ZitatOriginal geschrieben von HansFranz123
aber bei Rücktritt oder Wandlung kann man nicht erwarten ein Handy über einen Zeitraum kostenlos genutzt zu haben.
Wenn ich ein Auto kaufe und die bekommen denselben Fehler bei 3 Versuchen nicht gebacken kann ich auch vom Kaufvertrag zurücktreten aber ich bekomme doch deswegen nicht den Kaufpreis des Fahrzeugs zurück sondern da wird vom bezahlten Preis wegen Nutzung ja je nach km und Alter etwas abgezogen.
Kein Nutzungsersatz bei Neulieferung bei einem Verbrauchsgüterkauf, wurde erst kürzlich vom BGH klargestellt und war schon vorher äußerst streitig.
EDIT: Kues war schneller.