Da Du ja eh zum Anwalt gehst, brauchst DU Dir auch nicht zu viele Gedanken zu machen.
Wie aber zuvor schon angeklungen: Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt auch wesentlich von der Behandlungsdauer ab. Also auch wenn man es nicht zwingend für nötig hält, immer mal wieder den Arzt aufsuchen, um den Gesundheitszustand zu checken und den Heilungsverlauf dokumentieren zu können.
ZitatIch hab eh oft Probleme mit dem Rücken, aber seit kurzem war es wieder so gut, dass ich kaum Schmerzen hatte. Jetzt ist es schlimmer als noch zu nicht so schönen Zeiten.
Wenn das die Versicherung hört, könnte es Ärger geben.
"Ah - sowieso kaputter Rücken - dann war der Unfall ja gar nicht kausal für die Schmerzen oder beweisen Sie erstmal das Gegenteil."
Nach Deiner Schilderung wirst Du vermutlich wohl kaum "reich" werden - aber eine kleine Entschädigung für die Schmerzen wird es wohl geben.
Und Strafantrag würde ich in aller regel auch nur stellen, wenn ich mit dem Gegner aufgrund dessen persönlichen Verhaltens ein Problem hätte.