Hi,
ich habe eine Frage zur Rechtschutzversicherung.
Angenommen es tritt folgender Fall ein.
Rechtschutzversicherung läuft noch bis 19.02.2009
am 10.1.2009 wurde man wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt (innerhalb der Rechtschutzzeit).
Den Anhörungsbogen (oder wie man das nennt) erhält man am 05.03.2009 (nach Ablauf der Rechtschutz).
Nun zur Frage. Übernimmt die RSV auch nach ablauf des Vertrags die Kosten für eine anwaltliche Beratung, wenn der Fall um den es geht innerhalb der Vertragslaufzeit war, oder nicht?
Bitte keine Kommentare zum Thema geblitzt werden etc. Das wäre nett.
Gruß und danke
Sebastian