Probleme mit Wandlung des Handys bei O2

  • Zitat

    Original geschrieben von Röbelfröbel
    Am besten, du schilderst höflich dein Anliegen. "Auf den Putz hauen" mindert für gewöhnlich die Kooperationsbereitschaft des Händlers, der für die Qualität des Gerätes übrigens ebensowenig kann wie du.


    Habe mich zusammengerissen, weil eber der Händler auch nichts dafür kann.
    Er hat bei der Händler-Hotline angerufen, die haben ihm gesagt, dass diese Verarbeitungsfehler "normal" wäre und kein Grund für eine Reperatur.
    Erst nach 10min Bearbeitung des anderen am Ende der Leitung lenkte dieser ein, und gab den Antrag frei.
    Ist echt das letzte, dass offensichtliche Fehler von Palm nun so schwer zu reklamieren sind.
    Was soll beim nächsten mal sein, wenn es immer noch wackelt?
    Können die mir die Reperatur verbieten und das als "normaler" Verschleiss anhängen bzw. "normal" für das Gerät?
    Es ist in meinen Augen NICHT normal, dass ein Gerät sich um ein paar mm verschieben lässt und den EIndruck des Auseinanderfallens macht.
    O2 scheint hingegen der Meinung zu sein, dass es zu dem Gerät gehört.
    Kann ich ja vor dem Kauf nicht wissen...
    Kann ich mich da auf irgendwelche Rechte berufen?



    @ seby:"Sie müssen zweimal nachbessern, und ja, der Umtausch zählt bereits als erster Versuch.
    Ist auch nach der jetzt zweiten Nachbesserung das Problem noch vorhanden, kannst du das Geld zurückverlangen, die 481 Euro.
    Wichtig ist, dass du es über den Händler abwickelst und nicht über die Garantie beim Hersteller."



    => Das ist wohl NICHT korrekt. Einem anderen Geschädigten wurde gesagt, dass der Umtausch innerhalb der ersten 14 Tage nur als Umtausch gilt.
    Gibt es dazu ebenfalls ein Gesetz?
    Man kann es sehen wie man will, man hat mich beim ertsen mal nicht zufrieden gestellt, also ist es eine Nachbesserung mir ein anderes Gerät zu geben.
    Aber wohl die Rechte des kleinen Mannes..

  • Mir ist nicht bekannt, dass es irgendein Gesetz gibt, in dem ein Umtausch beschrieben ist.
    Du bist mit dem Gerät zum Händler gegangen, weil es defekt war, und hast im Rahmen der Nachbesserung ein neues Gerät bekommen - dies ist eindeutig der erste Nachbesserungsversuch (und kein "Umtausch"). Siehe auch § 439 Abs. 1 BGB. Du hast beim ersten Mal die "Lieferung einer mangelfreien Sache" bekommen (-> "Umtausch").


    Edit: Die Rechtsvorlesungen liegen bei mir aber schon etwas zurück - wäre schön, wenn sich noch jemand anderes hier finden würde, der das bestätigen kann oder mich korrigiert, falls ich falsch liege

  • Ich kann seby nur bestätigen. Auch wenn das Gerät "umgetauscht" wurde, erfolgte der Tausch auf Grund der Gewährleistung. Wie der Händler es in seiner EDV behandelt, ist seine Sache.


    Schwierig wird es, wenn quasi die gesamte Serie betroffen ist: Die Funktion des Gerätes ist ja nicht eingeschränkt und wenn der Hersteller sagt, dass die wackeligen Teile üblich und kein Reklamationsgrund sind, kann es unter Umstände mit der Gewährleistung schlecht aussehen - aber das ist nur eine Vermutung.

  • Ist ne schwierige Sache.Es hat mir jmd per PN geantwortet, da hiess es:


    "Hallo,
    also der erste Austausch (= DOA vermutlich) zählt nicht als Reparatur.


    Für eine Wandlung benötigst Du 2 Reparaturversuche und das Gerät muss ein 3tes mal nun einen Defekt haben.


    Hier kann leider auch o2 recht wenig tun, denn der Hersteller hat das Recht auf 2x nachbesserung eines defekten Gerätes.


    Hast Du diese 2 Belege und wieder einen Defefkt? Dann bekommst Du ein Geld zurück - kein Gutschein."



    Wird wohl ne enge Sache, und kommt auf die Kulanz von O2 an.
    Muss ich wohl oder mal anklingen lassen wie man das lösen könnte.
    Der Verkäufer war recht kulant, mal sehn was man da machen kann.
    Wäre nur einfacher, wenn man sich direkt auf ein Gesetz beziehen könnte.
    Doch scheint es explizit keines zu geben, was genau diesen Fall beschreibt.

  • Naja, war wahrscheinlich ein Mitarbeiter von o2. Ist ja logisch, dass die sich das so drehen, wie es denen am besten passt.


    Zitat

    Original geschrieben von heffertonne99
    also der erste Austausch (= DOA vermutlich) zählt nicht als Reparatur.


    Ist natürlich Blödsinn. Es heißt auch nicht Reparatur, sondern Nacherfüllung. Und das war definitiv ein Versuch einer Nacherfüllung.


    Zitat

    Original geschrieben von heffertonne99
    Für eine Wandlung benötigst Du 2 Reparaturversuche und das Gerät muss ein 3tes mal nun einen Defekt haben.


    Das ist soweit richtig, der Händler muss zweimal erfolglos nachgebessert haben. Der Defekt muss immer der gleiche sein.


    Zitat

    Original geschrieben von heffertonne99
    Hier kann leider auch o2 recht wenig tun, denn der Hersteller hat das Recht auf 2x nachbesserung eines defekten Gerätes.


    Wieder falsch, der Hersteller hat damit überhaupt nichts zu tun. Es geht hier nur um das Verhältnis Händler - Kunde.
    Ob der Händler das intern mit dem Hersteller abklärt, oder nicht, spielt für den Kunden (und die Nachbesserung) keine Rolle.


    Zitat

    Original geschrieben von heffertonne99
    Hast Du diese 2 Belege und wieder einen Defefkt? Dann bekommst Du ein Geld zurück - kein Gutschein."


    Richtig, wenn du belegen kannst, dass du bereits das dritte, defekte Gerät vom Händler bekommen hast (mit dem gleichen Defekt), kannst du das Handy wandeln. Egal, wie der Händler die Versuche nennt!




    Zitat

    Original geschrieben von heffertonne99
    Wird wohl ne enge Sache, und kommt auf die Kulanz von O2 an.
    Muss ich wohl oder mal anklingen lassen wie man das lösen könnte.
    Der Verkäufer war recht kulant, mal sehn was man da machen kann.
    Wäre nur einfacher, wenn man sich direkt auf ein Gesetz beziehen könnte.
    Doch scheint es explizit keines zu geben, was genau diesen Fall beschreibt.


    Demnach hat das alles nicht mit Kulanz zu tun, und das Gesetz habe ich weiter oben schon mal gepostet. Dieses Gesetz (und der Paragraph) bezieht sich genau auf den vorliegenden Fall!

  • Zitat

    Original geschrieben von seby


    Ist natürlich Blödsinn. Es heißt auch nicht Reparatur, sondern Nacherfüllung. Und das war definitiv ein Versuch einer Nacherfüllung.


    Der Meinung bin ich auch. Schließlich ist auch der Umtausch ein Versuch der Nacherfüllung.
    Dann werde ich das mit Bezug auf das von dir genannte Gesetz versuchen.
    Rein logisch spricht auch nichts dagegen, wie ich finde.


    Wie verhält es sich, wenn z.B. 2mal der Slider defekt war, beim 3ten mal ein anderer Defekt auftritt? Gilt es dann nicht?


    Ich werde dann mal Bescheid sagen, wenn sich was ergeben hat.
    Muss jetzt nur noch das Gerät mitspielen und wieder einen defekten Slider haben...
    Aber das wird es wohl ziemlich schnell...


    Allen vielen Dank, allen voran Seby!!!!



    Lieben Gruß

  • Die ganz entscheidende Frage, die man sich zuerst stellen muss, ist doch die, ob knarzen und wackeln überhaupt Mängel sind, wenn die "marktüblichen" Toleranzen nicht überschritten werden.


    Auch wenn meine gerade hier im Schreibtisch liegende Ausgabe des BGB vielleicht nicht die aktuellste sein mag, möchte ich kurz aus §434 (Sachmangel) zitieren:


    "... ist eine Sache frei von Sachmängeln,
    1. ...
    2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist ...


    Da der Palm seinen Zweck wohl erfüllt und die Fertigungstoleranzen, die der TE vorträgt, bei den aktuell vertriebenen Mobiltelefonen (auch im hochpreisigen Sektor) alles andere als unüblich sind, liegt m.E. schon ein Sachmangel nicht vor. Und mangels Sachmangels sehe ich weder eine Verpflichtung des Händlers zur Nacherfüllung noch sonstige Verpflichtungen.


    Meinen Weg, solchen Schrott im Laden zu lassen, bis sich die übliche Beschaffenheit wieder der wünschenswerten nähert, halte ich nach wie vor für den einzig richtigen.


    Frankie

  • Das ist sicher eine Sache.


    Jedoch gibt es Berichten zufolge tatsächlich Palm Pres, die dieses knartschen und Wackeln NICHT aufweisen sollen.


    Das ist alles eine Art der Sichtweise:


    "2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist ..."


    Nach diesem Punkt wäre es in meinen Augen nicht möglich auch nur noch so schlechte Dinge zu reklamieren, wenn alle Artikel dieselben Mängel aufweist.
    Es ist eine starke Einschränkung in der Nutzung eine Telefons, sei es zum tippen von Mails/SMS oder zum telefonieren, wenn dies sich ständig hin und herbewegt oder man den Druckpunkt einer Taste nicht spüren kann.
    Jedes 25€ Telefon ist qualitativ hochwertiger als dieses 481€ produkt.


    Und da kann ich dir nur 100% zustimmen: Man sollte diese neuen Schrott-Sachen boykottieren.(zumindest das Palm Pre)


    Aber nunmal habe ich dies nicht getan! :D
    Vlt mal wieder eine dieser Lehren fürs Leben! :rolleyes:


    Von anderen weiss ich zumindest, dass O2 sich nicht so sehr anstellt und schon eine gewisse Toleranz einräumt.
    Grundsätzlich ist es nunmal auch nicht die Schuld von O2, sondern einzig und allein von Palm, die ihr Unternehmen mit diesem Gerät retten wollen, und so eine Sch**** produzieren.
    Und an die muss sich O2 dann wenden.


    Soll nun aber auch nicht so weit ausgeführt werden, schließlich haben sie mein Gerät aufgrund des Mangels letztendlich repariert, bzw. versucht zu reparieren.
    Das zeigt ja, dass Sie sich nicht auf oben genanntes Gesetz beziehen wollen oder können.Werden sie bei ein bisschen Druck beim nächsten mal auch nicht tun.
    Alle Kunden will o2 nicht verlierenSowas spricht sich rum.


    Soll nun auch nicht zu weit vom Thema abweichen.
    Die Mentalität heutzutage, hauptsache billig, kann ich ohnehin nicht nachvollziehen.
    Das geht vom Handy, dass man möglichst billig produziert, und ordentlich Gewinn einfährt , selbst wenn es 3mal repariert werden muss, bis zur neuen Billigpreis-Strategie bei Lebensmittel die hingepanscht werden ( Jedes mal wenn ich z.b. in der Schweiz bin ist es , als wäre man in einer anderen Welt- von der Lebensqualität gesehen), hauptsache es ist was drin :p
    So ist unsere "neue" Welt nunmal.


    Naja, nun aber zurück zum Thema. Das Einzige , was ich wissen wollte war ja lediglich, ob ein Austausch(DOA) auch als Nachbesserung zählt oder nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von heffertonne99
    ...
    Das Einzige , was ich wissen wollte war ja lediglich, ob ein Austausch(DOA) auch als Nachbesserung zählt oder nicht.
    ...


    Tja ... diese Frage lässt aber vermuten, dass der Fragesteller sich bei einer positven Antwort möglicherweise im Recht wähnt und vielleicht sogar versucht, sein (vermeintliches) Recht unter Kostenaufwand durchzusetzen.


    Der Hinweis, dass seine Ansprüche möglicherweise schon früher scheitern und die von ihm gestellte Frage unter Zugrundelegung des vorgetragenen Sachverhalts gar nicht die allein entscheidende sein mag, ist daher nur in seinem Sinne ... ;)


    Ich hielte es für mehr als wagemutig, dem "schlechten" Geld vor diesem Hintergrund ggf. noch "gutes" hinterherzuwerfen. Denn daran, dass das ganze hier für den Fragesteller mit einem mechanisch einwandfreien Gerät endet, mag ich nicht so recht glauben ... er sei denn, es ist das, was man gemeinhin als "lucky guy" bezeichnet ...


    Frankie

  • Das ist löblich, und diese Entscheidung muss man dann zu gegebener Zeit erörtern.
    Und zwar dann, wenn mein Antrag abgelehnt wurde und man bei O2 auf vollkommen taube Ohren trifft.


    Aber ich muss nochmal betonen, dass bei vergleichbaren Problemen bisher keine Probleme bei O2 auftraten.
    Trotz Problemen wurde das Gerät auch beim letzten mal angenommen(wenn auch ungerne) und es wurde probiert, das Gerät zu reparieren.
    Mir geht es darum, dass ich einen gewissen Rahmen habe, in dem ich mich bewege.
    Gehe ich zum Laden, ohne Vorkenntnisse über die Gesetze und die Handhabung, und sage ich will, dass das Gerät gewandelt wird und ich mein Geld haben will, und das ist NICHT möglich nach 1x Austausch und 1xReparatur, so weiss man direkt, worauf ich hinaus will, nämlich nur mein Geld zurück.
    Das machts im folgenden noch schwerer.


    Auch argumentieren ist im Fall von Unwissen äußerst schwer!
    :p


    Mit der Argumentation von seby ist es jedoch einfacher, einen Mitarbeiter zu überzeugen, bzw. einem Mitarbeiter die Lage zu verdeutlichen.
    Wäre es von vorneherein klar, dass es NICHT mit dem Gesetz vereinbar ist, müsste ich es nicht probieren.
    Dann würde ich es wieder zur Repatur geben, das reparierte Gerät 2 Tage nutzen und dann bin ich auf jeden Fall in der Gewährleistung und im Recht.
    Nur würde mich dieses Verfahren 2-3 Wochen mehr Zeit und vor allem 2-3 Wochen mehr ohne mein Handy kosteN!

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