Hi,
ich hatte bei Abschluß meines O2 Vertrag ein übertragbares Gesprächsguthaben in Höhe von 60 EUR erhalten.
In den an sich sehr ausführlichen Einzelverbindungsnachweisen wird jedoch jedes Gespräch und jede SMS mit 0,00 EUR ausgewiesen. Auf der Rechnung verringert sich aber natürlich jeden Monat das zu übertragende Gesprächsguthaben um die Summe der tatsächlichen Kosten für diese Gespräche. Es sich hierbei nicht um Gespräche im Rahmen einer Flatrate oder von Freiminuten.
Eine Prüfung von Einzelposten wird damit unmöglich.
O2 behauptet, sie entsprächen mit dem Vorgehen einer Vorgabe der BNetzA, wonach im EVN nur Beträge ausgewiesen werden dürfen, wenn diese auch in Rechnung gestellt werden - und verweigert auch auf Nachfrage Auskunft über die Einzelentgelte.
Ist das bei Euch ähnlich? Ist ein Abzug vom Gesprächsguthaben nicht auch ein "in Rechnung stellen"?
Jens