Ein Bekannter von mir hat Probleme mit Debitel wegen einer Kündigung seines Mobilfunkvertrages.
Dieser schloss den Vertrag am 02.03.2007 und kündigte diesem am 30.12.2008 zum Ablauf der Mindestvertragsdauer. Nun erhielt er ein Bestätigungsschreiben, wonach der Vertrag zum 31.03.2010 gekündigt sei. :mad: :mad:
Das kann doch wohl nicht sein!? Wenn Ablauf des Vertrages zum Monatsende ist, also zum 31.03. eines Jahres, dann war die Kündigung doch wohl fristgemäß! Richtig ist allenfalls, dass er den Termin 02.12. überschritten hatte, aber das ist doch wohl egal, oder?
Wer weiß hier Bescheid? Die Problematik dürfte bekannt sein, dass Debitel und Konsorten einen Vertrag nicht exakt 24 Monate laufen lassen, sondern 24 Monate + die Tage zum Ende des letzten Tages des Monats.
Gibt es hier auch schon Gerichtsurteile?