Frechheit Simyo 300% Mahngebühr

  • Sie eine simyo SIM-Karte bei uns bestellt. Wir haben Ihre persönliche simyo Rufnummer 0xx mit Startguthaben und ggf. Bonusguthaben für Sie reserviert. Trotz E-Mail-Erinnerung konnten wir bis zum heutigen Tag leider keinen entsprechenden Zahlungseingang auf unserem Konto feststellen. Mit Ihrer Bestellung haben Sie sich zur Abnahme der simyo SIM-Karte verpflichtet. Bitte überweisen Sie innerhalb der nächsten 10 Tage den Betrag von 1,00 Euro auf untenstehende Kontoverbindung. Andernfalls müssen wir Ihnen leider mit der nächsten Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von 3,00 Euro in Rechnung stellen




    so ein xxxxs Laden,


    ich werde meine vorhandenen Nummern alle in die Ecke donnern


    zum bestellen 0800 und dann nur noch 01805


    bin mal gespannt wie schnell auf meinen Widerruf reagiert wird.



    Das Internet ist auch der letzte Witz da surfe ich ja mit ISDN noch schneller als mit eplus UMTS

  • Hast Du die Karte bestellt?
    Hast Du die Karte nicht bezahlt?


    Kannst Du auf beide Fragen mit "Ja" antworten, dann ist Dein Posting "300% Schwachsinn" ;).

  • ja, so sieht es aus


    vielleicht hat auch jemand anderes die Karte auf meinen Namen bestellt


    also wenn ich jemanden ärgern will weiss ich künftig wie....



    sehe gerade noch das die 15 Euro für einen Besitzerwechsel verlangen sonst würde ich die Karte mit Flat bei Ebay verkaufen...


    Ist diese Wechselgebühr überhaupt rechtens?

  • kball


    Dann sag doch das Du sie nicht bestellt hast und gut ist.
    Natürlich nur wenn es auch stimmt will ja hier niemanden zu einem Verbrechen anleiten.


    Gruß

  • Zitat

    Original geschrieben von Chris



    Kannst Du auf beide Fragen mit "Ja" antworten, dann ist Dein Posting "300% Schwachsinn" ;).


    wieso Schwachsinn?
    Es gibt das gesetzliche Widerrufsrecht, welches auch bei Mobilfunkbestellungen oder Verträgen pp. gilt.


    Wenn simyo also keinen Zahlungseingang verbuchen kann und die Karte noch nicht ausgeliefert wurde, dann ist dieses gleichzusetzen mit einem Widerruf der Bestellung! Genau SO und nicht anders haben die zu verfahren! Und genau SO verfahren generell auch sämtliche Onlineshops, bei denen der Kunde die VORKASSE nicht leistet.

    Grüße vom WebTalk


    MOBIL: iPhone 13 pro Max * Telekom Business Flex M * o2 unlimited Max

  • Zitat

    Original geschrieben von webtalk
    Wenn simyo also keinen Zahlungseingang verbuchen kann und die Karte noch nicht ausgeliefert wurde, dann ist dieses gleichzusetzen mit einem Widerruf der Bestellung! Genau SO und nicht anders haben die zu verfahren!

    Dir ist schon klar, dass die Widerrufsfrist erst mit Erhalt der Ware zu laufen beginnt?


    Dazu muss man sie bei Bestellung per Vorkasse natuerlich erst mal bezahlen.

  • Zitat

    Original geschrieben von webtalk
    Wieso Schwachsinn?


    Weil es, neben den genannten Punkten, einfach Schwachsinn ist, sich etwas zu bestellen, es nicht zu bezahlen, und hinterher mit BILD-Zeitungsüberschrift rumzuheulen, dass Simyo Geld für eine Ware fordert, die man bestellt hat und androht (bisher noch nicht mal wirklich ausgeführt!), dass eine Mahngebühr von 2 Euro dazu kommt, oder reisserischer ausgedrückt: 300% Mahngebühr. :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Dir ist schon klar, dass die Widerrufsfrist erst mit Erhalt der Ware zu laufen beginnt?


    Dazu muss man sie bei Bestellung per Vorkasse natuerlich erst mal bezahlen.


    richtig!
    Wenn jedoch der Kunde nicht bezahlt, weil eben Vorkasse, dann ist das faktisch eine Stornierung der Bestellung. Nenne es wie du willst, ob nun Storno oder Widerruf! Der Vertrag kam nicht zustande, da kein Geld geflossen.
    Welche Kosten sollen entstanden sein?
    Soll simyo mal seine 3 EUR Mahngebühren einklagen! Darüber lachen die Gerichte bloß, anstatt die Klage zuzulassen!

    Grüße vom WebTalk


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  • Zitat

    wieso Schwachsinn?
    Es gibt das gesetzliche Widerrufsrecht, welches auch bei Mobilfunkbestellungen oder Verträgen pp. gilt.


    Wenn simyo also keinen Zahlungseingang verbuchen kann und die Karte noch nicht ausgeliefert wurde, dann ist dieses gleichzusetzen mit einem Widerruf der Bestellung! Genau SO und nicht anders haben die zu verfahren! Und genau SO verfahren generell auch sämtliche Onlineshops, bei denen der Kunde die VORKASSE nicht leistet.


    volle Zustimmung !


    wobei man gesetzlich genau genommen den Artikel erst widerrufen kann wenn man ihn erhalten hat


    womit dieser Satz


    Mit Ihrer Bestellung haben Sie sich zur Abnahme der simyo SIM-Karte verpflichtet.


    zwar wahr sein mag aber in meinen Augen eben eine absolute Frechheit ist.



    Zitat

    Irgendwie klingt dein Posting verdammt nach "getroffene Hunde bellen"


    und hier ist das Gebiss dazu, die Simyo Preisliste


    https://www.simyo.de/downloads/simyo_preisliste.pdf


    die Mahngebühr von 3 Euro steht ganz unten,



    Zitat

    Soll simyo mal seine 3 EUR Mahngebühren einklagen! Darüber lachen die Gerichte bloß, anstatt die Klage zuzulassen!


    es langt wenn mich diese Firma bei diesem Freud Pool oder wie der heisst schlecht macht der die ganze Handykunden verwaltet.

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