Aktien Einjahresspekulationsfrist fällt weg?

  • Weiss jemand ob das neue Gesetz schon verabschiedet ist bzw. definitiv wird, nach dem die Spekulationsfrist aufgehoben wirt und Aktiengewinne pauschal besteuert werden?


    Danach liessen sich ja dann auch Verluste mit Aktien realiseren die seit mehr als einem Jahr im Depot lagern.


    Kann ich diese Verluste Gewinnen anderer Einkommensarten gegenrechnen? Ich beziehe sowohl Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit als auch aus meinem Gewerbe. Gibt es da Möglichkeiten? Vor allem die nicht selbstständigen Einnahmen würde ich gerne mit Aktienverlusten ausgeleichen. Ich könnte die Aktien auch ins Umlaufvermögen meines Gewerbes übernehmen.

  • Spekulationsverluste aus Aktiengeschäften kannst Du IMHO nur mit
    Gewinnen aus Spekulationsgeschäften verrechnen. Wahrscheinlich nicht nur mit Aktiengewinnen, sondern beispielsweise auch mit Häusern, die Du vor Ablauf von 10 Jahren mit Gewinn verkaufst und sowas. Oder von Antiquitätengewinnen oder aus der Spekulation mit Handys - aber wer gibt sowas schon an ...

  • hmm gibts noch andere Meinungen. Wenn die Aktien im Umlaufvermögen des Gewerbes sind kann ich sie aber definitiv mit meinen Gewinne verrechnen, Oder?

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