Personenschaden für den Unfallverursacher
Hallo,
hier nochmals für uns "Normalos" und Non-Voll-Juristen die Konsequenzen für den Unfallverursacher bei Personenschaden:
Bei Personenschaden beim Verkehrsunfall (Def.: ein Beteiligter geht zum Arzt als Folge des Unfalls) leitet die Polizei das ganze an die Staatsanwaltschaft weiter.
- liegt jetzt in der Hand des StA was er daraus macht, ob er Strafantrag stellt oder nicht
- bei den normalen Auffahrunfällen und typischen Schleudertrauma passiert nichts großartiges für den Unfallverursacher, es erfolgt meist kein Strafantrag seitens des StA, aber der Verursacher wird zu eine Geldbuße von 35.-€ verdonnert.
Diese Geldbuße zieht keine Punkte oder negativen Folgen nach sich, da sie unter der magischen Grenze von 40.-€ für die Flensburger Punktekartei liegt. Läuft es so brauche ich als Verursacher nicht unbedingt einen Rechtsanwalt als Beistand.
Bei Strafantrag des StA kommt es (meist) dann eben zu einer Gerichtsverhandlung, hier wird der Verursacher dann zu einer Geldstrafe >40.-€ und zu Punkten in Flensburg verdonnert. Nicht immer, aber meistens.
Also bei sehr fahrlässigen, absichtvollen oder unter Rauschmitteleinfluß erwirkten Verkehrsunfall zum Beispiel oder zu hoher Geschwindigkeit.
Einen Strafantrag kann der Unfallgeschädigte auch immer stellen, der wird zuerst von der Staatsanwaltschaft überprüft und kommt dann eventuell zur Verhandlung vor Gericht. Kann, muss aber nicht.
Bei einem normalen Verkehrsunfall würde ich als Unfallgeschädigter keinen Strafantrag stellen, kostet nur meine Nerven und die Geldbuße wird halt zur Geldstrafe mit Punkten für den Verursacher.
Der Gewinn für den Geschädigten ist aber gering, außer Rache für erlittene
Schmerzen.
Also ein Strafantrag bei Personenschaden kann vom StA oder Unfallgegner gestellt werden.
Aber das wurde alles schon in den vorherigen Postings so beschrieben.
Hoffe geholfen zu haben.
Grüßle
ingo61