mobilcom Rückforderung Handys

  • Hallo,


    Ein Freund von mir hat vor 3 Wochen 2 Mobilcom Verträge mit 2 Handys abgeschlossen. Nach eine Woche später erhielt er ein Schreiben von mobilcom, da steht, sie kündigen die Verträge fristgerecht, weil mein Freund sich im Insolvenzverfahren befindet. Er ist seit 3 Jahren im Inso. Heute erhielt er nochmal ein schreiben, er soll die Handys zu mobilcom zurücksenden. Was wir nicht verstehen, er hat das mit Vertrag erhalten und als Zuzahlung pro Handy 9,95 bezahlt, steht auch auf der Rechnung,,,KAUFHANDY,,,


    Was kann man jetzt machen? müssen die Handys wirklich zurück oder möchte das mobilcom ihm abzocken?


    LG

  • Egal ob es gemietete oder gekaufte und damit zu Eigentum erworbene Handys sind: Mobilcom müsste den Vertrag, ob Mietvertrag, Kaufvertrag oder gemischt-typischen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen oder diesen anfechten können.


    Auch bei Miete hätte der Mieter für 24 Monate ein Recht zum Besitz.


    Dein Bekannter sollte sich den Auftrag samt AGB nochmal im Detail durchlesen. Bei Mobilcom gibt es sicherlich einen Passus wie "Ich versichere, mich nicht in Privatinsolvenz zu befinden". Sollte er den Vertrag trotzdem abgeschlossen haben, könnte dieser aufgrund dieser Falschangabe u.U. von Seiten Mobilcoms angefochten werden.


    Ob alleine die Tatsache, dass er in Insolvenz ist, ohne eine solche Klausel einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung seitens Mobilcom liefert würde ich jetzt mal bezweifeln.


    Wurde die erste Rechnung/ Anschlussgebühr / Zuzahlung zur Hardware bezahlt?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.


  • Meines Erachtens nach kann Mobilcom die Verträge zwar kündigen, aber nicht die Handys zurückfordern, da dies unterschiedliche Verträge sind.
    Wenn Mobilcom nicht dazu in der Lage ist, vorher die Schufa richtig abzufragen...
    Vielleicht ist in diesem Fall ja auch eine Sicherheitsleistung möglich. Alternativ würde ich mir rechtlichen Rat vor Ort holen, da Rechtsberatungen hier nicht gestattet sind.

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  • Gib mal die genaueren Details, also ich möchte wissen, ob es 2 Woche nach Aktivierung geschah oder innerhalb der 2 Wochen nach Aktivierung.


    Lies mal deren AGB mal durch. Ich meine, jeder Provider hat ein (Sonder-)Kü-Recht. Nur muss man hierbei die Details auch durchlesen.


    Also, bevor du handelst: lies mal die AGB durch. Ist zwar etwas lang, aber zumindest bist du ein Schritt näher dran.

    Dodge This!
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  • Halllo,


    Danke für die schnelle Antwort,


    Er ist seit 3 Jahren im Inso, er hat die Verträge Online abgschlossen und 2 Tagen später, hat er diese per Postident erhalten. Er hat keine Falschangaben gemacht, weil ja mobilcom seine Bonität vor Freischaltung prüfen mußte. ob mobilcom das gemacht habe, wissen wir nicht.


    LG

  • adana:


    Schau mal

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  • Dies hier habe ich gefunden, ob es sich aber um Handymiete oder Kauf handelt, weiß ich nicht


    10. Nutzungsvereinbarung für Mobiltelefone
    10.1 Wenn der gewählte Tarif die Nutzung eines Mobilfunktelefons von mcC durch den Kunden für die Laufzeit des Netzanschlussvertrages beinhaltet, so steht das Telefon über die Laufzeit hinweg im Eigentum des Vermieters mcC. Sollte das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet werden, sendet der Kunde das Telefon in funktionstüchtigem und vollständigem Zustand frei an mcC zurück, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Nach Ablauf von zwei Jahren erhält der Kunde das Gerät geschenkt. Der Kunde nimmt nach Ablauf der Vertragslaufzeit die Schenkung durch Einbehalten des Handys an. In diesem Fall ist die Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen.


    10.2 Der Kunde wird das Telefon sorgsam behandeln und haftet für Beschädigung und Abhandenkommen. Der Kunde darf keinem Dritten Rechte aus dem Mobilfunkendgerät einräumen, z. B. Miete oder Leihe, noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten.


    10.3 Auf normaler Nutzung beruhende Mängel des Mobilfunktelefons muss der Kunde unverzüglich nach Entdeckung der mcC schriftlich anzeigen. Erfolgt die Anzeige mündlich, telefonisch oder per E-Mail, so hat er sie innerhalb von 3 Kalendertagen schriftlich zu bestätigen. Für die Einhaltung dieser Frist ist der Absendetag maßgebend; die Nachweispflicht der fristgemäßen Absendung liegt beim Kunden.


    10.4 Soweit der Kunde ein gebrauchtes Mobilfunkendgerät erwirbt, ist die Gewährleistung auf ein Jahr beschränkt.

  • Was für ein Saftladen ist das, sowas hab ich noch nicht gesehen, Rückforderung der Ware.


    LG

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