Fexcom: Regress bei fehlerhaften Handys?

  • Hi,
    kannst Du uns vielleicht verraten, was der Defekt oder Verarbeitungsfehler ist?


    Zu Deiner Theorie bezüglich drei Mal Fehler finden und ein neues Gerät erhalten. Grundsätzlich würde das gehen, aber persönlich finde ich es etwas moralisch bedenklich. Du musst doch dem Händler die Chance geben, dass Gerät reparieren zu lassen. Wenn die Reparatur fachmännisch vorgenommen wird, ist doch dagegen nicht auszusetzen. Vor allem, wenn es eine Reparatur von Sachen ist wie Schale, Tastaturmatte, neue Software usw. Die Garantie bleibt ja erhalten.


    Wenn man natürlich die Reparatur sieht (Kratzer an Gehäuse, es wurden keine neuen Schrauben genommen usw. ist das unakzeptabel) und daher nicht fachmännisch vorgenommen wurde, ist das was anderes.


    Wichtig ist aber dabei: Es kann viel Zeit vergehen, eh Du Dein Handy hast. Bei zwei bzw. drei Reparaturversuchen können mit Sicherheit 6-8 Wochen vergehen.



    Edit: Habe zu langsam getippt und Timeslot war schneller.

  • "Defekt" sind Kratzspuren an der Schiene neben der Tastatur und das Displaygehäuse ist zu weit vom Tastaturgehäuse entfernt, hab ich direkt mit einem anderen U900 verglichen...
    Ich will ja auch nicht mit aller Macht einen Fehler finden,im Großen und Ganzen bleibt ein Handy ein Gebrauchsgegenstand für mich, aber wenn Haptik und Optik nihct einem neuen Telefon entsprechen,kann ich das nicht hinnehmen.


    Um die Zeit geht es mir auch nicht,sondern eher ums Prinzip...
    btw.: Fexcom hat mir gesagt, dass ich Mitte nächster Woche wieder Ware in der Hnd halten werde, ob es repariert oder neu ist,werd ich dann sehen, bis dahin werd ich mich in diversen Online-Shops umsehen und vllt schonmal ein neues kaufen,was ich dann entweder auf Rechnung von Fexcom behalte,wenn sie kein neues liefern können oder wieder zurückggehen lasse,wenn alles in Ordnung ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von Timeslot
    Fraglich ist auch, ob er diese Verweigerung dem Käufer mitteilen muß oder ober er trotz Schweigens seine Einrede aus § 439 III auf ewig behält und diese bei einer gerichtlichen Durchsetzung etwaiger Schadensersatzansprüche erhebt.


    Interessant dazu: OLG Celle v. 28.6.2006 - 7 U 235/05


    Besprechung von Lorenz:


    http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/celle7u235_05.htm


    Meine aber mal was Gegenteiliges gelesen zu haben, wo die Einrede (bin mir nicht mehr sicher ob es überhaupt die des § 439 III BGB war) erst nach dem wirksam erklärten Rücktritt erhoben worden ist, und dies nach Ansicht des Gerichts (auch an die Instanz kann ich mich nicht mehr erinnern, vermutlich BGH) ausreichend war.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von schluepper
    Um die Zeit geht es mir auch nicht,sondern eher ums Prinzip...
    btw.: Fexcom hat mir gesagt, dass ich Mitte nächster Woche wieder Ware in der Hnd halten werde, ob es repariert oder neu ist,werd ich dann sehen, bis dahin werd ich mich in diversen Online-Shops umsehen und vllt schonmal ein neues kaufen,was ich dann entweder auf Rechnung von Fexcom behalte,wenn sie kein neues liefern können oder wieder zurückggehen lasse,wenn alles in Ordnung ist.


    ... solche Kunden wie Du sind mir grad die liebsten.


    Erst ein Gezeter machen und sich über den "bösen" Händler aufregen und dann sowas ....

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