Problem mit Handyhändler/ Rechtsfrage

  • Hi,


    ich hab mir eine Speicherkarte für mein Handy geholt. Leider funktionierte diese nicht in meinem Handy. Hab ich also zurück geschickt. Der Händler meinte, dass ich Sie vorher hätte formatieren können. Stand aber nichts von in der Ebaybeschreibung. Jetzt hat er mir das Ding formatiert und stellt mir einfach alle Versandkosten und 5 Euro extra als Pauschale in Rechnung. Denn hat ja alles funktioniert. Hätte es nur formatieren können. Aber woher soll ich das wissen.


    Wie ist die Rechtslage?


    danke euch

  • Link zur Auktion?


    Hast du den Händler vor dem Zurückschicken kontaktiert?

  • was hat das hier im Werbe verloren?


    EDIT: Dann kann ich das von mit geschriebene Löschen, wenn du den VK kontaktiert hast. Wirst aber hier kaum verbindliche Antwort bekommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bayernpeter
    was hat das hier im Werbe verloren?


    Das nächste mal würde ich an deiner Stelle den Händler vor dem Zurückschicken kontaktieren. Jetzt bleibt dir "Ironiemodus an" nur noch der Weg über den obersten Gerichtshof und mindestens 10 Anwälte einschalten "Ironiemodus aus"


    hier wirst du keine Rechtsberatung bekommen und wegen den paar Öre rentiert sich das auch nicht - vielleicht vorher mal nachdenken


    Ihr lasst doch sicherlich nicht eure armen, treuen TT-User im Stich. Das schöne in der Community ist doch , dass man sich hilft

  • Bei einer Rücksendung bis 40 Euro Warenwert musst du audf jeden Fall die Frachtkosten für's zurückschicken tragen - und um die Kosten für den Hintransport zu dir wirst wahrscheinlich auch ned drumrumkommen.

  • ist das denn nicht ein gewährleistungsfall? die hat ja nicht funktioniert.


    muss dann nicht der verkäufter alles zahlen oder so

  • ..aus meiner Sicht kann es nur dann ein Gewährleistungsfall sein, wenn er sich an die Bedienungsanleitung seines Handy bezüglich einsetzen und formatieren gehalten hat und trotzdem nichts geht.


    OT:
    Wenn man keine Ahnung hat........ , dann Fragen - hier oder Bekannte.

    Nehmen Sie beim Melonentest die Gurken aus der Nase, die Tomaten von den Augen und die Melonen aus den Ohren!

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