In den mir vorliegenden AGB steht dazu gar nichts. Lediglich in der Preisliste steht: "Dieser Rabatt ist die ersten 24 Monate der Vertragslaufzeit gültig." Die Laufzeit des Rabattes ist also an die Vertragslaufzeit gekoppelt, keineswegs an den Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung.
Bei Neuabschluss des Vertrages gelten die 24 Monate Rabatt ja auch ab Vertragsbeginn, nicht ab Abschluss des Vertrages (was nicht notwendigerweise zusammen fällt). Genauso muss dann der Rabatt, der im Zuge einer Vertragsverlägerung vereinbart wird, m.E. auch wieder für die Laufzeit der Vertragsverlängerung gelten, nicht ab Vorlage irgendeiner Bescheinigung.