SMS erhalten ohne das der Absender Sie verschickt hat

  • Hallo



    ich und einige Bekannte haben gleichzeitig am selben Tag von einem gemeinsamen Kollegen (die Absenderkennung war überall gleich)eine SMS erhalten , wobei er Sie garnicht abgeschickt hat.


    Angeblich bieten diesen Service verschiedene Anbieter an .


    Folgende Fragen:


    Wie kann man sich gegen diesen Missbrauch schützen?
    An wenn kann man sich dagegen wenden da z.B: die Bundesnetzagentur sagt können leider nicht helfen?



    Gruss

  • Re: SMS erhalten ohne das der Absender Sie verschickt hat


    Zitat

    Original geschrieben von porsche996
    Wie kann man sich gegen diesen Missbrauch schützen?
    An wenn kann man sich dagegen wenden da z.B: die Bundesnetzagentur sagt können leider nicht helfen?


    Einige SMS-Diensteanbieter erlauben außer (oder statt) der eigenen Handyrufnummer eine beliebige Zeichenfolge (0-9, a-Z) als Absender zu verwenden. Schau mal hier rein: click


    Ob man sich davor schützen kann (können soll), keine Ahnung. Wenn überhaupt dann könnte der rechtmäßige Besitzer der Rufnummer (also Euer Kollege) dagegen vorgehen. Dazu müsstet Ihr bei Eurem Mobilanbieter rausfinden welcher Dienstenabieter die SMS geschickt hat (was reichlich schwierig sein dürfte).
    Anschließend wäre diese Information für Euren Kollegen Ausgangsbasis um bei dem SMS-Diensteanbieter den Absender zu ermitteln, um dann gegen diese vorzugehen.


    Ob das den Aufwand wert ist? Und, ohne (richterliche) Anordnung werden sich die Anbieter wohl auf den Datenschutz beziehen und die Absenderinformationen nicht rausrücken.


    Wie wärs mit "social investigation" :cool: ... vielleicht ein vierter Kollege der sich einen Scherz (es ist Karneval, Fasching) erlaubt hat (sofern der Text natürlich okay ist)?



    BTW: Nicht das hier der falsche Eindruck ensteht ich billige das Verwenden von fremden Rufnummern als Absender eigener SMS - no way! Mir wäre das Riskio des damit verbunden Ärgers (dürfte wohl analog eMail-Adresse als Absender von SPAM-Mißbrauch sein) zu groß. Auf der anderen Seite ist es praktisch vom Handy bzw. PC aus seine SMS für verschiedene eigene Rufnummern (wer hat denn wirklich nur 1 SIM-Karte :D ) zu versenden.



    Auch klar sein dürfte, daß eine "Absicherung" auf Basis der Absenderrufnummer (Anrufe, Datenzugang, SMS) für Remotezugänge zu Geräten & Diensten in der heutigen Zeit nicht mehr ausreichend ist.



    hjrauscher

  • Es gibt unzählige Anbieter die das anbieten, und es gibt auch sicher immer noch einige, wie früher, welche keine Überprüfung durchführen ob die angegeben Nummer auch die eigene ist.

  • Hallo


    die Frage ist was soll ein Richter anornden wenn der nicht weiß welcher anbieter es ist oder ??


    Gruss

  • Zitat

    Original geschrieben von porsche996
    Hallo


    die Frage ist was soll ein Richter anornden wenn der nicht weiß welcher anbieter es ist oder ??


    Gruss

    Der Richter ordnet wohl an, dass der Netzbetreiber die Daten des Anbieter heraus geben muss und dieser dann die Daten (wohl IP Adresse oder so) vom Nutzer rausgeben muss!

  • Verstehe ich es richtig , das wenn der Netzbetreiber zwar nicht direkt was mit der Sache zutun hat , indirekt mit den Betreiber die sowas anbieten doch wieder was zutun habe(ich hoffe das war verständlich)


    Gruss

  • Zitat

    Original geschrieben von Mike88
    Der Richter ordnet wohl an, dass der Netzbetreiber die Daten des Anbieter heraus geben muss und dieser dann die Daten (wohl IP Adresse oder so) vom Nutzer rausgeben muss!



    Frage : Was soll der Richter den anordnen ??

  • Zitat

    Original geschrieben von porsche996
    Frage : Was soll der Richter den anordnen ??


    Die Herausgabe der eigentlichen Absenderdaten.
    Nur das macht doch Sinn....

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