Fragen zum ablauf nach Autounfall

  • Da Du ja eh zum Anwalt gehst, brauchst DU Dir auch nicht zu viele Gedanken zu machen.


    Wie aber zuvor schon angeklungen: Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt auch wesentlich von der Behandlungsdauer ab. Also auch wenn man es nicht zwingend für nötig hält, immer mal wieder den Arzt aufsuchen, um den Gesundheitszustand zu checken und den Heilungsverlauf dokumentieren zu können.


    Zitat

    Ich hab eh oft Probleme mit dem Rücken, aber seit kurzem war es wieder so gut, dass ich kaum Schmerzen hatte. Jetzt ist es schlimmer als noch zu nicht so schönen Zeiten.


    Wenn das die Versicherung hört, könnte es Ärger geben. :)
    "Ah - sowieso kaputter Rücken - dann war der Unfall ja gar nicht kausal für die Schmerzen oder beweisen Sie erstmal das Gegenteil."


    Nach Deiner Schilderung wirst Du vermutlich wohl kaum "reich" werden - aber eine kleine Entschädigung für die Schmerzen wird es wohl geben.


    Und Strafantrag würde ich in aller regel auch nur stellen, wenn ich mit dem Gegner aufgrund dessen persönlichen Verhaltens ein Problem hätte.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie


    ...
    Wenn das die Versicherung hört, könnte es Ärger geben. :)
    "Ah - sowieso kaputter Rücken - dann war der Unfall ja gar nicht kausal für die Schmerzen oder beweisen Sie erstmal das Gegenteil."
    ...
    .


    ich hatte nicht vor das jemandem unter die Nase zu reiben :)


    Oder kann die gegenrische Versicherung einsicht in meine Krankeakte nehmen um zu sehen was mal so bei mir war?!

  • An alle Hobbyjuristen: Eine fahrlässige Körperverletzung ist ein RELATIVES und kein ABSOLUTES Antragsdelikt. Ein Blick in § 230 StGB hilft.
    Wenn es zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden kommt, leitet die Polizei den Vorgang an die Staatsanwaltschaft weiter. Ein Strafantrag des Geschädigten ist hierfür NICHT erforderlich :rolleyes:
    Die Sache wird von Amts wegen verfolgt und wird i.d.R. bei kleineren Verletzungsfolgen mit Strafbefehl geahndet, wenn das Verfahren nicht nach § 153 oder § 153a StPO eingestellt wird.


    Gruß,
    Loyo

  • Schmerzensgeld


    Hallo,


    nochmals wegen Schmerzensgeld von der gegnerischen Versicherung.


    Wie schon ein Vorredner geschrieben hat reich wird man nicht, so gibt es für das "normale" Schleudertrauma beim Verkehrsunfall so von 150.- bis 250.- € - nach eigenen Erfahrungen und jene aus meinem Bekanntenkreis.


    Ich wurde mal beim Abbiegen in eine Seitenstraße von einem Auto vom Motorrad runtergeholt. Flog bei ein paar Meter durch die Luft, hatte ziemliche heftige blaue Flecken, Abschürfungen und Prellungen (aber Gott sei Dank nichts schlimmeres). Für die siebenwöchige ärztliche Behandlung gab es dann 175.-€ (350.-DM) Schmerzensgeld.
    Laut meines Anwaltes sollte ich damit zufrieden sein...
    Wie gesagt reich wird man nicht und ein extra Urlaub springt da auch nicht raus.


    Zusätzlich wurden mir alle meine materiellen Schäden am Motorrad, Schutzkleidung (Helm, Hose, Jacke, Handschuhe), Aufwandsentschädigung von ca. 40.-€, Fahrtkosten problemlos und ziemlich zügig von der Versicherung ersetzt, war aber HUK.
    Ein Bekannter wartet von einer super-tuper Online-KFZ-Versicherung, deren Namen ich noch kein zweites Mal gehört habe, seit 2 Jahren immer noch auf die Regulierung seines Schadens. Das ganze geht jetzt endlich mal vor Gericht.



    Was jetzt natürlich mit deinem Rückenschmerzen an Schmerzensgeld rauskommt weiß ich nicht.


    Hoffe geholfen zu haben.



    Grüßle


    ingo61

    Fang ma´s net o, dann braung ma net damit aufhörn.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Da Du ja eh zum Anwalt gehst, brauchst DU Dir auch nicht zu viele Gedanken zu machen.


    Also ich hatte im letzten August nen Verkehrsunfall mit Personenschaden (mir war Roller fahrender Weise von einem PKW die Vorfahrt genommen worden - Krankenhaus, Prellungen, Kapselriss uvm. - sehr viel Glück gehabt).
    Zwischenzeitlich mache ich mir schon Gedanken da das Schmerzensgeld welches mein Anwalt eintreiben soll immer noch nicht geflossen ist... Die gegnerische Versicherung sagt das sie auf Stellungnahme des behandelnden Krankenhauses wartet - und das obwohl mir nach der Behandlung direkt ein Arztbrief mitgegeben wurde welcher der gegnerischen Versicherung weiter geleitet wurde.


    Den Schaden am Roller haben sie kurzfristig ersetzt...


    EDIT:
    Ach der Beitrag vor meinem passt ja - also nen Vorschuss von 200,-€ gabs schon - haben außer den Schmerzen aber natürlich Sturzhelm usw. in Rechnung gestellt...

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von loyo
    An alle Hobbyjuristen: Eine fahrlässige Körperverletzung ist ein RELATIVES und kein ABSOLUTES Antragsdelikt. Ein Blick in § 230 StGB hilft.
    Wenn es zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden kommt, leitet die Polizei den Vorgang an die Staatsanwaltschaft weiter. Ein Strafantrag des Geschädigten ist hierfür NICHT erforderlich :rolleyes:
    Die Sache wird von Amts wegen verfolgt und wird i.d.R. bei kleineren Verletzungsfolgen mit Strafbefehl geahndet, wenn das Verfahren nicht nach § 153 oder § 153a StPO eingestellt wird.


    Hallo (ich vermute mal angehender?) Profijurist:
    Wenn schon der Geschädigte durch seinen nicht gestellten Strafantrag zeigt, dass er kein Interesse an einer Strafverfolgung hat, wird ein Strafverfahren in aller Regel ohne viel Federlesens eingestellt, sofern nicht besondere Umstände vorliegen. Warum sollte es auch zwingend hier ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung geben? Liegt aber ein Strafantrag vor, tut sich eine StA oft ein wenig schwerer, die Sache ohne viel Tamtam einzustellen, da es ja offensichtlich immerhin einen gibt, der sich für den Ausgang des Verfahrens interessiert (außer dem Unfallfahrer selbst :) ).


    Fazit: Ob ein Strafantrag gestellt wird oder nicht, hat für den Unfallfahrer meist sehr wohl eine Bedeutung (letztlich meist im Geldbeutel spürbar - sei es für den Verteidiger oder für die Geldstrafe).

  • Um mal von den ganzen Paragraphenreitern abzukommen: hast du denn den moralischen Anspruch auf Schmerzensgeld? Sprich bist du dir sicher, dass du keinerlei Schuld trägst und der andere es hätte vermeiden können?
    Ich wäre gestern auch fast einer Dame hinten aufgefahren, weil sie meinte, auf der linken Spur einer zweispurigen Stadtstrasse auf 20 km/h runterbremsen zu müssen, um an der naheliegenden Tankstelle die Spritpreise besser lesen zu können. Wäre es zum Unfall gekommen, wäre ich natürlich auch Schuld gewesen und hätte die Maniküre für ihre beschädigten Nägel bezahlen dürfen. Aber zum Glück haben Ingenieure ABS entwickelt, so dass in diesem Falle die Juristen arbeitslos blieben. :D

    Jeder kann wütend werden, das ist einfach. Aber wütend auf den Richtigen zu sein, im richtigen Maß, zur richtigen Zeit, zum richtigen Zweck und auf die richtige Art, das ist schwer. (Ari Stoteles)

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Hallo (ich vermute mal angehender?) Profijurist:
    Wenn schon der Geschädigte durch seinen nicht gestellten Strafantrag zeigt, dass er kein Interesse an einer Strafverfolgung hat, wird ein Strafverfahren in aller Regel ohne viel Federlesens eingestellt, sofern nicht besondere Umstände vorliegen. Warum sollte es auch zwingend hier ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung geben? Liegt aber ein Strafantrag vor, tut sich eine StA oft ein wenig schwerer, die Sache ohne viel Tamtam einzustellen, da es ja offensichtlich immerhin einen gibt, der sich für den Ausgang des Verfahrens interessiert (außer dem Unfallfahrer selbst :) ).


    Fazit: Ob ein Strafantrag gestellt wird oder nicht, hat für den Unfallfahrer meist sehr wohl eine Bedeutung (letztlich meist im Geldbeutel spürbar - sei es für den Verteidiger oder für die Geldstrafe).


    Äh, hab ich was Anderes geschrieben?
    Mein Beitrag bezog sich in erster Linie auf die Einleitung eines Strafverfahrens und nicht auf etwaige Einstellungsmöglichkeiten.
    Deswegen kam der Hinweis von mir, dass bei einer fahrlässigen KV im Straßenverkehr zur EINLEITUNG eines Strafverfahrens ein Strafantrag keine zwingende Voraussetzung ist, was jedoch in einigen vorherigen Beiträge so rüberkam :cool:

  • Zitat

    Original geschrieben von loyo
    Äh, hab ich was Anderes geschrieben?


    Kam jedenfalls so rüber. ;)


    Deine Ausführungen dürfte Otto-Normalverbraucher und Hobbyjurist so verstehen, dass es letztlich praktisch egal ist, ob man einen Strafantrag stellt oder nicht, da der Vorgang ja eh zur StA geht. Inn vielen Fällen ist es aber für den Unfallverursacher gerade nicht egal.


    Da wir aber ja scheinbar im Ergebnis doch einigermaßen einer Meinung ist, brauchen wir uns wohl nicht länger drum zu streiten, wie Du Deinen Beitrag gemeint hast - ich habe ihn einfach anders verstanden und bin davon ausgegangen, dass das auch anderen so geht. :cool:

  • Zitat

    Original geschrieben von maxwell2000
    Um mal von den ganzen Paragraphenreitern abzukommen: hast du denn den moralischen Anspruch auf Schmerzensgeld? Sprich bist du dir sicher, dass du keinerlei Schuld trägst und der andere es hätte vermeiden können?
    Ich wäre gestern auch fast einer Dame hinten aufgefahren, weil sie meinte, auf der linken Spur einer zweispurigen Stadtstrasse auf 20 km/h runterbremsen zu müssen, um an der naheliegenden Tankstelle die Spritpreise besser lesen zu können. Wäre es zum Unfall gekommen, wäre ich natürlich auch Schuld gewesen und hätte die Maniküre für ihre beschädigten Nägel bezahlen dürfen. Aber zum Glück haben Ingenieure ABS entwickelt, so dass in diesem Falle die Juristen arbeitslos blieben. :D


    ja, ich bin mir sicher das ich keine Schuld trage. Ich musste ein Vollbremsung machen, weil ein VW Fahrer meinte einfach mal rüberziehen zu müssen (weil er nicht aufgepasst hat, dass seine Spur endet). Der LKW hinter mir hatte nicht mehr genügend Abstand und ist mir mit 50/60 aufgefahren.


    Ich hatte die Wahl mich von einem Touareg mit ca. 100km/h in die Leitplanke drücken zu lassen (und den daneben liegenden Abhang) oder eine Vollbremsung zu machen. Ich hab mich für letzteres entschieden.


    Und ich denke auch, dass ich moralisch ein Anspruch auf Schmerzensgeld habe, einfach aus dem Grund weil ich Schmerzen habe.


    Der VW Fahrer hat 50% Schuld bekommen, weil er nicht einfach die Spur hätte wechseln drüfen und der LKW Fahrer hat 50% bekommen, weil er zu nah aufgefahren ist.

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