[E71] Neugerät, trotzdem eMails und Fotos drauf?

  • Zitat

    Original geschrieben von michi71
    Ich kann es aber schon verstehen,weil es gerade bei Nokia eine Glückssache ist,ein tadellos verarbeitetes Gerät zu erwischen.


    Gruß Micha


    einerseits hast du natürlich recht, andererseits habe ich schon leute erlebt die sich 5 gleiche handys bestellen, alle durchprobieren und dann schauen welches wohl am besten ist. dank der gutmütigkeit des onlineshops ist das auch kein problem.
    lässt sich jetzt darüber streiten ob das gut ist oder nicht, mein ding ist es nicht unbedingt und ich würde mich auch ärgern wenn ich ein "neues" handy in der hand halte welches schon benutzt worden ist.


    gruß bz_star

  • Mal für die Leute die sich ein bisschen besser auskennen:



    Wird mein Verlangen nach einem unbenutzten Gerät rechtlich gedeckt oder ist es vollkommen 'legal' so ein Gerät an den Kunden zu bringen (ohne Hinweis auf die Vergangenheit)?


    Was ist wenn mir der Händler morgen das Gerät erneut andrehen will nachdem die Daten gelöscht wurden? Das wäre zwar ziemlich dämlich weil ich noch die IMEI des alten Geräts habe aber man weiß ja nie, nach der Aktion habe ich nicht mehr sonderlich viel Vertrauen. :(

  • Als Online-Käufer ist man verpflichtet, die Ware in dem Zustand zurückzusenden, in dem man es erhalten hat. Ist dem nicht so, kann der Verkäufer eine Wertminderung geltend machen und vom Kunden verlangen.
    Sollte eine neue Ware in dem Zustand zurückgeschickt werden, gilt es auch weiterhin als Neuware und darf als Neuware weiterverkauft werden!
    Wie es sich bei gespeicherten Fotos verhält, kann ich dir aber nicht sagen. Das scheint ein Einzelfall zu sein, der bestimmt noch nie geklärt wurde :)

  • Hallo,


    Ich verstehe wenn ein tatsächlich ungenutztes Gerät als NEU erneut verkauft wird aber die Sache bei den gespeicherten Fotos ist ja, dass sie darauf hindeuten, dass das Gerät außerhalb des Geschäfts genutzt wurde. Und das nicht nur 1x sondern mehrmals zu unterschiedlichen Zeiten (und über einen längeren Zeitraum) und an unterschiedlichen Orten.
    Hätten sich darauf Aufnahmen befunden die im Rahmen eines Tests im Geschäft unter den Augen des Verkäufers stattgefunden haben wäre ich nicht halb so böse darüber.


    Aber mal so gesagt: Auch wenn das Gerät bei der Nutzung nicht sichtbar beschädigt wurde könnten doch Abnutzungserscheinungen z.B. an den Tasten auftreten.
    So befand sich im Speicher ein Foto vom 11.10.2008. Das dieses Gerät von dort ab an nicht durchgängig bis zum Datum des aktuellsten Fotos (16.01.09) benutzt wurde kann ja niemand beweisen oder widerlegen.


    Ich habe das Gerät übrigens eigenhändig im Zusammenhang mit dem Abschluss eines 24-monatigen Mobilfunkvertrages im Laden erworben, sofern das eine Rolle spielt. :)



    Naja gut, die Spekulationen bringen uns ja nicht weiter. Ich werde berichten was sich da noch ergibt. Man darf gespannt sein. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von MrNase
    Fernabgabegesetz. :)


    Meinst du das ernst?




    Wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde, hast du Anspruch auf ein Neugerät. Würde ein Gerät übergeben und übereignet, das nicht neu ist, wäre dieses mangelhaft.


    Dummerweise kennt das Gesetz keine (generelle) Definition für "neu". Daher bleibt es der Rechtsprechung überlassen, dies zu definieren. Das führt zu unterschiedlichen Maßstäben bei unterschiedlichen Waren und sogar oftmals zu uneinheitlicher Rechtsprechung bei einunderselben Ware, z.B. bei länger im Lager des Verkäufers befindlichen Autoreifen.


    Von einem Neugerät wird man ausgehen können, sofern ein Handy noch nicht seinem Bestimmungszweck nach in Gebrauch genommen worden ist oder die Ingebrauchnahme nur von vorübergehender Natur ist und rein Prüfzwecken dient.


    Hier wurde das Gerät sogar von einer dritten Person in Betrieb genommen, die nicht nur vorübergehend zu Prüfwecksen im Besitz des Geräts war (siehe Fotos unterschiedlicher Orte) sondern das Gerät im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen genutzt hat.


    Damit dürfte es sich nicht mehr um ein Neugerät handeln.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Mein E66 wurde auch als neu geliefert, war versieglt und dennoch war es schon in Benutzung. Es waren Emailkonten noch vorhanden und der typische Startbildschirm fehlte auch völlig.
    Da das Hand aber völlig ok war und sonst auch super funktioniert, habe ich es behalten.
    Also ein "Siegel" schützt nicht unbedingt davor, daß es nicht schon verwendet worden ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von MrNase
    Nach einem Factory-reset hat man doch keine Möglichkeit das herauszufinden?

    Doch, gib mal *#92702689# ins Handy ein.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Meinst du das ernst?


    Ich hatte einen User korrigiert der das Gesetz falsch benannt hat. Ansonsten danke, das entspricht meiner Auffassung des Rechts. :)



    djie: Bin mal gespannt welche Zeit dabei rauskommt. Danke! :)

  • Zitat

    Original geschrieben von djie
    Doch, gib mal *#92702689# ins Handy ein.


    Bei mir stand 3:09


    Stunden können das nicht sein, habe es schon etwas länger. :D

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