ZitatOriginal geschrieben von tungsten
Kommt es das? Ich weiß ja nicht, wie Verträge mit Handy genau ausgestaltet sind, aber nach meinem Verständnis ist das ein Mobilfunkvertrag + ein Kaufvertrag über das Handy. Und im Kaufrecht gilt das normale Gewährleistungsrecht, und da müsste O2 nacherfüllen, unabhängig von der Preisentwicklung (wenn nicht die Grenze zur Unzumutbarkeit überschritten wäre, was wohl nicht der Fall ist).
Seh ich haargenau so.