ZitatOriginal geschrieben von FraDi
Da steht das Mobilcom die Verträge fristgerecht gekündigt hat. Darunter verstehe ich das sie eben zum Ablauf der zwei Jahre gekündigt sind...
Er meint wohl fristgerecht außerordentlich.
Fraglich erscheint mir aber das Vorliegen eines "wichtigen Grundes".
So wie ich die AGB verstehe ist Voraussetzung eine Veränderung in den Vermögensverhältnissen des Vertragspartners. Aber zur genaueren Prüfung gibt es ja glücklicherweise Juristen.
Im Übrigen finde ich dieses moralische Aufspielen hier fürchterlich. Es wurde wohl nichts erschlichen. Ob es in der geschilderten Lage aber besonders intelligent ist neue Mobilfunkverträge abzuschließen, könnte man wohl diskutieren.