ZitatOriginal geschrieben von Röbelfröbel
Am besten, du schilderst höflich dein Anliegen. "Auf den Putz hauen" mindert für gewöhnlich die Kooperationsbereitschaft des Händlers, der für die Qualität des Gerätes übrigens ebensowenig kann wie du.
Habe mich zusammengerissen, weil eber der Händler auch nichts dafür kann.
Er hat bei der Händler-Hotline angerufen, die haben ihm gesagt, dass diese Verarbeitungsfehler "normal" wäre und kein Grund für eine Reperatur.
Erst nach 10min Bearbeitung des anderen am Ende der Leitung lenkte dieser ein, und gab den Antrag frei.
Ist echt das letzte, dass offensichtliche Fehler von Palm nun so schwer zu reklamieren sind.
Was soll beim nächsten mal sein, wenn es immer noch wackelt?
Können die mir die Reperatur verbieten und das als "normaler" Verschleiss anhängen bzw. "normal" für das Gerät?
Es ist in meinen Augen NICHT normal, dass ein Gerät sich um ein paar mm verschieben lässt und den EIndruck des Auseinanderfallens macht.
O2 scheint hingegen der Meinung zu sein, dass es zu dem Gerät gehört.
Kann ich ja vor dem Kauf nicht wissen...
Kann ich mich da auf irgendwelche Rechte berufen?
@ seby:"Sie müssen zweimal nachbessern, und ja, der Umtausch zählt bereits als erster Versuch.
Ist auch nach der jetzt zweiten Nachbesserung das Problem noch vorhanden, kannst du das Geld zurückverlangen, die 481 Euro.
Wichtig ist, dass du es über den Händler abwickelst und nicht über die Garantie beim Hersteller."
=> Das ist wohl NICHT korrekt. Einem anderen Geschädigten wurde gesagt, dass der Umtausch innerhalb der ersten 14 Tage nur als Umtausch gilt.
Gibt es dazu ebenfalls ein Gesetz?
Man kann es sehen wie man will, man hat mich beim ertsen mal nicht zufrieden gestellt, also ist es eine Nachbesserung mir ein anderes Gerät zu geben.
Aber wohl die Rechte des kleinen Mannes..