Converse chucks Aktion in den Usa

  • Meine Schwester Lebt in den Usa und hatte mir erzählt das bei denen grade chucks im Angebot sind, dass die jetzt 2 paar fuer $35 verkaufen! ich bin bisschen planlos was da an Steuern und Gebühren anfallen würden wenn sie die mir per Post schickt!
    naja sie meinte sie würde es als geschnek deklarieren und es würde durchgehn^^!
    wenn es jemand besser weiß bin immer offen für verbesserungen und hier der link vllt hab ihr ja auch paar verwandte drüben! :)


    http://www.fatwallet.com/forum…t_key=y&keyword1=converse

  • Hey!


    Wurde der Zollfreibetrag nicht gerade erst im Dezember 2008 auf AFAIK 150,- EUR hochgesetzt?!? Wären doch schon einige Paar Chucks! ;) Dann käme ja eigentlich "nur" noch die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% auf den Warenwert!
    Bis denn...


    Bye, Markus.

  • Warum sollte es als "Gift" nicht funktionieren? Das Paket kommt ja nicht von einem Händler, sondern von seiner Schwester ohne Rechnung oder ähnlichem. Der Warenwert muss dann unter 45€ bleiben um zollfrei zu bleiben.

  • Wenn seine Schwester das ganze auch noch als geschenk einpackt, und keine gedruckten Labels von nem Versandhaus nimmt, ist es doch garnicht dubios :)

  • Und wenn der Versender zufällig auch noch den gleichen Familiennamen wie der Empfänger hat, ist das mit dem "Gift" sicher auch ganz plausibel :)

  • Dem Zoll ist es gelinde gesagt ******egal ob da "Gift" drauf steht oder nicht. Das hat für die erstmal keinerlei Auswirkungen, denn es gibt zollrechtlich keine besondere Behandlung für "Geschenksendungen" auch wenn sich dieses Gerücht scheinbar hartnäckig hält.


    Der Zoll unterscheidet lediglich in kommerzielle Sendungen und Sendungen von privat an privat. Kommerzielle Sendungen können per se nie ein "Gift" sein, weil der Empfänger den Shop bezahlt. Bei Privatsendungen gibt es dann noch den Sonderfall, dass Sendungen mit geringen Wert (= Warenwert <= 45 €) von den Einfuhrabgaben befreit sind, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:


    * Es handelt sich um Sendungen, die gelegentlich von einer Privatperson in einem Drittland an eine andere Privatperson im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden und
    * ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind und
    * die der Empfänger vom Absender ohne irgendeine Bezahlung erhält und
    * deren Warenwert nicht über 45 EUR liegt.
    * es kein Tabak, Parfüm, Alkohol oder Kaffee ist (hier gelten andere Freimengen)


    Mit einem Aufkleber als "gift" kann man zwar implizieren, dass es sich um eine kostenlose Sendung handelt, ob die anderen Kriterien aber auch erfüllt sind wird sich der Zoll ggf. doch selber noch anschauen wollen.


    In dem konkreten Fall besteht daher schon die Möglichkeit ein einmaliges Paket mit zwei paar Chucks für 30 $ komplett abgabenfrei einzuführen, man müsste sofern das Paket nicht durchrutscht dem Zoll aber eben nachweisen, dass der Warenwert von 45 € nicht überstiegen wird. Da die Dinger pro Paar bei uns ca. 40 € kosten kann das ja nach Zöllner eine spaßige Angelegenheit sein.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!