Welcher Auszahlungsanspruch bei Rücktritt vom Kaufvertrag?

  • Hallo,


    hab mein N85 zwei Reparaturversuche durchlaufen lassen und der Schaden/Mangel war immer noch vorhanden. Also habe ich auf Neulieferung bestanden, was vom Händler auch akzeptiert wurde. In der Mail wurde mir mitgeteilt, dass der Vorgang aber 4-6 Wochen dauern kann, weil das Gerät zum Hersteller geschickt wird.


    Das ich den Anspruch gegen den Händler habe und nicht gegen Nokia weiß ich. Es sind nun 5,5 Wochen vergangen und ich möchte eine Frist von 7 Tagen setzen. Wird ein neues N85 nicht geliefert, will ich dann vom Kaufvertrag zurücktreten.


    Nun meinen Frage: wie hoch ist mein Erstattungsanspruch im Falle der Auszahlung?


    Das N85 hat bei Kauf ca. 470,- EUR gekostet, in meiner Rechnung ist es subventioniert mit ca. 44,- EUR gelistet. Aktuell kostet es ja nur noch so um die 400,- EUR.


    Gekauft habe ich es vor ca. 3,5 Monaten, wovon es jetzt ca. 7 Wochen in Reparatur ist.


    Was bekomme ich noch dafür???

  • Nicht mehr wie 44 €.


    Du wirst nicht mehr als den Kaufpreis des Telefons bekommen und dieser steht auf deiner Rechnung. Eventuelle Neupreise sind uninteressant.
    Setz dich lieber mit deinem Händler auseinander, welches andere Gerät er dir für deinen Vertrag bieten kann.


    Vertrag und Handy sind unabhängig voneinander zu sehen. Daher hast du bei deinem Händler ein N85 für 44 € gekauft und nicht für 400 €.

  • Dein Recht auf Rücktritt bleibt aber bestehen.


    Was wolltest du denn jetzt mit den 400 Euro machen ? Gebraucht ein N85 woanders kaufen ?


    Sei dir aber auch bewußt, dass der Händler bei Rückabwicklung auch eine gewissen Nutzung vom Wert abziehen darf. Ich weiß nicht wie lange du es überhaupt nutzen konntest, aber das wäre noch zu beachten.

  • Zitat

    Original geschrieben von kingpin166


    Vertrag und Handy sind unabhängig voneinander zu sehen.


    Das sieht die Rechtssprechung z.T. anders, siehe z.B. das Urteil vom AG Düsseldorf , wonach bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag auch der Mobilfunkvertrag hinfällig wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von kingpin166


    Sei dir aber auch bewußt, dass der Händler bei Rückabwicklung auch eine gewissen Nutzung vom Wert abziehen darf.


    Auch das ist seit neuster Rechtsprechung hinfällig. KLICK. ;)

  • Stimmt, ich habe es verwechselt mit einer generellen Wandlung/Rückgabe.


    Ich würde dem TE trotzdem raten mit dem Händler direkt zu sprechen und bei keiner gütlichen Einigung auf Rückabwicklung zu bestehen.
    IMHO kann der Händler auch nichts dafür, wenn ein Gerät immer wieder defekt ist. Schliesslich hat er es auch nicht repariert.

  • Jimmythebob


    Ich möchte den Vertrag schon weiter nutzen, darum geht es nicht.


    Ein gebrauchtes möchte ich auch nicht kaufen, da mir ja die Neulieferung zusteht.


    In erster Linie geht es mir darum nicht mehr warten zu müssen. Ich kann schon verstehen, dass der Händler erst von Nokia Ersatz haben möchte, um nicht in Vorleistung an den Kunden zu treten. Mein Anspruch besteht aber gegen den Händler und nicht gegen Nokia.


    Wenn ich durch den Rücktritt keinen Druck aufbauen kann, dann kann der Händler sich doch so lange Zeit lassen, bis Nokia liefert oder erstattet (oder wie auch immer das abgewickelt wird). Damit meine ich einen Zahlungsanspruch von 44,- EUR.


    Die haben doch das N85 auf Lager, wovon sie mir eigentlich sofort eins hätten schicken können!


    Edit: doch, der Händler hat es ja zwei mal "repariert"

  • Rücktritt schließt aber einen Schadensersatzanspruch nicht aus (§ 325 BGB). D.h. du bekämst zwar nur 44€ zurück, könntest dir aber ein neues N85 kaufen und die Differenz als Schaden gegenüber dem Händler geltend machen. Druckmittel sind also durchaus vorhanden. :top:

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