VVL Rücktritt?

  • Hallo,
    ich habe heute meinen Eplus Vertrag in einem Eplus-Shop verlängert und ein neues Handy bekommen.
    Nun habe ich das Gerät heute abend ausprobiert und musste leider feststellen, dass es div. Maken hat. Touchscreen hakt, Gerät stürzt ab, Display flackert/blinkt...
    Das Gerät bringe ich natürlich morgen gleich zurück.


    Kann ich von der Vertragsverlängung zurücktreten, bis ich mich für ein anderes Model entschieden habe?


    Für Hilfe wäre ich dankbar!
    rain

  • Nein, du kannst nicht von der VVL zurücktreten.
    Aber das Recht auf ein funktionierendes Handy hast du natürlich.

  • Eplus Hotline sagt gerade, dass es zwar eine Kulanzentscheidung ist, die VVL aber zurückgenommen wird vom Shop.

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Nein, du kannst nicht von der VVL zurücktreten.
    Aber das Recht auf ein funktionierendes Handy hast du natürlich.


    Richtig, wobei Du nicht automatisch das Recht auf ein völlig anderes Modell hast. Dies entscheidet der Händler im Rahmen seiner Umtausch-Regelung. Wenn der Händler kulant ist, tauscht er natürlich gegen ein anderes Modell aus. Rechtlichen Anspruch hast Du dagegen nur auf ein einwandfrei funktionierendes Handy von dem Modell, welches Du heute gekauft hast.

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

  • Zitat

    Original geschrieben von a.rain
    Eplus Hotline sagt gerade, dass es zwar eine Kulanzentscheidung ist, die VVL aber zurückgenommen wird vom Shop.


    Das sagt die Hotline. Was der Shop sagt kann was andres sein ;) Also morgen einfach mal hingehen und nett fragen ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Richtig, deswegen habe ich meine Aussage auch auf "funktionierendes Handy" beschränkt ;)


    ARGH - ich hätte vielleicht a.rain zitieren sollen :D


    Zitat

    Original geschrieben von a.rain
    Kann ich von der Vertragsverlängung zurücktreten, bis ich mich für ein anderes Model entschieden habe?


    ;)

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

  • Hier haben wir es wieder,1 Vertrag mit E-Plus(Mobilfunktarif) und 1Vertrag mit dem Händler(Handy).


    Die abgeschlossene VVL im Laden wird man nicht mehr rückgängig machen können.
    Es dürfte höchstens noch mit Kulanz!! des Händlers gehen,das a.rain sich für ein anderes Handymodell entscheidet,was in der selben Zuzahlungspreislage liegt,wie das "nichtgewollte" Handy.
    Ansonsten bleibt nur der Umtausch in ein einwandfreies funktionierenden neuen Handys,des gleichen Modells.


    Eine telefonische oder online-VVL ist unproblematischer,da hier das 14 Tage Widerrufsrecht greift.

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