ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Wenn das Nichtbestehen (oder der zu vertretende Nichtantritt) der Prüfung die Zwangsexmatrikulation bedeutet, wird in der Prüfungsordnung für den Fall der Verhinderung mit Sicherheit ein amtsärztliches Attest gefordert.
Und vor dem Amtsarzt kommt man mit den üblichen Tricksereien nicht zum Ziel...
Wobei viele Amtsärzte auch einfach nur
a) ihre 30 € für das Attest haben wollen
b) keine Lust auf große Diskussionen in der Sprechstunde haben
und
c) was sollen sie denn schon groß machen? Wenn ich Dünnschiss habe, hab ichs nunmal.. glaube nicht, dass ich ihm dafür erstmal ne kostprobe auf den schreibtisch legen muss.
grüße!