ZitatOriginal geschrieben von GigaTom
Sorry, aber ich kann darin keine Festlegung der Art des Käufers finden. Erklär´s mir mal bitte, steh wohl auf dem Schlauch.
Ein Verbrauchsgut ist eine in einem Verbrauchsgüterkauf erworbene bewegliche Sache. Damit es überhaupt ein Verbrauchsgüterkauf ist, muss der Käufer ein "Verbraucher" (nach BGB §13) sein. Mithin bestimmt das "Verbrauchs" in "Verbrauchsgut" die Art des Käufers als "Verbraucher" näher.
Wäre der Käufer kein "Verbraucher", so wäre das gekaufte Gut auch kein "Verbrauchsgut".
In einem anderen Kontext können die Wörter natürlich andere Begriffe bezeichnen...