Welcher Auszahlungsanspruch bei Rücktritt vom Kaufvertrag?

  • Zitat

    Original geschrieben von kingpin166
    Nicht mehr wie 44 €...


    Wie wäre es hier mit einer kleinen Korrektur bzw. sachgerechten Ergänzung? Nachher liest das noch einer. :rolleyes:

  • Was für ein Mangel liegt denn überhaupt vor? Nicht, dass es nur ein unerheblicher ist...


    Und selbstverständlich ist bei einer Rückabwicklung (nicht bei einer Nacherfüllung i.d.F. der Nachlieferung) weiterhin Nutzungsersatz zu leisten.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Nein, ist nicht unerheblich.


    Hauptproblem neben permanenten Systemabstürzen war das Abstürzen beim Aufladen. Dann blieb das N85 auch aus und bootet nicht mal neu, lud aber trotzdem den Akku weiter auf.


    Zwei mal hängte sich das Handy sogar mit einem permanent hellen Summton auf, der erst aufgehört hat, als ich das Ladekabel abgezogen habe. Das ist für mich Anzeichen genug für einen Hardwaredefekt.


    Ich habe nach der ersten Reparatur extra auf das FW-Update von Nokia gewartet, weil ich dachte es könnte nur an der Software liegen. Nach dem Update hat der Händler mir nur nochmal die "brandneue" Firmware drübergeflasht... obwohl ich auf die neue FW hingewiesen habe.


    Die von mir angegebenen Fehler sind in beiden Reparaturbescheinigungen schriftlich dokumentiert.


    Ich rufe morgen an und versuche es erst mal mit nett nachfragen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Auch das ist seit neuster Rechtsprechung hinfällig. KLICK. ;)


    dann lies wenigstens die Texte die du zitierst oder verlinkst. Es ist so nervig das bezugnehmend auf "Rückabwicklung" ständig die Rechtssprechung zu "Umtausch" genannt wird...


    Beides sind ganz unterschiedliche Vorgänge...

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    dann lies wenigstens die Texte die du zitierst oder verlinkst. Es ist so nervig das bezugnehmend auf "Rückabwicklung" ständig die Rechtssprechung zu "Umtausch" genannt wird...


    Beides sind ganz unterschiedliche Vorgänge...


    Da hast du Recht, da war ich zu vorschnell.


    Der Nutzungsersatz kann vorliegend aber nicht sehr hoch sein, da das Gerät ja nur 44€ gekostet hat. ;) Geht man von einer Lebensdauer von 2 Jahren aus, innerhalb welcher der lineare Wertverlust 100% beträgt, sind das 1,83€ pro Monat...
    Oder habe ich wieder einen Denkfehler?

  • Ich weis nicht. Dein erster Satz "Da hast du Recht, da war ich zu vorschnell.
    " gefällt mir und scheint korrekt.
    Den Rest versteh ich nicht.



    Meinen Beitrag habe ich geschrieben da du das Thema Nutzungspauschale bei Rücktritt und Umtausch gleich behandelst - dies ist aber nicht korrekt. Siehe Aussage des EUGH.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Umtausch ist genauso falsch wie Rückabwicklung.


    Strikt zu trennen sind Rückgewähr infolge Nachlieferung einer mangelfreien Sache und Rückgewähr infolge Rücktritts. Nur ersteres wird von der EuGH Entscheidung und nun auch von der Gesetzesänderung berührt, und auch nur dann, wenn es um einen Verbrauchsgüterkauf geht.


    Jimmythebob hat sich korrigiert und dann ausgrechnet, dass der (beim hier intendierten) Rücktritt zu leistende Nutzungsersatz bei einem "Kaufpreis" von 44€ und einer prgnostizierten Nutzungsdauer von 2 Jahren nicht allzuhoch ausfallen wird.

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