Eigentlich sollten grundsätzlich keine "Verwahrentgelte" anfallen, da die Verwahrung der Einlagen der Kunden eine Grundfunktion des Kontos, und keine Sonderleistung ist, wie es mal ein Gericht so treffend feststellte.
Klar könnte die ING auch für alle Konten monatlich einen Zehner Kontoführungsgebühr nehmen, und keinen Aufpreis für die Verwahrung hoher Beträge 👍.