mobilcom Rückforderung Handys

  • Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Da steht das Mobilcom die Verträge fristgerecht gekündigt hat. Darunter verstehe ich das sie eben zum Ablauf der zwei Jahre gekündigt sind...


    Er meint wohl fristgerecht außerordentlich.


    Fraglich erscheint mir aber das Vorliegen eines "wichtigen Grundes".
    So wie ich die AGB verstehe ist Voraussetzung eine Veränderung in den Vermögensverhältnissen des Vertragspartners. Aber zur genaueren Prüfung gibt es ja glücklicherweise Juristen. ;)


    Im Übrigen finde ich dieses moralische Aufspielen hier fürchterlich. Es wurde wohl nichts erschlichen. Ob es in der geschilderten Lage aber besonders intelligent ist neue Mobilfunkverträge abzuschließen, könnte man wohl diskutieren.

  • Re: Mogelcom


    Zitat

    Original geschrieben von Bülo78
    Wer macht den noch freiwillig bei so einem unseriösen Unternehmen Verträge,die hätte lieber in den 90`iger pleite gehen sollen waren ja fast Insolvent.


    Was hat dein Beitrag denn jetzt mit dem Thread-Thema zu tun? :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von HansFranz123
    Also ein Familienangehöriger hatte 2 Verträge bei mobilcom. Als dieser verstarb hatte ich mich auch an mobilcom gewandt. Die haben die Verträge zwar sofort aufgelöst aber forderten das Mobiltelefon zurück.


    Nach einigen Anrufen haben sie dann doch darauf verzichtet, man muss halt den richtigen an der Hotline haben.


    Das sind aber doch etwas andere Gründe für das Vertragsende!

  • Zitat

    Original geschrieben von bibsurfer
    Den Grund für eine außerordentliche Kündigung seitens mobilcom hat Metzger80 auf Seite 1 ja schon gepostet.


    Welcher aber hier nicht vorliegt. Das Insolvenzverfahren war zur Zeit des Vertragsschluss bereits eröffnet und kann daher logischerweise kein Kündigungsgrund sein.


    Mobilcom hat einfach fahrlässigerweise trotzdem einen Vertrag geschlossen (das Insolvenzverfahren steht sowohl in der Schufa und ist zudem für jeden beim Insolvenzgericht einsehbar).


  • du hast wohl noch keinen Schaden durch zahlungsunfähige Kunden gehabt, denen ihre Situation aber bekannt war... Ich schon!
    Da lacht dich jeder Richter aus, wenn du das gerichtliche Mahnverfahren fortsetzt. Ich erzähl dir gern ein, zwei Anekdoten...

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Mobilcom hat einfach fahrlässigerweise trotzdem einen Vertrag geschlossen (das Insolvenzverfahren steht sowohl in der Schufa und ist zudem für jeden beim Insolvenzgericht einsehbar).


    Zitat

    Original geschrieben von schwedenfan
    Ja, und deshalb ist der Vertragsabschluss in meinen Augen tatsächlich eine Form von Betrug. Die Frage, ob jemand, der sich im Insolvenzverfahren befindet, einen Handyvertrag braucht oder nicht sei mal völlig dahingestellt - der Vertragsnehmer hätte den Vertrag gar nicht abschließen dürfen. Man kann doch MC in diesem Fall nicht anlasten, das nicht überprüft zu haben.
    (auch wenn's vielleicht ein doofes Beispiel ist: wenn ich im Supermarkt Zigaretten kaufen gehe, muss ich auch volljährig sein - wenn die Kassiererin das nicht überprüft, gibt das dem Minderjährigen noch lange kein Recht sie zu kaufen)


    ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Tatsächlich. Hatte ich glatt überlesen. Entschuldigung. :cool:


    Dann verstehe ich auch nicht, wieso die Geräte zurückgesendet werden sollten. Gibt es eine Möglichkeit, das entsprechende bzw. die entsprechenden Schreiben (anonymisiert!) hier mal reinzustellen? Dann könnte man sich ein besseres Bild davon machen, was nun überhaupt Sache ist.


    Hallo,


    Habe ich hier reingeschrieben,


    Rückforderung der Ware


    Sehr geehrte Herr,,,,,,,


    unter Bezugnahme auf unsere ausgesprochene Kündigung des o.g Vertrages möchten wir Sie abschließend lediglich noch bitten, die 2 Handys der Marke,,,,, (Inklusive Zubehör) bis zum 06.04.2009 als unfreies versichertes Paket an mobilcom zu senden.


    Das ist alles, was auf den Brief steht.


    LG

  • Mein debitel Vertrag wurde auch im Inso seitens debitel gekündigt. sie haben aber zum Glück kein Handy zurück gefordert.

  • Da dort schon "bitten" steht, weiß MC wohl, dass kein Anspruch gegen den Vertragspartner besteht...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von schwedenfan
    der Vertragsnehmer hätte den Vertrag gar nicht abschließen dürfen.


    Wie kommst du darauf??

    Zitat

    Original geschrieben von schwedenfan
    wenn ich im Supermarkt Zigaretten kaufen gehe, muss ich auch volljährig sein - wenn die Kassiererin das nicht überprüft, gibt das dem Minderjährigen noch lange kein Recht sie zu kaufen


    Falsch, die Abgabe von Tabak an Minderjährige ist Verboten, nicht der Kauf. Hier hat die Kassiererin sogar die Pflicht, das Alter zu überprüfen (§ 2 II JSchG).

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