Fragen zum ablauf nach Autounfall

  • Personenschaden für den Unfallverursacher


    Hallo,


    hier nochmals für uns "Normalos" und Non-Voll-Juristen die Konsequenzen für den Unfallverursacher bei Personenschaden:


    Bei Personenschaden beim Verkehrsunfall (Def.: ein Beteiligter geht zum Arzt als Folge des Unfalls) leitet die Polizei das ganze an die Staatsanwaltschaft weiter.


    - liegt jetzt in der Hand des StA was er daraus macht, ob er Strafantrag stellt oder nicht
    - bei den normalen Auffahrunfällen und typischen Schleudertrauma passiert nichts großartiges für den Unfallverursacher, es erfolgt meist kein Strafantrag seitens des StA, aber der Verursacher wird zu eine Geldbuße von 35.-€ verdonnert.


    Diese Geldbuße zieht keine Punkte oder negativen Folgen nach sich, da sie unter der magischen Grenze von 40.-€ für die Flensburger Punktekartei liegt. Läuft es so brauche ich als Verursacher nicht unbedingt einen Rechtsanwalt als Beistand.


    Bei Strafantrag des StA kommt es (meist) dann eben zu einer Gerichtsverhandlung, hier wird der Verursacher dann zu einer Geldstrafe >40.-€ und zu Punkten in Flensburg verdonnert. Nicht immer, aber meistens.
    Also bei sehr fahrlässigen, absichtvollen oder unter Rauschmitteleinfluß erwirkten Verkehrsunfall zum Beispiel oder zu hoher Geschwindigkeit.


    Einen Strafantrag kann der Unfallgeschädigte auch immer stellen, der wird zuerst von der Staatsanwaltschaft überprüft und kommt dann eventuell zur Verhandlung vor Gericht. Kann, muss aber nicht.


    Bei einem normalen Verkehrsunfall würde ich als Unfallgeschädigter keinen Strafantrag stellen, kostet nur meine Nerven und die Geldbuße wird halt zur Geldstrafe mit Punkten für den Verursacher.
    Der Gewinn für den Geschädigten ist aber gering, außer Rache für erlittene
    Schmerzen.


    Also ein Strafantrag bei Personenschaden kann vom StA oder Unfallgegner gestellt werden.


    Aber das wurde alles schon in den vorherigen Postings so beschrieben.




    Hoffe geholfen zu haben.


    Grüßle


    ingo61

    Fang ma´s net o, dann braung ma net damit aufhörn.

  • Re: Personenschaden für den Unfallverursacher


    Zitat

    Original geschrieben von ingo61
    Hoffe geholfen zu haben.


    Grüßle


    ingo61


    Ne, weil Du viele Sachen durcheinanderwirfst:
    Ein Staatsanwalt stellt keinen Strafantrag. Der Strafantrag (zu unterscheiden von der bloßen Strafanzeige) wird vom Verletzten gestellt (§ 77 StGB) und ist fristgebunden (§ 77b StGB).
    Hier eine ganz gute Übersicht zum Thema Strafantrag Wiki
    Auch muss es in strafrechtlicher Sicht zu keiner Gerichtsverhandlung kommen, wenn die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einstellt oder einen Strafbefehlsantrag stellt und vom Gericht dann ein Strafbefehl erlassen wird. Nur im Falle eines Einspruchs kommt es dann zu einer Gerichtsverhandlung.


    Gruß,
    Loyo

  • Re: Re: Personenschaden für den Unfallverursacher




    hi loyo,


    kein Problem wenn jemand Licht ins Dunkel bringt. Lerne gerne noch dazu, bin ja kein Jurist, sondern kann es nur so wiedergeben wie es mir erklärt worden ist.


    Grüßle ;)

    Fang ma´s net o, dann braung ma net damit aufhörn.

  • Zitat

    Original geschrieben von loyo
    Du musst Dich doch nicht entschuldigen ;)


    Gruß,
    Loyo



    Hi Loyo,


    ich sehe wir verstehen uns....


    :p



    Grüßle

    Fang ma´s net o, dann braung ma net damit aufhörn.

  • Hallo!


    Ich habe da auch mal eine Frage, vielleicht kann sie ja jemand beantworten.


    Erstmal die Vorgeschichte:
    Anfang Dez. 08 meinte mir jemand in mein parkendes Auto zu fahren und danach Fahrerflucht zu begehen. Nachdem ich den Schaden bemerkt habe (rund 3000 EUR) rief ich natürlich die Polizei an und meldete den Schaden. Große Hoffnung haben sie mir zwar nicht gemacht, dass sie den Täter finden würden, aber zum Glück hat sich der Verursacher selbst bei der Polizei gestellt, die mich dann angerufen hat und mir die Daten übermittelt hat. Das Problem, meine ich jedenfalls, der Halter war nicht der Fahrzeugführer an dem Tag, aber imho ist dennoch die gegnerische Versicherung mein Ansprechpartner, richtig?
    Also bei der gegnerischen Versicherung gemeldet, die hat mir keine zwei Tage später (noch im Dez. 08!) ein Standardunfall-Formular zukommen lassen und bestand auf ein Gutachten, was ich auch veranlasst habe.
    Die ausgefüllten Formulare samt Gutachten wurden dann noch im Dez. an die Versicherung versendet. Ich bat um Abrechnung auf Gutachtenbasis- bis heute jedoch warte ich auf eine Zahlung.
    Mitte Januar hatte ich dann eine E-Mail geschrieben, in der ich um einen Bearbeitungsstatus bat, es kamen zwei Briefe. Im ersten Brief hieß es, der Versicherungsnehmer habe noch keine Unterlagen eingereicht und im zweiten, dass man sich die polizeiliche Akte einholen möchte.


    Nun die Frage:
    Nun bin ich mit meine Geduld am Ende und könnte mir in den A.... beissen, nicht gleich zum Anwalt gegangen zu sein. Wie dem auch sei... kann ich auch noch im Nachhinein (also jetzt) zum Anwalt gehen und die gegnerische Versicherung muss diese Anwaltskosten übernehmen? Oder geht das nur in einem gewissen Zeitraum? Ich selbst habe keine Rechtsschutzversicherung.


    Würde mich über Tipps freuen.
    Danke und Grüße
    Patrick

  • Hallo Patrick,


    ich hatte schon mehrere Unfälle mit Fahrerflucht, dort wartet man i.d.R. immer länger auf sein Geld. Das längste war mal ein halbes Jahr welches sich die Allianz gegönnt hatte. Ob das mit einem Anwalt unbedingt schneller geht kann ich nicht sagen, auf jeden Fall solltest Du dort persönlich anrufen und mit dem jeweiligen Bearbeiter sprechen und Dich nach der Verzögerung erkundigen. Dies würde ich so alle 14 Tage machen. Emails würde ich in so einem Fall nicht senden.

    PARTOS meint: Es gibt ein Problem mit dem Request aufgetreten

  • Ja, du kannst dir auch jetzt noch einen Anwalt nehmen. Allerdings sehe ich da momentan noch keinen Grund für. Das sich die gegnerische Versicherung die Akten von der Polizei holt ist völlig normal und das sowas dauert leider auch. Wenn es zum Prozess kommt solltest du dir spätestens einen Anwalt besorgen. Insgesamt kann sowas bis zu 2 Jahren dauern und bevor es kein rechtskräftiges Urteil gibt, kriegst du leider auch keinen Cent.


    Du kannst aber auch erstmal ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt machen, das kostet 20-50 Euro ja nach Anwalt und der wird dich dann genau aufklären, was du für Möglichkeiten hast.

  • Der Halter des schädigenden Fahrzeugs haftet dir verschuldensunabhängig für die Beschädigung. Der Halter ist, wenn alles mit rechten Dingen zugeht, pflichthaftpflichtversichert. Gegen diese Versicherung hast du einen Direktanspruch.


    Zusätzlich haftet der Führer des Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt verschuldensabhängig.


    Damit tut es erstmal nichts zur Sache, wer denn gefahren ist.



    Das langwierigie Prozedere ist normal, wenn der Versicherungsnehmer seine Obliegenheit verletzt, den Schaden zu melden. Die Versicherung weiß quasi nur aus "feindlicher" Quelle, dass ein Unfall geschehen sein soll. Daher lässt diese sich, bevor irgendwelche Leistungen erfolgen, von der StA/Polizei die Akten übermitteln.


    Als Geschädigter kannst du auch jetzt noch auf Kosten des Gegners zum RA gehen.



    Bist du Mitglied im ADAC?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Hallo!


    Erstmal danke für Eure Tipps! Hört sich ja nicht besonders rosig an... aber ich werde mal bei der Versicherung anrufen.
    Beim ADAC bin ich leider nicht.


    Hatte schon mit dem Gedanken gespielt der Versicherung eine Frist zu setzen, aber durch die Fahrerflucht und die längere Bearbeitungszeit durch Akteneinholung bei der Polizei etc. wird das wohl nichts, richtig?

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