Hallo Phonehouse schickt jetzt Forderungen wegen dem Januar Schnäppchen mit den F480 raus. Habe heute eine Rechnung über 144,98€ erhalten. Ich denke alle hier die damals günstig zugeschlagen haben werden höchstwahrscheinlich auch so ein Schreiben erhalten.
Eigentlich können die nichts verlangen, wir können nichts dafür wenn der online Preis falsch ist.
[ENTE] The Phone House schickt Nachfoderungen wegen F480 vom Januar raus
- Tuerker
- Geschlossen
-
-
-
Bißchen spät jetzt, oder?
Sie hätten sofort den Vertrag wegen Irrtum anfechten müssen nachweisslich.
-
Ja denke ich auch, 2 Monate danach einfach eine Forderung rausschicken.
Die haben auch noch eine Frist bis zum 17.März gesetzt. Einfach ignorieren oder Anwalt übergeben? -
Ich kenne das ursprüngliche Angebot nicht, aber wenn in der Bestellbestätigung steht, daß mit Versand der Ware die Bestellung abgeschlossen ist (wie bei amazon), dann würde ich die Rechnung ignorieren bzw der Rechnung widersprechen, sofern du eine Rechnung über das Handy von dem Händler nachweisen kannst und diese auch bezahlt hast.
-
Ohne den Sachverhalt näher zu kennen, besteht im Fall eine falschen Preisauszeichnung zunächst keinerlei Anspruch auf Nachzahlung irgendeiner Differenz. Der Verkäufer kann im Falle eines Irrtums seine Willenserklärung und somit den Kaufvertrag lediglich anfechten mit der Wirkung, daß die gegenseitig empfangenen Leistungen herausverlangt (kondiziert) werden können.
Die Anfechtung bedarf gem. § 143 BGB einer Anfechtungserklärung gegenüber dem Käufer. Zwar muß eine solche Erklärung nicht das Wort "Anfechtung" enthalten, aber es muß hervorgehen, daß der Anfechtende das Rechtsgeschäft nicht gelten lassen will. Eine Nachforderung könnte man dergestalt auslegen, daß der Anfechtende im Falle der Nichtbeleichung derselben das Rechtsgeschäft nicht gelten lassen möchte. Jedoch wäre dies eine Bedingung und die Anfechtung ist als Gestaltungsrecht bedingungsfeindlich. Insoweit stellt eine Nachforderung keine wirksame Anfechtung dar.
Ferner muß zwar nicht der Rechtsgrund einer Anfechtung dargelegt werden, jedoch muß der Anfechtungsgegener aufgrund der Anfechtung den tatsächlichen Grund, auf den sich die Anfechtung stützt, erkennen können. Fraglich ist, ob die Nachforderung solche Gründe enthält (vielleicht mal den Text hier posten).
Weiterhin müßte die Anfechtung gem. § 121 I BGB "ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich)" erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Kenntniserlangung. Auch hier müßte der Anfechtende letztlich vor Gericht glaubhaft machen, daß er seinen Irrtum erst jetzt bemerkt hat. Grundsätzlich kann eine Anfechtung aber binnen 10 Jahren nach Abgabe der anzufechtenden Willenserklärung erfolgen. Insofern ist es unschädlich, wenn seit Abschluß des Kaufvertrages bereits zwei Monate verstrichen sind.
Für eine genauere Beurteilung des Sachverhalts, wäre es dienlich, wenn Du die genauen Umstände des Vertragsschlusses sowie den Inhalt der Nachforderung mal postet. Aber im Grundsatz würde ich erstmal gar nichts machen, denn durch diese Nachforderung ist schonmal erwiesen, daß TPH Kenntnis von dem etwaigen Irrtum hat. Und mit jedem Tag, der nun ohne wirksame Anfechtung verstreicht, verfristet das Anfechtungsrecht.
-
Würde gerne mal einen Screenshot vom Schreiben sehen.
-
Zitat
Original geschrieben von Timeslot
Für eine genauere Beurteilung des Sachverhalts, wäre es dienlich, wenn Du die genauen Umstände des Vertragsschlusses sowie den Inhalt der Nachforderung mal postet. Aber im Grundsatz würde ich erstmal gar nichts machen, denn durch diese Nachforderung ist schonmal erwiesen, daß TPH Kenntnis von dem etwaigen Irrtum hat.
Die genauen Umstände sind hier http://www.telefon-treff.de/sh…0269&highlight=phonehouse zu entnehmen (ab hier genau: http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=3452685#post3452685)Kurz zusammengefaßt: viele haben bestellt und die Geräte auch zu dem Preis bekommen. TPH war der Irrtum aber bekannt und manchen Bestellern wurde auf Nachfrage zum Paketverbleib schon gesagt das eine Nachforderung kommen würde.
Hab selbst nicht zugeschlagen da, aber den Thread interessiert verfolgt...
-
Wenn TPH wohl gegenüber anderen Käufern bereits die Kenntnis des Irrtums eingeräumt hat, dann soll sich Tuerker der Sicherheit halber mit jenen in Verbindung setzen und sie um eine ladungsfähige Anschrift bitten, damit man sie im worst case als Zeugen benennen kann.
Soweit TPH tatsächlich seit mehr als zwei Wochen Kenntnis von diesem Irrtum hat, ist die Willenserklärung unanfechtbar geworden. Dann bestehen keinerlei Ansprüche zugunsten TPH gegen die Käufer. -
Macht hier mal keine unnötigen Wellen! Die 144,98 EUR aus derm Eröffungspost sehen mir nach dem damals gültigen "Schnäppchepreis" zzgl. Versand aus! Eine wirkliche Nachforderung würde deutlich höher ausfallen! Anscheinend wurde bei TPH was nicht richtig zugeordnet!
Denkt doch bitte in der Zukunft etwas mit!!!
-
Hallo,
ich will etwas vorsichtig sein: in dem Krokodilthread wurde auch öfters Angst und Schrecken verbreitet, aber das entpuppte sich als Gag. Daher würde es uns alle freuen, wenn du (Tuerker) uns einen Screenshot gibts, denn das würde etwas mehr Vertrauen geben.
(Generell glaube ich jeden "älteren" TTler, aber wenn man auf Gags reinfällt, dann will man sicher gehen)
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!