Neues Angebot -debitel online- I900 für 1€ /9,99€ GG

  • Zitat

    Original geschrieben von bug78
    "Sie erhalten Ihr neues Handy inklusiv Vertrag und der debitel card in den nächsten Tagen portofrei per Paketdienst ..."


    Das dürfte quasi die automatisierte Bestellbestätigung.


    Zitat

    Original geschrieben von bug78
    Bin gespannt, ob jemand das Omnia für den Kurs tatsächlich bekommt.


    Alle die diese "Wir haben Ihre Bestellung für Sie zum Versand vorbereitet." E-Mail bekommen haben, dürften auch freigeschaltet sein, und werden das Omnia bekommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von bug78



    ... und das ohne dass Debitel bei der SCHUFA angefragt hat .....


    Bei mir dasselbe, habe allerdings als U21 schon einige Verträge bei denen :D

  • Zitat

    Original geschrieben von delli1
    Alle die diese "Wir haben Ihre Bestellung für Sie zum Versand vorbereitet." E-Mail bekommen haben, dürften auch freigeschaltet sein, und werden das Omnia bekommen.


    da bin ich gespannt - ich gönn es Euch ...

  • Zitat

    Original geschrieben von delli1
    Alle die diese "Wir haben Ihre Bestellung für Sie zum Versand vorbereitet." E-Mail bekommen haben, dürften auch freigeschaltet sein, und werden das Omnia bekommen.


    Hola,


    wie bereits weiter vorne geschrieben wurde, steht der neue Vertrag bei debitel Kunden, die bereits Online die Kundenbetreung ansteuern können, unter der Rubrik Meine Verträge.
    Von daher fand eine Freischaltung statt und die Geräte, dafür spricht ja auch die E-Mail, werden dann bald kommen.


    Gruß


    Saturn

  • Warum sollten die Geräte auch nicht kommen? Ich glaube debitel wollte einfach das Lager für diverse MWC- und CeBIT-Neuerscheinungen räumen und konkret für das Omnia wurde heute ja auch der Nachfolger, das Omnia HD, präsentiert. Daß der Omnia komplett aus dem debitel Online Shop verschwunden ist, bekräftigt diese Vermutung.
    Das war alsoallem Anschein nach kein Preisauszeichnungsfehler - ein solcher müßte übrigens nach § 121 BGB unverzüglich nach Kenntnisnahme im Wege der Irrtumsanfechtung nach § 119 I BGB geltend gemacht werden, um die Nichtigkeit des Vertrages zu bewirken.

    terminals: Nokia E71, N95-1, 1200, 6150 in Auto-FSE, Motorola F3, Benq Siemens S68, Sierra Wireless MC8775 (in Asus V2Je), Huawei EM770 (in Eee PC 901 GO), Huawei K3715, Huawei E169
    postpaid: O2 IP100 + IPM (3 MCs), O2 active data + IPL, T-Mobile Relax 50
    prepaid: DE: solomo pro, congstar, simyo, Vodafone, O2 Loop, Tchibo; UK: T-Mobile, Vodafone; BG: MTel, Globul, vivatel, Petrol Mobile; INT'L: United Mobile +423 mit Datenoption, United Mobile +44, SIM4Travel

  • Zitat

    Original geschrieben von Timeslot
    Warum sollten die Geräte auch nicht kommen? Ich glaube debitel wollte einfach das Lager für diverse MWC- und CeBIT-Neuerscheinungen räumen und konkret für das Omnia wurde heute ja auch der Nachfolger, das Omnia HD, präsentiert. Daß der Omnia komplett aus dem debitel Online Shop verschwunden ist, bekräftigt diese Vermutung.
    Das war alsoallem Anschein nach kein Preisauszeichnungsfehler - ein solcher müßte übrigens nach § 121 BGB unverzüglich nach Kenntnisnahme im Wege der Irrtumsanfechtung nach § 119 I BGB geltend gemacht werden, um die Nichtigkeit des Vertrages zu bewirken.


    neeeeeeee Vertrag kommt erst mit der Auslieferung zustande ..,, ich glaub schopn 100 Mal durchgekaut in 127 verschiedenen Threads...

  • Daß der Vertrag erst mit Lieferung der Ware zustande kommt, ist zwar eine häufige per AGB anbedungene Gestaltung, in den AGB von debitel jedoch ist eine solche nicht zu finden. Folglich stellt jene eMail, die über die Versandvorbereitung informiert, die Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar, durch die der Vertrag zustandekommt.

    terminals: Nokia E71, N95-1, 1200, 6150 in Auto-FSE, Motorola F3, Benq Siemens S68, Sierra Wireless MC8775 (in Asus V2Je), Huawei EM770 (in Eee PC 901 GO), Huawei K3715, Huawei E169
    postpaid: O2 IP100 + IPM (3 MCs), O2 active data + IPL, T-Mobile Relax 50
    prepaid: DE: solomo pro, congstar, simyo, Vodafone, O2 Loop, Tchibo; UK: T-Mobile, Vodafone; BG: MTel, Globul, vivatel, Petrol Mobile; INT'L: United Mobile +423 mit Datenoption, United Mobile +44, SIM4Travel

  • ... und ob das in den AGB steht, ist völlig irrelevant, genauso wie die von bug78 erwähnten 127 verschiedenen Threads. Wann ein Vertrag geschlossen ist und wann nicht, bestimmt das BGB, da kann in den AGB stehen, was will. Ein wirksamer Vertragsschluss setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus. Der Käufer erklärt seinen Willen durch Bestellung. Nun muss der Verkäufer ebenfalls seinen Willen kundtun, und dazu setzt ihm das BGB auch noch eine Frist (§ 147). In dem Moment, in dem der Verkäufer zu erkennen gibt, dass er die Bestellung annehmen will, ist der Vertrag geschlossen. Die Rechtsprechung hat erklärt, dass eine bloße Eingangsbestätigung noch keine Willensbekundung ist. Eine Zahlungsaufforderung; die Nachricht, der Versand werde vorbereitet o.ä. gilt als eindeutige Willenserklärung und damit Vertragsannahme. Alle Klauseln, die regeln wollen, wann der Vertrag geschlossen ist, sind unwirksam. Genausogut könnte der Verkäufer in die AGB schreiben, dass das Fernabsatzgesetz nicht gilt oder es keine Gewährleistung gibt.


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