Probleme mit Debitel wegen Kündigung

  • Ein Bekannter von mir hat Probleme mit Debitel wegen einer Kündigung seines Mobilfunkvertrages.


    Dieser schloss den Vertrag am 02.03.2007 und kündigte diesem am 30.12.2008 zum Ablauf der Mindestvertragsdauer. Nun erhielt er ein Bestätigungsschreiben, wonach der Vertrag zum 31.03.2010 gekündigt sei. :mad: :mad:


    Das kann doch wohl nicht sein!? Wenn Ablauf des Vertrages zum Monatsende ist, also zum 31.03. eines Jahres, dann war die Kündigung doch wohl fristgemäß! Richtig ist allenfalls, dass er den Termin 02.12. überschritten hatte, aber das ist doch wohl egal, oder?


    Wer weiß hier Bescheid? Die Problematik dürfte bekannt sein, dass Debitel und Konsorten einen Vertrag nicht exakt 24 Monate laufen lassen, sondern 24 Monate + die Tage zum Ende des letzten Tages des Monats.


    Gibt es hier auch schon Gerichtsurteile?

  • Re: Probleme mit Debitel wegen Kündigung



    Wie du bereits richtig feststelltest, hat dein Bekannter die Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Vertragsende überschritten, weshalb der Vertrag sich um ein weiteres Jahr verlängert hat.
    Da Debitel mal wieder den Vertrag bis zum Monatsende laufen lassen will, hier auszugsweise der entsprechende Paragraph:

    Vodafone Smart L+
    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)

  • Den entsprechenden Abschnitt(Abschnitt B,Punkt 5.1.) verstehe ich so,wie es bei meinem Netzbetreiber T-Mobile auch ist.
    Wenn der 24 Monate Vertrag am 2.3.07 geschlossen wurde,dann endet er am 1.3.09.
    Ergo hätte die Kündigung am 07.12.2008 bei Debitel eingehen müssen.
    Denn es steht ja dort:
    "5.1.
    Ihr Vertrag über die Zurverfügungstellung von Mobilfunkleistungen wird zunächst für die Dauer von 24 Monaten ab dem in B. Ziffer 1.2 genannten Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages geschlossen .
    Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, falls er nicht drei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. des jeweiligen folgenden Vertragsjahres schriftlich durch einen der Vertragspartner gekündigt wird.
    Ihre Kündigung ist an die Anschrift „debitel AG, 70545 Stuttgart“ zu richten.
    Wir dürfen noch darauf hinweisen, dass das Vertragsverhältnis für zusätzlich beantragte Serviceleistungen mit Beendigung dieses Vertragsverhältnisses ebenfalls endet."


    http://www.debitel.de/download…nk_handys_mit_vertrag.pdf


    Gruß Bernd

  • Ich kann euch beiden leider nicht zustimmen:


    Der von Metzger80 genannte § 309 BGB trägt hier nicht, da dies ja gerade eine Schutzvorschrift zugunsten des Vertragspartners des Verwenders darstellt. Demnach wäre die gesamte Laufzeit von Debitel unwirksam , da diese ja länger als 2 Jahre wäre, da Vertragsschluss am 02.03.2007 und Ende am 31.03.2009. Das wäre ja nicht schlecht für meinen Bekannten.


    Bei der von Bernd02 genannten Passage der AGB weise ich ausdrücklich darauf hin, dass da steht vor Ablauf der Grundlaufzeit. Die Grundlaufzeit läuft hier aber am 31.03.2009 ab, da mein Bekannter eine Kündigungsbestätigung erhielt, wonach der Vertrag zum 31.03.2010 enden werde.


    Also man muss sich schon entscheiden: Entweder läuft der Vertrag nach 2 Jahren zum 02.03.2009 ab, dann wäre die Kündigung verspätet oder der Vertrag läuft immer zum Ende des Monats ab, dann wäre die Kündigung am 30.12.2008 noch rechtzeitig ausgesprochen.

  • Wann wurde die Kündigung abgeschickt?
    Entscheidend ist wann sie bei Debitel eingetroffen ist bzw. vorgelegen hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von bernd02
    Wann wurde die Kündigung abgeschickt?
    Entscheidend ist wann sie bei Debitel eingetroffen ist bzw. vorgelegen hat.


    Er hat am 30.12.2008 per Email gekündigt. Der 31.12.2008 war ein normaler Arbeitstag, also kein Feiertag.


    Aufgrund dieser Kündigung erhielt er eine Bestätigung, dass der Vertrag zum 31.03.2010 gekündigt sei.

  • Erstaunlich finde ich, dass eine Kündigung per Email akzeptiert wurde.


    Ich habe meinen debitel Vertrag zum 24.11.2010 gekündigt und dieses Datum wurde auch bestätigt. Kann sein, dass debitel den Vertrag zum Monatsende kündigt, wenn man kein Datum nennt (z.B. "zum nächstmöglichen Termin")?

    o namorico
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  • Wo ist jetzt das große Problem?


    Da die Kündigungsfrist verpasst wurde, hat sich der Vertrag automatisch bis 2010 verlängert.


    Eigentlich wäre das reguläre Ende dann der 01.03.2010.
    Sowohl Debitel als auch andere Anbieter (wie beispielsweise Mobilcom; wurde hier schon öfter behandelt) lassen den Vertrag aer dennoch bis zum Monatsende laufen.
    Einfach per Mail oder Brief drauf hinweisen, dass der 31.03.2010 rechtlich falsch ist und es eigentlich lauten müsste 01.03.2010; dann sollte das eigentlich schon korrigiert werden (mach Mobilcom zumindest anstandslos).


    Also Debitel einfach mal auf die Finger klopfen, dann wird das schon.

  • Glück gehabt das überhaupt eine Bestätigung auf die Kündigung per eMail gekommen ist.
    Denn es wird in den AGB "schriftlich" an die Postanschrift genannt,das heißt per Brief.
    Wobei eine unterschriebene Fax-Kündigung von den Unternehmen auch akzeptiert wird.
    In der Vertragsabteilung von Debitel waren bestimmt alle im Urlaub und erst am 7.1.09 wieder da(da in BW am 6.1. der Feiertag "Heilige 3 Könige" war).
    Dann wurde erst die Kündigungsmail abgerufen bzw. bearbeitet.


    Man sollte sich mit einer Kündigung nicht bis auf "den letzten Drücker" Zeit lassen. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Einfach per Mail oder Brief drauf hinweisen, dass der 31.03.2010 rechtlich falsch ist und es eigentlich lauten müsste 01.03.2010; dann sollte das eigentlich schon korrigiert werden (mach Mobilcom zumindest anstandslos).


    Also Debitel einfach mal auf die Finger klopfen, dann wird das schon.


    Stimme voll zu, im Netz gibt es entsprechende vorgefertigte Schreiben für mobilcom und Konsorten (einfach mal die Suche anwerfen).


    Anstandslos leider nicht: erst nach dem dritten oder vierten Brie, dass man die Verlängerung um einen Monat nicht akzeptiert, geben die Konsorten irgendwann klein bei. Vorher bekommt man natürlich Schreiben, dass man die AGB bei Vertragsunterzeichnung akzeptiert hat und in deren Augen alles "rechtmäßig" sei.

    "Das einzige Backup das Du je brauchst ist das, wofür Du keine Zeit hattest."

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