Handy und monatlichen verhälnissmäßig geringen Verpflichtungen, welche bei Festnetzverzicht sogar die monatlichen Ausgaben senken, so an die Decke gehen, als hätte der Schuldner nen Leasingvertrag bei Porsche unterschrieben. Dazu werden ganz pauschal mal alle mobilfunkvertagsunterschreibende Schuldner unter generalverdacht des Betruges gestellt.


    Wie wäre es wenn die Moralapostel sich mal zurückhalten, wenn sie:


    A: die Person überhaupt nicht kennen.
    B: Ihnen die Hintergründe völlig unbekannt sind.
    C: die Sache hier überhaupt nicht Thema ist.
    D: Es sie überhaupt nichts angeht.


    Seid doch bitte mal genauso sachlich und vorurteilsfrei wie auch ihr es von anderen erwartet.



  • Moin,


    dem ist nichts hin zu zu fügen :top:


    Gruß Stigarta

    Gruß Stigarta

  • das ganze ist doch ein kopplungsgeschäft...


    wenn ihr in ner handy-bude nen vertrag abschließt und euch wird zugesichert, daß ihr dann von der handy-bude nen handy xyz erhaltet, ist der handy-vertrag auch nichtig wenn ihr das handy dann nicht bekommt.


    im umkehrschluss muss das handy auch zurückgegeben werden, wenn der vertrag nicht zustande kam. das ist hier imho der fall, da der vertrag unter vorspielung falscher tatsachen - durch die AGB versichert der kunde, nicht im insolvenzverfahren zu sein - zu stande kam.


    ich gehe mal nicht davon aus, dass die person das ganze absichtlich gemacht hat, sondern sich die AGB einfach nicht durchgelesen hat...


    meiner meinung nach, wäre das handy zurück zu geben, die 9,95€ sind von mobilcom zu erstatten. das ist auch moralisch die einzig sinnvolle lösung. es sollte sich hier keine partei bereichern.


  • Oh, meine Empfehlung eine Prepaid-Karte und ein günstiges Handy zu nutzen, ist absolut wert- und vorurteilsfrei!


    Denn ich kann da sogar den kategorischen Imperativ Immanuel Kants für mich in Anspruch nehmen (Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne...)
    Ich selber, um deine Kritik aufzugreifen, verzichte auf einen Festnetzanschluss und nutze ausschließlich eine simyo-Prepaidkarte mit einem Nokia N78.
    Ich sitze also nicht in einem Glashaus!


    Daher meine ich, mit meinen Beiträgen lediglich an Verstand und Vernunft zu appellieren.


    Dass wir die exakte Situation des TE nicht kennen, liegt ja m.E. am TE.
    Normalerweise ist er doch in der Schuld, uns mehr Infos zu geben, damit man ihm hier helfen kann. Das hatte ich auch schon geschrieben.
    Welche Handies, welche Verträge?


    Und wenn wir das wissen, können wir ihm helfen, und behaupten, dass es sich um normale Alltagsgegenstände und verhältnismäßig geringe monatliche Kosten handelt...
    Der TE hat jedoch den Anbieter mobilcom im ersten Post als potentiellen Abzocker dargestellt, ohne hier allerdings die Situation exakt darzustellen...
    Vielleicht solltest du dort also auch den Zeigefinger zur Vorverurteilung erheben?


    Und persönlich meine ich, dass es in der heutigen Zeit insgesamt einen großen Verlust von Moral gibt.
    Und von daher ist es nötig, dass es Menschen gibt, die auf diesen Misstand hinweisen!
    (Und das schließt dann natürlich nicht aus, ggf. auch an mobilcom Kritik zu üben.)

  • Zitat

    Original geschrieben von bibsurfer
    Daher meine ich, mit meinen Beiträgen lediglich an Verstand und Vernunft zu appellieren.

    Völlig in Ordnung aber genau dieses sollte man, wenn überhaupt, ebenfalls mit Verstand und Vernunft tun, was einige nicht können. Aber da wir die Hintergründe nicht kennen, besteht auch kein Bedarf zu appelieren, da ein Vertrag nicht generell unvernünftig sein muss. ;) Und Hintergründe dazu braucht der TE auch nicht nennen, da diese nicht das Thema sind. Es geht hier lediglich um das zurückverlangen der Handys aufgrund dieser Kündigung. Und nicht um die Frage ob jemand im Inso Verträge abschließen sollte.


    Dies ist auch nicht der erste Thread bei dem einige Leute bei den Worten "Inso" und "Handyvertrag" in einem Beitrag die Keule rausholen. Ich würde sebst auch niemanden mit solchen Problemen Verträge empfehlen (bin ohnehin kein Fan davon, nutze selber Prepaid) und sicherheitahalber abraten wenns keinen vernünftigen Grund dafür gibt. An Verstand und Vernunft kann ich erst appelieren wenn ich die Person und sein Verhalten kenne und davon ausgehen kann, dass dies höchstwahrscheinlich böse endet. ;)


    Um nicht völlig OT zu bleiben mal etwas zum Thema:


    Es liegen doch zwei Verträge vor. Ein Dienstleistungsvertrag und ein Kaufvertrag. Gekündigt würde zurecht der Dienstleistungsvertrag. Wäre die Frage warum dies auch den Kaufvertrag nichtig machen sollte. Drehen wir den Spieß mal um: Wenn ich aufgrund mehrerer Reparaturen schlussendlich den Kaufvertrag rückgängig machen würde, bliebe der Dienstleistungsvertrag bestehen, der Anbieter würde mich eben über die voneinander unabhängigen Verträge aufklären. Dies Problem haben wir alle hier schon zur Genüge gelesen oder erlebt. Demnach dürfte mobilcom doch eigentlich kein Recht haben die Geräte zurückzufordern.


    Denkbar wäre für mich allenfals dem Vertragsnehmer zu beschuldigen, vorsätzlich gegen die AGB´s verstoßen zu haben, in der Hoffnung auf diese Kündigung und mit dem Ziel sich mit der Hardware zu bereichern. Aber das wäre auch erstmal zu beweisen. Würde mobilcom erstmal damit freundlich und sachlich konfrontieren und die Reaktion abwarten. Ob man es wirklich wegen zwei Handys (für die man nichtmal etwas bezahlte) auf einen Rechtsstreit ankommen lassen sollte wäre dann evtl. die nächste Frage.



  • Moin,


    schön abgeschrieben. Könnte ein Text aus einem Lehrbuch sein. Sag mal glaubst Du wirklich an das was Du da so schreibst?


    Wenn ja musst Du ziemlich frustiert sein das Dir das Verhalten anderer Leute soviel Kopfzerbrechen bereitet. Vor allem ein Verhalten welches in keinster Weise unmoralisch ist.


    Was Moral bedeutet ist Dir aber wohl ein Begriff,oder?


    Scheinst hier irgendetwas durcheinander zu bekommen.


    Gruß Stigarta

    Gruß Stigarta


  • Moin!
    Da ich überlege, bevor ich schreibe, kommt es zuweilen vor, dass Zitate klingen, als seien sie abgeschrieben. Auch wenn diese nicht als solche gekennzeichnet sind. Ich gehe aber davon aus, dass dir, wenn du "Moral" zu definieren verstehst, auch Kant ein Begriff ist...


    Vielleicht verstehe ich auch wirklich nicht recht, was unmoralisch ist, und was Moral überhaupt bedeutet. Vielleicht kannst du es mir ja erklären?
    Und auch den einigen wenigen, die sich in diesem Thread noch so wundern , was von manchen Leuten heutzutage vielleicht als "normale Werte" angesehen werden.


    Auf deinen obigen Beitrag antwortend, zitiere ich DICH, aus einem deiner noch nicht so zahlreichen Beiträge, die, wie es scheint, den entsprechenden Themen auch nicht immer förderlich sind:
    Zitat stigarta Anfang:" :D:D:D:D:D "Zitat Ende.


    Woher wußtest du eigentlich, da du die Beiträge einiger als typisch deutsch darstellst, dass es sich bei den Verfassern um Deutsche handelte? Du bist also gänzlich frei von Vorurteilen!


    Edit:
    Die Läuterung durch "chicobonito" lasse ich mir gefallen, und damit auf sich beruhen!
    ;)


  • Ich weiß gar nicht, warum das Thema "Moral" hier so eine große Rolle spielt.
    Wenn in den AGB des NB drin steht, "ich versichere, mich nicht im Insolvenzverfahren zu befinden", dann ist das Täuschung.
    Basta.
    Und das hat nichts damit zu tun, ob ich irgendjemandem einen Handyvertrag "gönne". Mit Moral hat das überhaupt nichts zu tun, also hört ihr erstmal auf, von Moralaposteln zu reden. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von schwedenfan
    Wenn in den AGB des NB drin steht, "ich versichere, mich nicht im Insolvenzverfahren zu befinden", dann ist das Täuschung.


    Aber genau das steht eben nicht in den zitierten AGB!

  • Hallo,


    Mein Freund hat heute die Rechnungen für die beide Verträge erhalten. 23,- euro, pro Rechnung.


    mobilcom hat 2 mal 9,95 euro für die Handy Zuzahlung berechnet.


    LG

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