Wird schon, dauert nur
Trotzdem: Geh zum RA, dann bist du deine Sorgen los (sofern er was taugt).
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Wird schon, dauert nur
Trotzdem: Geh zum RA, dann bist du deine Sorgen los (sofern er was taugt).
Hallo!
Habe eben mal mit der Versicherung telefoniert... sie warten angeblich noch auf die polizeiliche Akte. Naja... habe gleich mal mit einem Anwalt für Verkehrsrecht einen Termin ausgemacht, sollen die sich nun mit der Versicherung rumschlagen*g*
Danke nochmals für Eure Hilfe!
Soooo ewig wirds dann auch wieder nicht dauern. Im Übrigen kann es generell sicher (spätestens ab dem Moment, wo der Verursacher bekannt war) nicht schaden, direkt zum Anwalt zu gehen. Denn wenn Du erstmal anfängst, mit der Versicherung zu streiten und diese dann z.B. 2.500 € überweist, kann ich Dir ungefähr beschreiben, wie das Gesicht eines Anwalts leuchten wird, wenn Du den dann einschaltest, damit er noch die restlichen 500 € geltend macht, die sich aus 3 Tage Nutzungsausfall, UPE-Aufschlägen und ähnlichem Spass zusammensetzen.
Auffahrunfall, wie Geld ausbezahlt bekommen?
Hallo,
einer Arbeitskollegin von mir ist jemand hinte auf ihren Opel Corsa gefahren.
Der Schaden wurde von ihrer Haus- u. Hofwerkstatt auf 700 Euro + Leihwagen geschätzt.
Sie würde sich gerne das Geld von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen und den Schaden dann mir ihrem Mann selber reparieren.
Wie geht man da vor? Geht das überhaupt oder muss man reparieren lassen?
Danke
GUnnar
Grundsätzlich kannst Du Dir die Summe auch auszahlen lassen (ohne Mehrwertsteuer!).
Die Versicherung wird aber keine "Schätzung" der Werkstatt akzeptieren.
Die Auszahlung muss schon auf einem Gutachten oder eventuell (je nach Schadenshöhe)
auch auf einem vernünftigen detaillierten Kostenvoranschlag basieren.
Ruf doch einfach mal die Schadenshotline der gegnerischen Versicherung an.
Achtung, falls es über einen Gutachter laufen muss. Du bist nicht verpflichtet
den Gutachter der Versicherung zu nutzen. Du kannst Dir auch selbst einen aussuchen.
Gruß
Tommy
Wenn du Glück hast, ist der Gutachter gut drauf und macht nen 1000er draus.
Bei mir hatte sich es soweit gelohnt, dass ich nach der Reparatur noch Geld übrig hatte.
Hallo,
sie kann also auf eigene Faust einen Gutachter beauftragen oder muss sie vorher die gegnerische Versicherung fragen?
Den Gutachter zahlt dann auch die Versicherung?
Würe auch ein Kostenvoranschlag eines richtigen OPEL Händlers reichen?
Danke
GUnnar
Was dieses Thema angeht, wiederhole ich mich hier und auch woanders auch sehr häufig...
Ein paar Infos findest du hier: http://bvsk.de/unfall/was_tun.php
einfach ein Stück runter scrollen, da steht alles was man darf und worauf man ein Recht hat und was Versicherungen so alles versuchen!
Best Practice Way:
1) nicht selber regulieren (bringt meist nur Stress), sondern Anwalt des Vertrauens damit beauftragen. Wenn man nicht Schuld ist, muss die gegnerische Versicherung diese Kosten übernehmen.
2) Gutachten in Auftrag geben. Am besten einen unabhängigen. Kannst du auf den Seiten des BVSK, GTÜ, DEKRA, TÜV finden. (Wobei ich kein Freund der beiden letzten bin). Du hast die freie Wahl, muss die Versicherung ebenfalls bezahlen (auch wenn die gerne was anderes behauptet)
3) Gutachten bei der gegnerischen Versicherung einreichen (selber oder durch Anwalt) mit dem Hinweis, jetzt kommt es: "Bitte um fiktive Abrechnung!" Das heißt für die Versicherung das ihr den Wagen nicht in eine Werkstatt gebt und dort auf Rechnung reparieren lasst. Im Anschluss bekommt ihr den Betrag abzüglich MwSt. ausgezahlt. Warum ohne MwSt.? Weil die wenn das Fahrzeug nicht repariert wird auch nicht anfällt!
4) ggf. je nach Alter des Fahrzeuges kann der Anwalt noch Nutzungsausfall / Wertminderung geltend machen
5) Wenn das Fahrzeug von euch selber repariert wird, einen Reparaturnachweis bei der Versicherung einreichen. Zum Beispiel anhand von Fotos! Manchmal wird dann die MwSt. auch nachträglich noch ausgezahlt. Klappt aber am besten per Anwalt!
Viel Erfolg und nicht von der gegnerischen Versicherung verunsichern lassen!
ZitatOriginal geschrieben von t-tommy1
Die Versicherung wird aber keine "Schätzung" der Werkstatt akzeptieren.
Die Auszahlung muss schon auf einem Gutachten oder eventuell (je nach Schadenshöhe)
auch auf einem vernünftigen detaillierten Kostenvoranschlag basieren.
Das ist falsch... Versicherung rechnen gerne auf Kostenvoranschlag ab. Ist aber nicht zum Vorteil des Kunden, bzw. des Geschädigten. Zum einen hat er eh Anspruch auf einen Gutachter, zum anderen ist die Versicherung dann schnell und günstig von dem Schaden ab. Sprich: keine Gutachterkosten, kein Anwalt, häufig wir auch kein Nutzungsausfall, etc. in Rechnung gestellt. Ist für die Versicherung doch Top!
Im Anschluss dann am besten noch durch einen eigenen Gutachter nachbesichtigen lassen, der dann sagt, das der Kostenvoranschlag zu hoch war und den dann noch entsprechen kürzen... Gibt Versicherungssachverständige die für die Versicherung den ganzen lieben Tag ncihts anderes tun... die sind in der Branche auch sehr beliebt... Wie geschrieben, einen unabhängigen Gutachte wählen und einen Anwalt der die eigenen Rechte vertritt und die Abwicklung durchführt! dann hat man weniger Stress!
ZitatOriginal geschrieben von visioneer
Wie geschrieben, einen unabhängigen Gutachte wählen
Das würde ich in dieser pauschalen Form so nicht ohne den Hinweis stehn lassen, dass man sich vorher aufgrund der geringen Schadenshöhe erkundigen sollte ob hier die Gutachterkosten für ein übliches Vollgutachten auch angemessen sind und übernommen werden.
Bei nur 700€ dürfte die Versicherung imho die Übernahme von Gutachterkosten ablehnen können weil es hier auch mit einem deutlich günstigeren Kostenvoranschlag getan wäre. Das kann übrigens nicht nur eine (Vertrags-)Werkstatt tun, sondern Gutachter machen sowas auch.
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