E-Plus streicht Code25 vor Ablauf der MVLZ

  • In den mir vorliegenden AGB steht dazu gar nichts. Lediglich in der Preisliste steht: "Dieser Rabatt ist die ersten 24 Monate der Vertragslaufzeit gültig." Die Laufzeit des Rabattes ist also an die Vertragslaufzeit gekoppelt, keineswegs an den Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung.


    Bei Neuabschluss des Vertrages gelten die 24 Monate Rabatt ja auch ab Vertragsbeginn, nicht ab Abschluss des Vertrages (was nicht notwendigerweise zusammen fällt). Genauso muss dann der Rabatt, der im Zuge einer Vertragsverlägerung vereinbart wird, m.E. auch wieder für die Laufzeit der Vertragsverlängerung gelten, nicht ab Vorlage irgendeiner Bescheinigung.

  • Es geht nicht um die Vorlage irgendeiner Bescheinigung, sondern um die aktive VVL. Und auch da greift der von dir zitierte Passus: Die Vertagslaufzeit verlaengert sich um 24 Monate, den Rabatt gibt es in den ersten 24 Monaten.

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    ... den Rabatt gibt es in den ersten 24 Monaten.

    ... der Vertragsverlängerung.


    Richtig. ;)

  • Ich hab mal eine konstruktive Frage... :D Also ob es Sinn machen würde vorher aktiv zu werden, wenn man von dem Problem weiß.


    Ich bin im April 2008 von BASE in den T&M1000 gewechselt (Markenwechsel). Zu diesem Zeitpunkt betrug (aufgrund der automatischen Verlängerung um ein Jahr) die Restlaufzeit 11 Monate (bis März 2009). Durch den Wechsel in den T&M1000-Knebelvertrag ohne Handy wurde die Laufzeit um 24 Monate verlängert, auf März 2011, ich hatte also 35 Monate Restlaufzeit an der Backe. Gleichzeitig wurde der Code25-Rabatt nur für 24 Monate eingerichtet.


    Würde es Sinn machen, im April 2009 schon darauf zu drängen, den Code25 obwohl er noch läuft neu einzurichten (quasi zu "resetten"), damit er bis April 2011 durchhält? Im April 2010 kann der Nachweis nämlich nicht mehr erbracht werden. Oder ist das ein zu durchsichtiges Manöver?


    Natürlich kann man argumentieren was das denn soll, wenn ich den Nachweis nicht mehr erbringen kann, dann soll ich eben den vollen Preis zahlen. Aber wenn man schon unverschämte drei Jahre vertraglich geknebelt wird ohne Gegenleistung in Form eines subventionierten Endgerätes, dann hat man fairerweise wenigstens den Anspruch, dass sich während der Laufzeit die Konditionen nicht verschlechtern (also der Rabatt gelöscht wird). Es geht immerhin um 11 * 11,50 = 126,50 €.

    Viele Grüße
    Lars

  • phonefux:


    Endlich erkennt einer das Problem :top:


    Kernfragen sind doch:


    Vertrag wurde 08/2005 erstmals mit Code25 verlängert, vorher kein Code25. Gemäß der AGB gilt ab diesem Zeitpunkt der Code25 Rabatt minimal 24 Monate, also bis 08/2007.
    Der Code25 gilt in (fast) allen Tarifen, ein Tarifwechsel (der ja oft bei einer VVL mitinbegriffen ist, wäre also unschädlich)


    Wenn ein durchschnittlich informierter Verbraucher nun in 02/2007 eine VVL mit Tarifwechsel vornimmt, dann erklärt er damit weder konkludent noch nach den AGB, dass er auf die restlichen 6 Monate Code25-Rabatt (von 02 bis 08/2007) verzichten will. Vielmehr ergibt sich, sofern die Passage "24 Monate lang erhalten sie den Code25 Rabatt" überhaupt der Auslegung bedarf, dass der Verbraucher davon ausgehen darf, dass sich diese 24 Monate dem bisherigen Rabattende anschließen.


    Dies ergibt sich vor allem auch aus der Tatsache, dass sich die Mindestvertragslaufzeit durch die Passage "Ihr E-Plus Vertrag wird um weitere 24 Monate verlängert" auch erst ab 08/2007, und nicht bereits ab 02/2007 verlängert. Dort fehlt es in der Vereinbarung zur VVL ebenfalls an einem konkreten "Startdatum" der Vereinbarung.


    E-Plus kann sich mangels konkreter Vereinbarung nicht einerseits bei für den Kunden positiven Aspekte auf 02/2007 als Startdatum (und damit einen früheren Wegfall dieser Aspekte) berufen, und anderseits im selben Zug bei für den Kunden negativen Aspekten (hier: MVLZ) auf 08/2007 als Stardatum und damit späteren Wegfall.


    Das ist widersprüchliches Verhalten und damit wider Treu und Glauben.


    Von der Aussage des Hotliners, der Rabtt gelte über den gesamten Zeitraum der MVLZ mal gang abgesehen. Dies ist natürlich nicht (mehr) nachweisbar und interessiert E-Plus daher nicht.


    Auf die AGB kommt es bzgl. Laufzeit des Code25 Rabatts hier gar nicht an, da diesbzgl. im Zuge der VVL schriftlich Individuelles verinbart worden ist.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Gibst du dir die Antworten auf deine Fragen nich eigtl schon selbst?
    Wenn du so überzeugt bist dass du im Recht bist, dann ein leiser Tipp:
    Schreib deine 3 DIN A 4 Seiten an Content doch einfach an die E-Plus Beschwerdestelle.
    Ich denke nach 4 Zeilen ist denen die Zeit zu wertvoll als dass sie da noch an ihrem Code25 Stop festhalten werden.
    Du bekommst den Rabatt dann bestimmt auch so. Auch wenn du nich mehr berechtigt bist.
    Der das dann bearbeitet hat sicherlich einen höheren Stundenlohn und insofern rechnet sich das dann für E-Plus sicher auch nich mehr dran festzuhalten.


    Gruss & Guts Nächtle.

  • an die eplus'ler:


    ich wurde im januar 25 und hab nen alten zehnsation mit code 25 option. mein vetrag ist zum september 2009 kündbar. ich könnte nun schon verlängern.


    mir wird das sony ericsson w705 für einen euro angeboten. keine ahnung ob das gut ist, ich hab keinen überblick mehr ;)


    wenn ich nun verlänger, bleibt denn der code 25 vorteil (mit alter 60/1 taktung etc.) für die nächten 24 monate, also bis september 2011, bestehen, da ich ja bei verlängerung noch 25 bin?


    und ab wann wird mein vertrag zwangsverlängert? muss ich mich irgendwie beeilen um noch nen handy zu bekommen? ist das ab nen bestimmten zeitpunkt nicht mehr möglich!!!


    danke

  • VVL ist keine gute Idee, da gehen dir sogar noch 5 Monate Code25 Rabatt durch die Lappen.


    Du bist bereits 25 und befindest dich daher im 26. Lebensjahr, so dass der Code25 bei dir (ohne Nachweis einer Ausbildung) gar nicht mehr greift.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Dann wurde dies aber geändert.


    Mittlerweile finden sich auf der Homepage von E-Plus keine verwertbaren Bedingungen für Code25 mehr. Aktuell steht jedoch "bis einschließlich 25 Jahre". Letztes Jahr stand dort noch "für alle ZWISCHEN 18 und 25".


    Oder siehe auch hier:


    http://www.telefon-treff.de/showthread.php?threadid=283576

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!