o2 will 150 Euro für Handytausch...

  • Zitat

    Original geschrieben von tungsten
    Kommt es das? Ich weiß ja nicht, wie Verträge mit Handy genau ausgestaltet sind, aber nach meinem Verständnis ist das ein Mobilfunkvertrag + ein Kaufvertrag über das Handy. Und im Kaufrecht gilt das normale Gewährleistungsrecht, und da müsste O2 nacherfüllen, unabhängig von der Preisentwicklung (wenn nicht die Grenze zur Unzumutbarkeit überschritten wäre, was wohl nicht der Fall ist).


    Seh ich haargenau so.

  • Ich arbeite zwar nicht bei O2, sondern bei einem anderen Provider. Aber da läuft es ganz genauso ab.


    Du hast damals einen Kaufvertrag über ein Handy abgeschlossen.
    Rechtlich gesehen muss bei jedem Defekt derselbe Fehler aufgetreten sein. Wenn jedes Mal ein anderer Fehler vorlag, wird der Rücktritt (Wandlung) dennoch aus Kulanz durchgeführt.
    Du trittst vom Kaufvertrag des Handys zurück. Dann bekommst Du aber nur exakt den Rechnungsbetrag des N95 zurück erstattet - falls das N95 damals z.B. 1 Euro gekostet hast, bekommst Du genau diesen 1 Euro zurück. Die Tatsache, dass Du das Handy nur wegen des Mobilfunkvertrages zu dem Preis bekommen hast, interessiert dabei gar nicht - der Mobilfunkvertrag und der Kaufvertrag über das Handy werden getrennt voneinander betrachtet.


    Alternativ kannst Du Dir ein anderes Handy aussuchen. Dann wird der Preis, den das Ersatzgerät heute in Deinem Tarif kosten würde, mit dem damaligen Kaufpreis verrechnet.

  • Erdenbewohner: Du hast es schon erfasst. "Rechtlich gesehen muss bei jedem Defekt derselbe Fehler aufgetreten sein." Das ist hier der Fall. Da auch nach zwei Reparaturversuchen der Fehler nicht behoben werden konnte, muss das Handy gegen ein identisches kostenlos ausgetauscht werden.

  • Kann es sein, dass man hier zwei andere Dinge voneinander trennen muß?
    Einmal die Gewährleistung von Nokia und einmal der Kaufvertrag mit o2?
    o2 handelt vermutlich durchaus richtig: entweder, den Kaufpreis zurück erstatten oder bei "Tausch" (der keiner ist, da man zurücktritt und einen neuen Kaufvertrag abschliesst) die Differenz berechnen.
    Ich würde es mal bei Nokia versuchen, die imho die Gewährleistung zu erfüllen haben.
    Oder irre ich mich da?

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Ich würde es mal bei Nokia versuchen, die imho die Gewährleistung zu erfüllen haben.
    Oder irre ich mich da?


    Gewährleistung bekommt man immer nur vom Händler, hier O2. Nokia gibt eine Garantie.

  • Ok. :o
    Dennoch würde ich es auch mal bei Nokia versuchen. Schaden kann es nicht. Vielleicht sind die kulanter.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Kaputtes Handy = Sachmangel, bei einem Sachmangel besteht primär ein Anspruch auch Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Neulieferung, nach Wahl des Käufer), der Kunde kann unter bestimmten Umständen (unter anderem bei zweimaligem erfolglosen Versuch der Mängelbeseitigung) zurücktreten, was zur Rückabwicklung führt.


    Der Verkäufer kann aber nicht einfach zurücktreten, weil er zu blöd ist, den Mangel zu beseitigen, und ihm die Neulieferung zu teuer ist (Ausnahme: Unzumutbarkeit). Der Kunde hat ein Rücktrittsrecht, und solange er von diesem nicht Gebrauch macht, besteht auch noch der Anspruch auf Nacherfüllung.


    Konkludenter Rücktritt bei Unfähigkeit der Mängelbeseitigung und gleichzeitig Kaufvertrag über das gleiche, nun teurere Handy? Was für ein kompletter Schwachsinn, der das gesamte Mängelgewährleistungsrecht aushebelt.


    Und falls da irgendwelche seltsame Dinge in den AGB des Verkäufers stehen: Von dem meisten Regeln zur Gewährleistung kann nicht abgewichen werden bei Kaufverträgen zwischen Verbraucher und Unternehmer.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Ok. :o
    Dennoch würde ich es auch mal bei Nokia versuchen. Schaden kann es nicht. Vielleicht sind die kulanter.


    Da muss mal nur nen guten Shop kennen. In Dortmund wüsste ich da einen, wo man niemals hingehen sollte, und einen, die sehr fair sind ... Ein versuch ist es ganz sicher Wert ! Wobei O2 (bzw. CS) mir aber schon Handys sehr unproblematisch getauscht hat.


    Wie es mal klappt, und mal nicht. Keine Ahnung !

  • aber bei Rücktritt oder Wandlung kann man nicht erwarten ein Handy über einen Zeitraum kostenlos genutzt zu haben.



    Wenn ich ein Auto kaufe und die bekommen denselben Fehler bei 3 Versuchen nicht gebacken kann ich auch vom Kaufvertrag zurücktreten aber ich bekomme doch deswegen nicht den Kaufpreis des Fahrzeugs zurück sondern da wird vom bezahlten Preis wegen Nutzung ja je nach km und Alter etwas abgezogen.

  • Zitat

    Original geschrieben von HansFranz123
    aber bei Rücktritt oder Wandlung kann man nicht erwarten ein Handy über einen Zeitraum kostenlos genutzt zu haben.
    Wenn ich ein Auto kaufe und die bekommen denselben Fehler bei 3 Versuchen nicht gebacken kann ich auch vom Kaufvertrag zurücktreten aber ich bekomme doch deswegen nicht den Kaufpreis des Fahrzeugs zurück sondern da wird vom bezahlten Preis wegen Nutzung ja je nach km und Alter etwas abgezogen.


    Nur dürfte das nach neuester BGH-Rechtsprechung bei Verbrauchern nur sehr eingeschränkt so sein. Insbesondere wenn es -wie in der BGH-Entscheidung und hier- nur um den Tausch in ein mängelfreies gleiches Gerät/Handy geht.
    vergl: http://www.sueddeutsche.de/panorama/585/449314/text/

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