@ horny guy:
Du musst unterscheiden zwischen dem Vertrag über Mobilfunkdienstleistungen und dem Kaufvertrag über das Handy!:top:
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@ horny guy:
Du musst unterscheiden zwischen dem Vertrag über Mobilfunkdienstleistungen und dem Kaufvertrag über das Handy!:top:
ZitatOriginal geschrieben von robfink
@ horny guy:
Du musst unterscheiden zwischen dem Vertrag über Mobilfunkdienstleistungen und dem Kaufvertrag über das Handy!:top:
Nein, denn lt. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) handelt es sich bei einem derartigen Paket bestehend aus Mobiltelefon und Netznutzungsvertrag um eine Gesamtleistung bzw. untrennbare wirtschaftliche Einheit. Genaueres habe ich hier geschreiben. Dort sind auch die entsprechenden Aktenzeichen zu finden.
Gruß
muli
14-Tages-Frist
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von muli
Nein, denn lt. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) handelt es sich bei einem derartigen Paket bestehend aus Mobiltelefon und Netznutzungsvertrag um eine Gesamtleistung bzw. untrennbare wirtschaftliche Einheit. Genaueres habe ich hier geschreiben. Dort sind auch die entsprechenden Aktenzeichen zu finden.
Gruß
muli
Hallo!
In der Praxis gelten die 14 Tage Rückgaberecht in so einem Fall aber trotzdem!
Beispiel 1: Eine Freundin von mir hat einen Vertrag mit Handy im O2 Online-Shop bestellt (Genion Power-SMS).
Kurz danach haben wir geredet und ich hab ihr den E-Plus Aktionstarif 030 aufgeschwatzt den man im letzten Jahr über einen Trick auch im normalen E-Shop abschließen konnte...
Sie also als der Postbote kam die Unterschrift unter dem Vertrag und Annahme des Handys verweigert!
Nicht schön für O2 aber der Vertrag ist nicht zustandekommen da ihre Willenserklärung (Unterschrift) fehlt.
Beispiel 2: Ein Freund von mir hat das 6510 mit VVL bei E-Plus bestellt für 129 Euro, noch bevor es ankam ist der Preis auf 1 Euro gefallen...
Als das Paket geliefert wurde war er nicht zu Hause, er hat es nicht abgeholt sondern wieder zurückgehen lassen.
1 Woche später nochmal bei der Hotline angerufen und ein neues Angebot für 1 Euro erstellen lassen...
Also, zunächst bei E-Plus anrufen und ein bißchen verhandeln (ist bei halbwegs vernünftigem Umsatz durchaus erfolgversprechend).
Wenn gar nichts hilft die Annahme verweigern und wenn das Paket retourniert wurde ein neues Angebot erstellen lassen...
Grüße, DJ
Re: 14-Tages-Frist
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von SchnittenGott
Hallo!
In der Praxis gelten die 14 Tage Rückgaberecht in so einem Fall aber trotzdem!
...
Warum Du mich mit meinen obigen Posting zitierst, wenn es Dir um ein 14-Tage-Rückgaberecht in der Praxis geht, erschließt sich mir nicht. Mein Posting enthält diesbezüglich keine Aussage. Mir ging es lediglich darum, der von robfink vorgetragenen landläufigen Meinung, daß es sich bei Netznutzungsvertrag und Handykaufvertrag um zwei getrennte Rechtsgeschäfte handeln würde, entgegenzutreten, da die BGH-Rechtsprechung dies anders sieht. Auswirkungen dieser Rechtsprechung auf die Regelungen nach den Vorschriften des Fernabsatzes habe ich in diesem Zusammenhang nicht betrachtet.
Zu Deinen beiden Beispielen noch kurz folgendes: Beide Deine Bekannte haben (mehr oder weniger) Glück gehabt, denn beide befanden sich im Annahmeverzug, wenn sie die Pakete einfach so nicht annehmen/nicht abholen. Beide haben ihre Willenserklärungen mit der jeweiligen Bestellung abgegben und die beiden Mobilfunkanbieter haben diese angenommen. Der Versand und die Unterschrifteinholung ist "nur" als Vollzug der Willenserklärungen zu sehen. Sowohl die Elliens, wie auch die Blubber-Männeken, wären IMHO befugt gewesen, sich zumindest den Schaden der ihnen daraus entstanden ist, ersetzen zu lassen. Ich weiß, die Praxis sieht anders aus. Jedenfalls sind Deine Bekannten so nicht nach den Vorschriften des Fernabsatzes zurückgetreten.
Gruß
muli
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