Zu meiner Verwunderung hatte ich heute in der Post eine Kündigung von T-Home über das Leistungsmerkmal Parallelruf.
"... Aufgrund einer solchen Neustrukturierung unseres Portfolios können wir das an Ihrem Anschluss zugebuchte und von Ihnen genutzte Leistungsmerkmal "Parallelruf" künftig nicht mehr anbieten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den Vertrag über das Leistungsmerkmal "Parallelruf" hier zum 16.03.2009 kündigen."
Mir wird empfohlen, falls ich weiterhin gern Anrufe an einem anderen Anschluss entgegennehmen möchte, doch die bereits an meine Anschluss enthaltene Funktion "Anrufweiterschaltung" zu nutzen. Sehr witzig! :mad:
Warum hatte ich wohl den kostenpflichtigen Parallelruf gebucht. Damit ich komfortabel am Festnetzanschluss als auch auf dem Mobiltelefon bzw. Dienstanschluss erreichbar zu sein. Ohne in Gefahr zu laufen, dass
a) die Anrufer bereits auflegen, bevor man auf den Anruf am Weiterleitungsziel reagieren kann (Verzögerte AWS)
b) man das An-/Abschalten der sofortigen AWS sobald man das Haus verlässt bzw. heimkommt vergisst.
Ich habe mich jedenfalls geärgert.
Dem Schreiben lag auch noch ein Flyer bei, in dem auf die Möglichkeit des hardwareabhängigen Leistungsmerkmals "Rufumleitung mit gleichzeitigem Klingeln" hingewiesen wurde. Unterstützen würden dies die Geräte: Speedport W
503V, 701V, 721V, 900V und 920V.
Welche Nicht-T-Geräte können das noch? AVM-Fritz, welche Modelle?
Gibt es auch (ISDN)-Telefone, die derartiges bieten, denn eigentlich brauchen wir keine Telefonanlage und ein neues Telefon für den ISDN äh, Universalanschluss soll ohnehin als Ersatz für ein defektes Gerät angeschafft werden.
Auch wenn es mich zunächst ärgert, dass ich für diese Parallelruffunktion nun wohl neue Hardware anschaffen muss, habe ich mal gegengehalten, dass ich in den vergangenen 5 Jahren, in denen ich den kostenpflichtigen Parallelruf gebucht habe, auch schon > 120 EUR dafür ausgegeben habe.