ZitatOriginal geschrieben von prana
Wäre mir völlig neu, dass es legal ist!
Das schließt ja nicht aus, dass es legal ist Die Rechtslage ist vielleicht nicht ganz eindeutig, aber in der Tendenz wohl schon. DC-Unlocker ist meines Wissens auch nicht verboten. Wer sauber vorgehen will, darf sich wohl nicht bei Tchibo-Mobil registrieren. Damit anerkennt man dann die AGB von O2, in denen das Entfernen des SIM-Lock untersagt wird.
ZitatOriginal geschrieben von prana
Wegen dem Anmelden: Ich habe zum Anmelden angerufen und mir wurde dabei dann gesagt, dass ich die Unterlagen ZUSÄTZLICH noch einschicken muss.
Prima, da hast Du Geld dafür bezahlt, mit einem schlecht informierten Call-Center telefonieren zu dürfen, ich hatte vor einiger Zeit auch das "Vergnügen", dort mit einer inkompetenten Mitarbeiterin zu telefonieren. Schau doch, wie bereits empfohlen, einfach in die Unterlagen! Im Tchibo mobil "Benutzerhandbuch Internet Stick" heißt es:
ZitatUm mit Tchibo mobil dauerhaft surfen zu können, müssen Sie Ihre SIM-Karte registrieren [...] Es stehen Ihnen drei Wege für die Registrierung zur Verfügung:
gibt
- Online unter http://www.tchibo-mobil.de rund um die Uhr
- Mit beiliegender Fax-Antwort an die Fax-Nummer [...]
- Telefonisch über den Kundenservice unter [...]
Alternativ empfehle ich Dir, die ersten Sätze des Fax-Formulars zu lesen:
Zitatauf http://www.tchibo-mobil.de können sie sich einfach und bequem online jederzeit freischalten und registrierne lassen.
Oder mit diesem Anmeldeformular in 3 Schritten ins Internet
Ruf doch bitte noch einmal die Hotline an und frage, ob Du das Formular wirklich abschicken musst Es kann natürlich auch sein, dass die Dokumente und Anleitungen von Tchibo fehlerhaft sind.