Mahnverfahren

  • Zitat

    Original geschrieben von kinslayer
    Ein sehr hilfreicher und guter Thread.Könnte sein das ich ein ähnliches Problem wie Brainstorm bekomme.


    Kann man nicht eine Anzeige bei der Polizei aufgeben? Betrug,Unterschlagung oder ähnliches?



    Und was soll das bringen?


    Eine Anzeige bringt dich keinen mm weiter bei einer Forderung.

  • Zitat

    Original geschrieben von kinslayer
    Ein sehr hilfreicher und guter Thread.Könnte sein das ich ein ähnliches Problem wie Brainstorm bekomme.


    Kann man nicht eine Anzeige bei der Polizei aufgeben? Betrug,Unterschlagung oder ähnliches?


    Betrug und Unterschlagung setzen immer VORSATZ voraus. Und den muss man Beweisen können.
    Wenn Du nicht zwei Dutzend Leute kennst die das gleiche Problem haben, macht der StA den Deckel der Akte schneller zu als Du für das Texten des Briefes benötigst. Sollte der Schuldner aber einfach nur pleite sein, so ist das keine Straftat (außer bei Konkursverschleppung (nur möglich bei Firmen mit beschränkter Haftung), oder bei Bankrott vergehen).


    Das für den Schuldner Zustände AG findet man z.B. hier: http://www.jusline.de/gericht_suche.html über die PLZ
    Einfach dort anrufen und jemanden von der Gerichtsvollzieherverteilerstelle verlangen. Die sind meist ganz nett und geben u.U. auch schon mal Andeutungen zum Schuldner preis, wie z.B. och da bin ich nächste Woche eh wieder (man kennt seine Pappenheimer ja schon).


    Wünsche viel Erfolg beim Pfänden.



    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Mal abgesehen davon, dass das kein Autmoatismus ist: was machst Du, wenn es ein PSK ist?


    Darum zuerst die Anfrage ob er schon pleite ist :D
    Gut das mache ich aber normal schon vor dem Mahnbescheid :top:



    Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Bisher habe ich als Auslagen nur die Portokosten für die Schreiben an das Mahngericht angegeben. Mehr ist ja nicht angefallen. Kann ich das jetzt noch an einen Anwalt übergeben, und die Kosten dafür einfordern?


    Danke


    Na normal sind da je nach Summe immer so ab 20.- Euro vorab ans Mahngericht nötig, damit das Mahngericht den Mahnbescheid beim Schuldner überhaupt zustellt :confused:
    Die sollten aber beim Titel dann auch wieder als weitere Forderung auftauchen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm Oder anders gefragt: Ist es sinnvoll jetzt noch einen Anwalt einzuschalten. Bisher habe ich als Auslagen nur die Portokosten für die Schreiben an das Mahngericht angegeben. Mehr ist ja nicht angefallen. Kann ich das jetzt noch an einen Anwalt übergeben, und die Kosten dafür einfordern?Danke


    Zunächst: Du hattest schon zusätzliche Kosten, denn:


    Zitat

    Heute habe ich die Mitteilung bekommen, daß dem Schuldner der Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde.


    Nun rate mal, wer die Kosten für die Gerichtsbescheide trägt?


    Ansonsten:
    Dein Fehler war die Forderungsbetreibung, ohne vorher eine Bonitätsauskunft einzuholen. Das würde mich (als Creditreform- Mitglied) zwar 10€ kosten, aber ich könnte danach einschätzen, ob sich die Betreibung lohnt.


    Ich würde also an Deiner Stelle erstmal die Bonität des Schuldners prüfen. Falls diese gut ist, würde ich alles ohne Nachzudenken an einen Anwalt geben.


    Wenn Du selber Forderungen betreibst, hast Du (außer keine Ahnung) das folgende riesige Problem: Du arbeitest für umsonst. Niemand vergütet Deinen Zeitaufwand.
    Bei sofortiger Abgabe an einen Anwalt mit Vorgabe, zuerst die Bonität des Schuldners zu prüfen, und nur bei Bonität sofort gerichtlich vorzugehen, verplemperst Du keine Minute mehr unbezahlt mit der Sache.

  • Super, und wer bezahlt den Anwalt, wenn du Bonität des Schuldners nicht ausreichend sein sollte? Richtig, der TE.
    Da es sich vorliegend vermutlich um keinen allzugroßen Betrag handeln dürfte, wäre das wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.
    Der TE hat es doch bisher weit gebracht, dann wird er die Zusendung des VB an der Gerichtsvollzieher verbunden mit dem Vollstreckungsauftrag auch noch alleine hinbekommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob Super, und wer bezahlt den Anwalt, wenn du Bonität des Schuldners nicht ausreichend sein sollte? Richtig, der TE.


    Bei einem Streitwert von z.B. 200€ kostet der Anwalt bis zur gerichtlichen Mahnung 35€ extra, und bis zum Vollstreckungsbescheid zusätzliche 20€ extra.
    In den ersten 35€ sind ggf. schon die Kosten für die Bonitätsprüfung mit dabei.


    Aus meiner Sicht ist es besser, auf Arbeit wenige Überstunden zu machen und das Geld für den Anwalt zu verdienen und auszugeben, anstatt sinnlos Zeit zu verplempern.
    Ganz abgesehen von der Chance, daß der Schuldner auch die Anwaltskosten mit bezahlt. Und ganz abgesehen davon, daß ein Schuldner einen Brief vom Anwalt ernster nimmt, als einen Brief/ eine Email vom Gläubiger...

  • Hier wird der Anwalt aber keinen Brief mehr schreiben, sondern den VB an den Gerichtsvollzieher schicken. Eine Arbeit von 10 Minuten. Wenn der TE in 10 Minuten mehr als 35 Euro verdient, durchaus eine Überlegung wert. Ansonsten halte ich es für schneller und sachdienlicher, wenn er den VB selbst in den Breifumschlag steckt und sich im Internet die Adresse des Amtsgerichts besorgt.

  • Vielen dank erstmal.
    Also nachdem das mit der Feststellung des zuständigen Gerichtes doch recht einfach ist, denke ich daß ich dafür auch keinen Anwalt mehr brauche.
    Der streitwert ist übrigens:
    Ursprünglich 110 Euro Kaufpreis, plus 3,90 Euro Porto für die Rücksendung, dazu inzwischen 2.00 Euro portokosten für die Briefen ans Gericht, und 23 Euro Gerichtsgebühren. Also 138,90 Euro

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  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm Vielen dank erstmal.denke ich daß ich dafür auch keinen Anwalt mehr brauche. Der streitwert ist übrigens:
    Ursprünglich 110 Euro Kaufpreis, plus 3,90 Euro Porto für die Rücksendung, dazu inzwischen 2.00 Euro portokosten für die Briefen ans Gericht, und 23 Euro Gerichtsgebühren. Also 138,90 Euro


    O.K., also bisher hast Du durch Dein unprofessionelles Handeln (über das der Schuldner nur milde lächelt) sehr viel Zeit und 28,90€ in den Wind gepustet, ohne Dein Geld wiederzuhaben...


    Mich würde interessieren, wie die Sache weiter geht.

  • verstehe auch nicht wo goyale hier unprofessionelles verhalten sieht.


    genau so macht es jede professionelle firma.


    erst vollstreckungstitel besorgen und dann vollstrecken.


    sich vorher über die bonität zu informieren und dann nicht zu vollstrecken, bewirkt genau eins: die forderung und obendrein die kosten der boniprüfung sind auf jeden fall weg. und der schuldner lacht sich erst recht ins fäustchen.


    wenn es nix zu holen gibt, dann gibt es hald erstmal nix zu holen. der titel ist 30 jahre gültig und gute zinsen gibts auch...
    wenn jedes jahr der GV vor der türe steht, denkt der schuldner vielleicht irgendwann mal drüber nach...

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