91er Opel geklaut - was zahlt die Versicherung?

  • Eben beim Zeitlunglesen: Um die Ecke hat jemand einen 91er Opel Omega geklaut. Die Polizei beziffert den Schaden auf 60 Euro. :D


    Dabei kam mir folgende interessante Frage in den Sinn: Was zahlt in so einem Fall eigentlich die Kaskoversicherung - vorausgesetzt natürlich, man hat für so eine alte Hütte eine? Auf den ersten Blick würde man natürlich sagen, dass sie halt den Restwert des Autos (in diesem Fall dann wohl 60 Euro :D ) zahlt. Nun kann es ja aber sein, dass der Besitzer vorhatte, mit dem Auto die Abwrackprämie einzustreichen, und dann ist der Schaden ja um einiges höher. Den Dieben geht es vermutlich genau darum, wobei die dann natürlich noch ein paar Unterlagen fälschen müssen.


    Es heißt ja immer, dass eine Versicherung den Versicherten im Schadensfalle materiell so zu stellen hat, als sei der Schaden nicht eingetreten. Und wenn der Schaden nicht eingetreten wäre, hätte der Besitzer eben 2500 Euro für seinen Opel bekommen.


    Was meint Ihr, passiert in so einem Fall?

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • eine kaskoversicherung reguliert aber nur die schäden am pkw selbst.
    sie reguliert aber nie etwaig entgangenen gewinn aus einer veräußerung oder aus einer eventuellen inanspruchnahme der abwrackprämie.
    zumal die abwrackprämie kein ersatzfähiger schaden isd § 249 ff bgb sein dürfte, da dies nur eine erwartung, aber keine gesicherte rechtsposition ist.

  • Und wenn der Besitzer seinen Wagen an einen Käufer für 10.000 € hätte verkaufen können weil dieser ein absoluter Fan des gestohlenen Wagens gewesen wäre?


    Müsste die Versicherung Deiner Auffassung nach dann 10K für einen Wagen abdrücken der noch 60 € Zeitwert hat?


    Sofern überhaupt eine Versicherung besteht ist darüber der Zeitwert abgedeckt und mit Sicherheit keine wie auch immer gearteten Prämien vom Staat oder Angebote von Händlern die für den Gebrauchtwagen X € über Schwacke zahlen.


    Sollte der Bestohlene tatsächlich vorgehabt haben sich ein Neufahrzeug zu kaufen und die Prämie zu beantragen, dann könnte er wohl max. mal mit dem BAFA sprechen und checken ob es in solchen Fällen eine Ausnahme gibt soll heißen er legt den Kaufvertrag des Neuwagens zusammen mit der Anzeige des Diebstahls vor und hofft dann die Prämie zu bekommen.

  • Ich frage mich auch, ob das in Hinsicht auf das "Abstauben" der Abwrackprämie noch Sinn macht. So einen Fahrzeugbrief zu fälschen ist ja auch ein gewisser Aufwand, wieso dann nicht eher ne olle Kamelle für 200 Euro kaufen (Golf II, Corsa, Omega, Senator, Audi 80, Mercedes 190 etc.) und dann ordnungsgemäß abwracken?



    Au revoir
    z.

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  • Zitat

    Original geschrieben von zufaul
    Ich frage mich auch, ob das in Hinsicht auf das "Abstauben" der Abwrackprämie noch Sinn macht. So einen Fahrzeugbrief zu fälschen ist ja auch ein gewisser Aufwand, wieso dann nicht eher ne olle Kamelle für 200 Euro kaufen (Golf II, Corsa, Omega, Senator, Audi 80, Mercedes 190 etc.) und dann ordnungsgemäß abwracken?



    Au revoir
    z.


    Weil IMHO die "olle Kamelle" mindestens ein Jahr auf dich zugelassen sein muss. Also müsste man dann immernoch die Unterlagen fälschen ;)


    SiemensmasterXXX

    Bitte spenden Sie für eine Signatur.

  • ... weil die Möhre 1 Jahr auf dich zugelassen sein muß.


    (Oder siehst du bei deiner Konstruktion den Vorteil darin, daß man beim Fälschen des Briefs "nur" den Namen des Halters "anpassen" muß?)

    "Früher war mehr Lametta!" - Opa Hoppenstedt

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Und wenn der Besitzer seinen Wagen an einen Käufer für 10.000 € hätte verkaufen können weil dieser ein absoluter Fan des gestohlenen Wagens gewesen wäre?


    Müsste die Versicherung Deiner Auffassung nach dann 10K für einen Wagen abdrücken der noch 60 € Zeitwert hat?


    Wo habe ich denn etwas von "meiner Auffassung" gesagt? :confused: ;)


    Ich fand die Frage einfach interessant; eine Auffassung hatte ich bis dato überhaupt nicht.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensmasterXXX
    Weil IMHO die "olle Kamelle" mindestens ein Jahr auf dich zugelassen sein muss. Also müsste man dann immernoch die Unterlagen fälschen ;)


    Achso, ok. Wusste ich nicht. Dann ist das klauen natürlich "sinnvoll (er?)"... ähm... ach egal. :D



    Au revoir
    z.

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  • Aber was wäre wenn, er/sie einen Vorvertrag auf ein neues Auto hätten, wo dann im Vertrag drin steht, das für das alte Auto die AWP bekommen :confused:


    der Jörch

  • Durch vorheriges Volltanken hätte man den Wert noch verdoppeln können.
    Oder war der Wagen volgetankt? :D


    SCNR

    Dr. strg. c. Guttenberg

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