Frage zum Copyright

  • Viele Leute machen ja gerne ein (C) by ... auf ihre Bilder oder unter ihre Texte oder sonstwo drauf.


    Ist das eher Spaß oder hat man sich damit wirklich offiziell das Copyright an seinen Sachen gesichert? Muß man nicht in Wirklichkeit das ganze erst durch irgendwelche Anträge oder Meldungen bei irgendeiner Behörde "dingfest" machen"?

  • Ich bin zwar kein Jurist, aber meiner Meinung nach hat man schon ein Recht an selbst erstellten Bildern. Man sollte solche Copyrights auf jeden Fall ernst nehmen.

    Irren ist menschlich; aber wenn man richtigen Mist bauen will, braucht man einen Computer!!!

  • soviel ich weiss muß etwas auch eingetragen bzw. angemeldet sein bevor es copyrightbestimmungen unterliegt
    wenn bei einem bild/text diese bestimmungen nicht ausgehängt sind gillt auch kein copyright wie bei AGB´s
    die müssen auch ausgehängt werden


    desshalb versteh ich auch die aufregung nicht die es immer wieder mit "man hat mir mein bild/text geklaut" gibt
    damit muß man in der öffentlichkeit rechnen und solange es nicht ausdrücklich untersagt wird (offiziell natürlich nicht durch ein eigenes copyright zeichen) gillts auch nicht


    kann sein das ich mich irre aber das wär zumindest die logische variante

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • CK-187: Ich schenk Dir mal ein paar Satzzeichen...


    BTT: Hier ein "kleiner" Einstieg in die Thematik.
    Ein knapperer Überblick findet sich hier:

    Zitat

    Gegenstand des Urheberrechtsschutzes
    Gemäß § 2 Urhebergesetz sind nur Werke urheberrechtsschutzfähig, die eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Die Rechtssprechung verlangt, dass in irgendeiner Form eine eigentümliche Gedankenentwicklung zum Ausdruck kommt. Dies gilt sowohl für Sprachwerke, Computerprogramme, Werke der Musik oder der bildenden Künste. Auch Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen und Tabellen müssen individuell-gestalterische Züge aufweisen, damit ein Urheberrechtsschutz entsteht. Ohne Einfluss auf den Urheberrechtsschutz ist der Umstand, dass die im Internet verbreiteten Informationen zugleich in digitalisierter Form vorliegen. Webseiten sind unter gleichen Voraussetzungen wie sonstige Werke urheberrechtlich schutzfähig. Das gilt für Webeinstiegseiten und ebenso für die angehängten, durch Link verbundenen weiteren Webseiten. Auch Teile einer Webseite können urheberrechtlich schutzfähig sein.

    :)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Hui ui ui...


    Von Urheberrecht schonmal was gehört? Recht am eigenen Bild ?


    Zitat

    Urheberrecht in Deutschland
    Urheberrechtlichen Schutz genießen zunächst Werke in den verschiedensten Ausprägungen, sofern sie eine persönliche geistige Schöpfung des Urhebers darstellen. Voraussetzung dafür ist das Bestehen einer wahrnehmbaren Ausdrucksform des Werkes, die eine individuelle Leistung des jeweiligen Schöpfers darstellt. Nicht erforderlich ist die Eintragung in ein Register oder eine Liste, die es im Urheberrecht nicht gibt. Wer daher das berühmte "©" auf seinen WebSites verwenden möchte, kann dies tun - über das Gesetz hinaus gehende Rechtsfolgen sind damit entgegen einer verbreiteten Meinung nicht verknüpft. Denn Urheberschutz beginnt unabhängig von der Verwendung eines Schutzzeichens in dem Moment, in dem ein den rechtlichen Anforderungen entsprechendes Werk erstmals nach außen wahrnehmbar Gestalt annimmt. Quelle


    Edit: Isch bin hoid eschd laaaangsaaaam! :rolleyes:

    Enttäuscht vom Affen schuf Gott den Menschen.
    Danach verzichtete er auf weitere Experimente.

    - Mark Twain -

  • Sebastian


    Viele Buchstaben auf eine kurze Frage :D


    Aber vielen Dank. Ich habe die beiden Links mal überflogen, bin aber nicht sicher ob ich es richtig verstanden habe:


    Copyright bedeutet Urheberrecht (Ich dachte es bedeutet nur, daß das Kopieren verboten ist). Die Bestimmungen dieses Urheberrechtes sind von Land zu Land unterschiedlich.


    In Deutschland ist es aber so, daß ich an, von mir geschaffenen, Dingen sowieso ein Urheberrecht besitze, ohne dies irgendwie irgendwo anmelden oder registrieren oder sonstwas zu müssen.


    Das (c) Zeichen kann ich demnach auf meine Sachen setzen wie ich lustig bin, es ist aber nur ein Hinweis. Mein Urheberecht entsteht nicht erst durch das Draufschreiben des (c) (jedenfalls nicht in Deutschland).


    Habe ich alles richtig verstanden?

  • Ja, das was Du selbst kreiert hast und ein Mindestmaß an eigener Kreativität aufweisr ist Dein geistiges Eigentum und unterliegt somit dem Copyright

    \/\/olfgangS

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