Fragen zum ablauf nach Autounfall

  • Hi,


    ich hatte am 13.02 einen Autounfall. Mir ist ein 40Tonner auf meinen neuen Ibiza (Firmenwagen - Leasing) draufgefahren. Dabei hats mir auch etwas den Rücken demoliert (also ein Unfall mit Personenschaden).


    Polizei war natürlich da und ich war am gleichen Tag noch im KH.


    Da ich noch nie einen Unfall hatte, habe ich keine Ahnung wie das nun alles abläuft.


    Wird der Unfall (also der Schaden) und der Personenschaden in einer Gerichtsverhandlung abgehandelt, oder sind das zwei verschiedene (der LKW Fahrer wollte die Strafe der Polizei - 35€ - nicht annehmen)?


    Um den Schaden am Auto kümmert sich wohl sixt inkl. deren Anwalt. Für meinen Schaden habe ich bald einen Termin beim Anwalt.


    Vielleicht könnt ihr mir sagen, wie das ganze jetzt weiter gehen wird.


    Gruß und danke
    Sebastian

  • Normal sind das zwei verschiedene paar Schuhe.


    Einmal der Unfall, also die fahrlässige Sachbeschädigung. Das ist reines zivilrecht und wird i. d. R. zwischen den Versicherungen geregelt. Dazu bedarf es im Normalfall keiner Gerichtsverhandlung.


    Dann der Personenschaden, also die fahrlässige Körperverletzung. Dabei handelt es sich um ein Antragsdelikt im Strafrecht.


    Du solltest Dir also überlegen, ob du einen Strafantrag stellst. Natürlich nur, wenn du möchtest, dass der Unfallverursacher für seine "Tat" strafrechtlich belangt wird. Du kannst natürlich auf den Strafantrag verzichten und versuchen Schadenersatz vom Unfallverursacher zu bekommen. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Ein Strafantrag muss also nicht gestellt werden, um zivilrechtliche Ansprüche für den Personenschaden geltend zu machen.

  • danke für deine Antwort.


    ich möchte schon Schmerzensgeld haben. Kommt es deshalb automatisch zu einem Prozess (weil der Unfall als Unfall mit Personenschaden aufgenommen wurde) oder muss "mein" Anwalt das erst in die Wege leiten?


    Oder kommt es generell zu gar keinem Prozess, wenn man keinen Strafantrag stellt und man (der Anwalt) wendet sich direkt an den Verursacher und umgeht das Gericht um Schmerzensgeld zu fordern?


    Gruß Sebastian

  • Wenn du keinen Strafantrag stellst, kommt es wegen der Körperverletzung an sich zu keiner Verhandlung. Den Schadensersatz kann Dein Anwalt auch ohne den Strafantrag geltend machen.


    Wenn der Unfallgegner da aber nicht mitmacht, müsste man sich wohl gerichtlich einigen. An sich ist das kein Problem. Nur wenn der Richter dann sagt: "Sie wollen Summe X als Schadenersatz. Aber wenn sie keinen Strafantrag gestellt haben, kann ihre Verletzung ja gar nicht so schlimm gewesen sein".


    Nicht sonderlich wahrscheinlich, aber sicher wäre ich mir da nicht.


    Dein Anwalt kann Dir das sicher besser erklären ;)

  • danke, ich wollte mich nur schon mal erkundigen, was jetzt alles auf mich zu kommt.


    gruß Sebastian

  • Auf jeden Fall wird die ganze Sache sehr stressig sein und viel Zeit in Anspruch nehmen- ich würde mir, wenn kein ernsthafter gesundheitlicher Schaden entstanden ist, ernsthaft überlegen, ob ich gegen den LKW-Fahrer einen Strafantrag wegen Körperverletzung stellen würde.
    Ich würde es zuerst auf dem reinen zivilrechtlichen Wege probieren und wenn ich dann dort mein Schmerzensgeld erhalte wrde ich es gut sein lassen- alles andere verbraucht nämlich nur noch viel mehr Zeit und bringt dir persönlich keinen Cent Mehrgewinn.

  • Hi,
    verlass dich nicht auf TT´ler, geh zum Anwalt.


    Mag ich normalerweise nicht, aber bei Personenschäden hört der Spaß auf...


    Was macht dein Rücken bzw. was ist diagnostiziert worden?


    Ein (Verkehrs)-Anwalt kennt sich mit den entsprechenden Präzedenzfällen eher aus und du ersparst dir viel viel Ärger. Wenn, ja wenn der andere Schuld war und du nicht z.B. auf freier Strecke deine Bremsen testen wolltest :D


    Wenn der andere schuld ist, zahlt das auch der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung.


    greetz
    cm

  • der andere (eigentlich eher DIE anderen) sind schuld. Das steht schon mal fest.


    Ich hab halt das "übliche" nach so einem Unfall. Starke Rückenschmerzen, Kopfschmerzen usw.


    Ich hab eh oft Probleme mit dem Rücken, aber seit kurzem war es wieder so gut, dass ich kaum Schmerzen hatte. Jetzt ist es schlimmer als noch zu nicht so schönen Zeiten.


    Zum Anwalt werd ich auf jeden Fall gehen

  • anwalt ist bei personenschaden pflicht, sonst kannste es gleich sein lassen.
    und wen was ist, immer schön zum arzt gehen und alles bescheinigen lassen... je öfter desto besser in dem fall...

  • Anwalt ist hier Pflicht!


    Hallo,


    ja, sehe ich genauso: Anwalt ist hier Pflicht.


    Schmerzensgeld kann man auch ohne Strafantrag auf fahrlässige Körperverletzung gegen dem Unfallverursacher von dessen Haftplicht einfordern.
    Dazu ist aber eine lückenlose ärzliche Behandlung (hier KH und dann Haus-. gegebenfalls auch Facharzt) nachzuweisen. Welche Einschränkungen, wie lange arbeitsunfähig usw...
    Aber am besten den Verkehrsrecht-Rechtsanwalt machen lassen, der schickt immer deine Forderungen an die gegnerische Versicherung.


    Fürs Schmerzensgeldm, z.B. Schleudertrauma, haben die Versicherungen meist bestimmte Geldsätze. Der Anwalt schreibt was er haben möchte, die schreiben zurück was sie dafür bezahlen wollen. Meist nimmt man das Angebot der Versicherung, oder es kommt dann eben zu einem Rechtsstreit.


    Ist es Personenschaden? Ja, da Du aufgrund eines Unfalls im Krankenhaus warst, Verursacher dein Unfallgegner. Dann ermittelt die Staatsanwaltschaft automatisch, ob diese Körperverletzung fahrlässig ist. Der Unfallverursacher bekommt mindestens eine Geldbuße von 35.-, als unterstes Limit.


    Falls Du dann noch Strafantrag wegen Körperverletzung gegenüber dem Gegner stellst, und diesem in einer Gerichtsverhandlung stattgegeben wird, dann gibt es für ihm Punkte und eine höhere Geldstrafe als 40.-€.
    Wenn es aber ein ganz normaler Verkehrsunfall war aufgrund einer Unachtsamkeit, so wie es uns jedem im Straßenverkehr passieren kann, dann würde ich keinen Strafantrag stellen. Shit happens, da braucht man einen anderen nicht unbedingt reinreiten. Kann einem selber bei der nächsten Fahrt auch passieren, dass man jemanden schädigt. Leben und leben lassen.


    Anders sieht es natürlich aus, wenn der Gegner besoffen gewesen wäre oder eben mit Absicht geschädigt hätte, dann auf alle Fälle Strafantrag.




    Hoffe etwas geholfen zu haben.


    ingo61

    Fang ma´s net o, dann braung ma net damit aufhörn.

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