Guten Tag,
zuerst möchte ich sagen,dass ich nicht weiß,ob dieses Thema in dieses Forum passt.
Ich hab vor kurzem einen Vertrag mit Fexcom abgeschlossen und mir dazu ein Samsung U900 Ebony Black bestellt. Nun ist das Telefon entweder gebraucht, aber auf jedenfall fehlerhaft. Fexcom gab zu,dass es Verarbeitungsfehler aufweißt und bot mir eine Gutschrift von 20 Euro an. Ich bin allerdings der Meinung, dass ich ein Recht darauf habe, ein NEUES Telefon zuerhalten und sie erst dann den Vertrag, den ich mit ihnen eingegangen bin, erfüllen. Nun ist das U900 Ebony Black sehr rar,aber in einigen Online-Shops noch lieferbar. Wenn der Großhändler, über den Fexcom die Handys bestellt, das Samsung nicht mehr liefern kann, ist Fexcom verpflichtet woanders einzukaufen um mir mein bestelltes Telefon durch ein neues zu ersetzen?
Für Antworten wäre ihc sehr dankbar, da ich nihct über die Rechtslage Bescheid weiß.
MfG
schluepper