o2 will 150 Euro für Handytausch...

  • Zitat

    Original geschrieben von GigaTom
    Sorry, aber ich kann darin keine Festlegung der Art des Käufers finden. Erklär´s mir mal bitte, steh wohl auf dem Schlauch.


    Ein Verbrauchsgut ist eine in einem Verbrauchsgüterkauf erworbene bewegliche Sache. Damit es überhaupt ein Verbrauchsgüterkauf ist, muss der Käufer ein "Verbraucher" (nach BGB §13) sein. Mithin bestimmt das "Verbrauchs" in "Verbrauchsgut" die Art des Käufers als "Verbraucher" näher.
    Wäre der Käufer kein "Verbraucher", so wäre das gekaufte Gut auch kein "Verbrauchsgut".


    In einem anderen Kontext können die Wörter natürlich andere Begriffe bezeichnen...

  • Wieviel hast Du denn für das N95 damals bezahlt? Wieviel würde das Gerät heute bei einer Vertragsverlängerung in Deinem Tarif kosten?



    Allgemein kann ich von der erneuten Wahl eines N95 nur abraten, wenn Du Dir weiteren Ärger ersparen willst - das N95 ist zumindest bei T-Mobile das mit großem Abstand am häufigsten reklamierte Gerät. Als die Geräte noch bei T-Mobile verkauft wurden, war jedes dritte reklamierte Gerät ein N95. Scheinbar gelingt es Nokia nicht, N95 zu produzieren, die über einen längeren Zeitraum ohne Mangel bleiben. Deshalb ist nicht davon auszugehen, dass die Fehler verschwinden, wenn Du ein neues N95 bekommst.
    Das 6500 ist da schon wesentlich robuster.

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