Notrufe ohne SIM-Karte bald nicht mehr möglich!

  • Schätze auch, dass die Fake-Anrufe enorm zugenommen haben.
    Außerdem: Wer schleppt schon ein Handy ohne SIM mit rum.


    Das Einbuchen bei allen Netzen für den Notruf bleibt ja erhalten.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von matzefix
    Hat mal jemand diese Verordnung gelesen? Da steht ja nicht nur die Sache mit den SIM-Karten drin. In Zukunft muß jeder Notruf von einem Menschen gemacht werden. Keine direkte Alarmierung mehr durch eine Einbruch- oder Brandmeldeanlage. Das wird dann genauso lustig.


    Brandmeldeanlagen laufen eh über ein getrenntes System in den Leitstellen ein, nicht über 112, das wird wohl weiterhin so sein.


    Und Einbruchalarm läuft auch nicht über die Notrufleitungen, das läuft über private Notrufzentralen die dann entweder den Sicherheitsdienst hinschicken oder eben das ganze an die Polizei weiterleiten. Das wäre die Polizei arg beschäftigt wenn bei jedem Bewegungsmelder-Alarm gleich ein Einsatzbefehl raus ginge.


    Zitat

    Für die demnächst vorgeschriebene Notruffunktion in KFZs muss man dann wohl auch noch einen Mobilfunkvertrag abschließen.


    man braucht auf jedenfall eine funktionsfähige SIM, das Auto muß ja irgendwie die GPS-Position übermitteln, denke mal per SMS.

  • Also als Disponent in einer Feuerwehrleitstelle kann ich euch nur sagen, daß der Notrufmissbrauch durch Handys wirklich zugenommen hat. Die Nummern der Telefonzellen haben wir gelistet, und wenn von dirt aus jemand anruft kann man ihn schocken, weil man weiß wo er ist. Das geht bei Handy erstmal nicht. Und Telefone ohne SIM gibt es viel, da es meistens so ist das dann kleine Kinder am Telefon sind die von Mama oder Papa das alte Handy bekommen haben zum spielen und da es ohne Akku nicht piepst und leuchtet bleibt der drin. Also bei uns kommen locker 200 Handynotrufe von Simkartenlosen Handy an. Die Telefonzellenanfufe meistens nur in Schulpausen oder bei Schulschluss.Und da Telefonzellen ja keine geschlossenen Räume mehr sind ist das Spielen darin uninterressant geworden.


    Gruß Dirk

  • Zitat

    Original geschrieben von pflaumeberlin
    In Berlin gibt es im Jahr etwa 10.000 vorsätzlich mißbräuchliche Fehlalarme!


    Was aber nur die Fehlalarme sind, denen tatsächlich ein Einsatz erfolgt hat.


    Die unzählichen Junkanrufen bei Leitstellen mit Handy ohne Nummer, bei denen nur irgendwelche unwürdigen Äusserungen inkl. Geräusche aus Körperöffnungen zu hören sind, dürfe ernsthafte Hilfersuchen um Faktor 10 übersteigern.


    Auch wenn ich vieles aus der Poltik für kritisch ansehe: DAS ist ausnahmsweise eine absolut richtige Entscheidung, die viel zu spät gekommen ist.


    supertanker: Bitte verschaff Dir mal einen Einblick in die Realität und überdenke dann deine Urteil. Ich finde das einfach nur schade, was Du da schreibst. Sei lieber froh, das Du nach der 30. Beleidigung, die sich ein Leitstellendisponent wieder mal von einen Kid mit Handy ohne Karte anhören musstest, auch deinen Notruf noch unvoreingenommen annimmt dir die
    - selbstverständliche - Hilfe schickt.

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed


    Außerdem: Wer schleppt schon ein Handy ohne SIM mit rum.

    Ich habe im Handschuhfach ein altes Nokia 3210 ohne SIM-Karte mit KFZ-Lader für den Notfall liegen.

  • Noch mal in Anlehnung an die Fragen weiter oben von kmak:


    So wie ich das verstehe, ist nicht ganz klar, wie bei einem Notruf mit einer deaktivierten SIM-Karte umgegangen wird. Hierzu zwei Passagen aus der Erläuterung zum Gesetzestext:

    Zitat

    Durch Nummer 1 sind auf Grund der bisher festgestellten sehr häufigen missbräuchlichen Anwahl der Notrufnummern von Mobilfunktelefonen ohne Mobilfunkkarte und der damit verbundenen Belastung der Notrufabfragestellen Notrufverbindungen ohne betriebsbereite Mobilfunkkarte nicht mehr zulässig; damit ist der sog. „SIM-less“ Notruf nicht mehr möglich. Betriebsbereit ist eine Mobilfunkkarte, wenn sie ordnungsgemäß im Endgerät eingelegt und aktiviert ist.


    Zitat

    Durch Nummer 2 wird zur Verbesserung der Notrufmöglichkeiten im Mobilfunk sichergestellt, dass Notrufverbindungen von jedem im jeweiligen Netz verwendbaren Mobiltelefon mit eingelegter Mobilfunkkarte (Anmerkung von mir: nicht definiert ob aktiviert oder deaktiviert) möglich sind, unabhängig davon, ob es sich um eine für das jeweilige Netz für normale Verbindungen verwendbare oder um eine fremde Karte handelt. Dadurch kann einem Mobilfunkteilnehmer auch dann eine Notrufverbindung bereitgestellt werden, wenn er sich gerade in einem durch sein Netz nicht versorgten Bereich befindet, dieser Bereich jedoch von einem anderen Mobilfunknetz versorgt wird, mit dem sein Mobilfunkgerät prinzipiell zusammenarbeiten kann[...].


    Nun folgendes Beispiel angenommen: Ich habe eine deaktivierte SIM von Netz A in meinem Handy und versuche, einen Notruf aufzubauen. Das Handy möchte sich dazu auch bei Netz A einbuchen. Dann wird festegestellt, dass die Karte deaktiviert ist, und es kommt keine Verbindung zustande.
    Was passiert aber nun, wenn nicht Netz A, aber Netz B oder C verfügbar ist? Kommt dann der Notruf auch bei deaktiverter SIM zustande (wie man aus der zweiten Passage schließen könnte) oder kann Netz B bzw. C bei Netz A, von dem die SIM-Karte ja kommt, abfragen, ob sie noch aktiv ist oder nicht (denn Notrufe ohne "betriebsbereite" Karte sind ja schließelich nicht mehr zulässig - jedenfalls nach dem ersten Auszug)?
    Falls letzteres der Fall sei sollte, stellt das auch rechtlich bestimmt wieder ein paar Probleme dar, allein aus Datenschutzgründen. Verschwörer könnten gar schon wieder eine zentrale Datenbank von aktiven und inaktiven SIMs sehen, auf die alle Netzbetreiber jederzeit Zugriff haben. ;)


    Ich weiß, die Frage ist eine kleine Spinnerei von mir, aber ich finde das Gesetz in dem Hinblick wirklich widersprüchlich.

  • Zitat

    Original geschrieben von hottek
    Brandmeldeanlagen laufen eh über ein getrenntes System in den Leitstellen ein, nicht über 112, das wird wohl weiterhin so sein.


    Und Einbruchalarm läuft auch nicht über die Notrufleitungen, das läuft über private Notrufzentralen die dann entweder den Sicherheitsdienst hinschicken oder eben das ganze an die Polizei weiterleiten. Das wäre die Polizei arg beschäftigt wenn bei jedem Bewegungsmelder-Alarm gleich ein Einsatzbefehl raus ginge.


    Dann schau mal in die Verordnung §4 (5) zu finden auf Seite 11. Da steht nämlich, dass das automatische Herstellen einer Notrufverbindung ohne unmittelbares Tätigwerden eines Menschen nicht zulässig ist.


    Die Sache mit den EMA ist mir als SMA klar. Jedoch gibt es auch Objekte, welche aktuell direkt bei der Polizei aufgeschaltet sind.

    Gewissen: Die leise Stimme im Innern - dort, wo die Akustik so schlecht ist...

  • Zitat

    Original geschrieben von matzefix
    Dann schau mal in die Verordnung §4 (5) zu finden auf Seite 11. Da steht nämlich, dass das automatische Herstellen einer Notrufverbindung ohne unmittelbares Tätigwerden eines Menschen nicht zulässig ist.


    Es ist ja auch keine Notruf, da dieser über eine Notrufleitung eingehen muss. Brandmeldungen eine BMA laufen vollkommen unabhänig davon auf, und da sind per Definition keine Notrufe.

  • Ob das die Verfasser dieser Verordnung auch so sehen, wage ich zu bezweifeln. Schließlich ist ja der Sinn des Ganzen, die Anzahl der Fehlalarme und die Kosten für die Einsatzkräfte zu minimieren.

    Gewissen: Die leise Stimme im Innern - dort, wo die Akustik so schlecht ist...

  • Zitat

    Original geschrieben von pokkaf
    Nun folgendes Beispiel angenommen: Ich habe eine deaktivierte SIM von Netz A in meinem Handy und versuche, einen Notruf aufzubauen. Das Handy möchte sich dazu auch bei Netz A einbuchen. Dann wird festegestellt, dass die Karte deaktiviert ist, und es kommt keine Verbindung zustande.
    Was passiert aber nun, wenn nicht Netz A, aber Netz B oder C verfügbar ist? Kommt dann der Notruf auch bei deaktiverter SIM zustande...?


    Ich verstehe den Inhalt des neuen Gesetzes so, das sich eine aktivierte SIM-Card (d.h. eine SIM-Card, die sich ins Netz einbucht) im Mobile Phone befinden muss, damit ein Notruf gesendet werden kann.


    Wenn sich eine SIM-Card des Mobile Providers A nicht mehr ins Netz A einbucht, weil sie vom Mobile Provider A deaktiviert wurde, wird sich diese SIM-Card auch nicht in die Netze B oder C einbuchen können, da ja kein Vertrag mit Mobile Provider B oder C besteht.


    Andy :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!