Ich finde die Verfahrensweise vom Threadersteller völlig richtig. Ist IMHO die einzige Möglichkeit, gegenüber dem Käufer Druck zu erzeugen, die Karte umzumelden. Eine andere Sprache verstehen viele Leute einfach nicht. Hatte auch schon mit 2 solchen Exemplaren zu tun. Nach Fristsetzung an die Käufer habe ich die betreffenden Karten (beide über 100 Euro VK-Preis...) dann gekündigt. Selbst nach Deaktivierung kam nie wieder eine Reaktion. :eek:
Prepaid Karte bei Ebay verkauft, Käufer hat Karte nicht umgemeldet.
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Also für mich klingt das alles weiterhin merkwürdig. Ich fasse zusammen:
Aus der Loop-Karte im Eingangsposting wurde durch EDIT eine Maxxim-Karte.
Dafür hat der Käufer 160 EUR bezahlt und dem Verkäufer mitgeteilt, er sei Puffbesitzer und die Karte sei auch gar nicht für ihn, sondern für eine russische Frau. Ein bisschen viel Mitteilungsbedürfnis des Käufers an den Verkäufer.
Dann hat der Käufer die Karte nicht auf sich umgemeldet. Selbstverständlich war der Verkäufer dann berechtigt, die Karte nach nochmaliger Aufforderung sperren zu lassen. Mehr aber auch nicht.
Die Bestellung oder Annahme einer Ersatzkarte (dem Käufer wurden hierfür ja 20,47 EUR von seinem miterworbenen Guthaben abgezogen) ist unzulässig.
Bei einer Vertragsübernahme müssen alle Daten lesbar und schlüssig sein, dazu zählt auch die Übereinstimmung von Rufnummer und Kartennummer. Durch die Ausstellung der Ersatzkarte kann der Käufer die Karte seit diesem Zeitpunkt gar nicht mehr ummelden, ohne die neue SIM-Kartennummer zu kennen. Quelle: eigene Erfahrungen, der Ummeldeantrag wird kommentarlos verworfen.
Wenn man den Verkauf einer Prepaidkarte unter Angabe der Verkäuferdaten an den Anbieter übermittelt hat, ist man selbst "aus der Sache raus". Die geschilderten Szenarien treffen also gar nicht ein, denn durch die Übernahmemitteilung wird die Karte bis zum Eingang der Ummeldung gesperrt. Ich verlange vom Anbieter in diesen Fällen immer eine Bestätigung über meine Verkaufsanzeige und die vorläufige Kartensperrung und habe diese auch immer erhalten.
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Zitat
Original geschrieben von Henni
Nach Fristsetzung an die Käufer habe ich die betreffenden Karten (beide über 100 Euro VK-Preis...) dann gekündigt. Selbst nach Deaktivierung kam nie wieder eine Reaktion. :eek:Dann hoffe ich mal, dass das auch so bleibt. Ich habe vor kurzem eine Karte verkauft, der Käufer hatte auch nicht umgemeldet, aufgrund meiner Verkaufsanzeige wurde die Karte vorübergehend gesperrt. Dann hat der Käufer die Karte endlich umgemeldet, zum gleichen Zeitpunkt wurde die Karte aber vom Netzbetreiber wegen Inaktivität endgültig deaktiviert.
Dann hat sich der Käufer bei Netzbetreiber beschwert und auf Reaktivierung bestanden. Erfolglos. Hat sich dann sofort einen Anwalt genommen und an mir schadlos gehalten. Und das ganze wegen 5 EUR. Dessen Forderungen waren natürlich um ein vielfaches höher als der Verkaufserlös.
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"Wenn man den Verkauf einer Prepaidkarte unter Angabe der Verkäuferdaten an den Anbieter übermittelt hat, ist man selbst "aus der Sache raus". Die geschilderten Szenarien treffen also gar nicht ein, denn durch die Übernahmemitteilung wird die Karte bis zum Eingang der Ummeldung gesperrt. Ich verlange vom Anbieter in diesen Fällen immer eine Bestätigung über meine Verkaufsanzeige und die vorläufige Kartensperrung und habe diese auch immer erhalten."
Exakt. Warum er das nicht gleich gemacht hat?
Aber nochmal Verkaufen/umsonst widerhaben ist ja an für sich doch besser.... -
Das möchte der TE aber nicht von uns hören.
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Zitat
Original geschrieben von Evilandi666
Aber nochmal Verkaufen/umsonst widerhaben ist ja an für sich doch besser....Insbesondere dann, wenn dem Verkäufer bekannt ist, die Karte an eine Personengruppe verkauft zu haben, die Probleme nicht durch Diskussionen und Rechtsanwälte aus der Welt schaffen.
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So ein quatsch!
Nochmal er hat nicht das recht die Karte sperren zu lassen, da er nicht mehr der Eigentümer ist und durch die nicht Ummeldung keinen Schaden erlitten HAT!!!
Er kann den Verkauf dem Anbieter anzeigen und fertig!Mit dem sperren der Karte, anschließendem behalten der Karte und jetzigen Verkaufsabsichten der Nummer mit Karte macht er sich sogar strafbar!!!
Alles andere ist Unsinn!!!
@ Senderliste
Ich wäre zu gerne dabei!
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Ohne Ausweiskopie keine Umschreibung, ich habe noch nicht mal seine Bankdaten und die will Maxxim auch haben, hab schon alles versucht. Aber mir ist es jetzt auch egal dann bleibt sie eben im schrank liegen.
Werd aber noch einen Anwalt zu rat holen, was ich da machen kann, wenn alles nichts bringt gehe ich zur Bank und lasse das Geld zurück gehen, das ist laut Postbank möglich,.
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Laß Dich doch hier nicht verrückt machen. Solche Fragen im TT zu klären, war noch nie eine gute Idee.
Der Käufer wird sich schon melden, wenn ihm was an der Nummer liegt. Dann kannst Du ihm (nach Umschreibung) immer noch die Ersatzkarte schicken. :top: -
Hallo
ich merke das schon:-) Aber ich lasse mich auch nicht verrückt machen, denn ich habe nichts schlimmes gemacht, und laut Maxxim ist es mein gutes Recht die Nummer sperren zulassen. Denn er könnte sonst ohne Probleme auf meine Rechnung telefonieren. Weil die Maxxim Karte kann man ja nur via Lastschrift aufladen.
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