Moin
äh ja, bitte den Link dann auch richtig lesen:
Umsatzsteuerpflicht beginnt bei 17.500€ (auch wenn im Link 16.620€) steht. Ab da wird man umsatzsteuerpflichtig, nicht erst am 50.000€.
Grüße
Der Dingens
Rechnung ausstellen auch ohne Gewerbe? Was ist zu beachten?
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Wobei hier nicht vergessen werden darf, daß bei obiger Sachlage schnell mal Ermittlungen wegen Scheinselbstständigkeit angestellt werden.
Was ja auch nicht sehr fern liegt, wenn Arbeitgeber solche Dinge anbieten.
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Wenn ich es richtig verstehe, muss ich mich also definitiv erstmal beim Finanzamt melden. Auch wenn ich keine Gewerbe benötige.
Ich habe es auch so verstanden, dass weiterhin die Familienversicherung der Krankenkasse, über die ich als Student derzeit mitversichert bin, gültig bleibt.
Da mein Lohn definitiv unter 400€ im Monat bleibt, muss ich also auch keine weiteren Versicherungen ala Rentenversicherung, Sozialversicherung etc. beachten.
Habe ich das also richtig verstanden?
EDIT: Ist das mit der Scheinselbstständigkeit ein großes Problem?
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Zitat
Original geschrieben von KarlderKäfer
EDIT: Ist das mit der Scheinselbstständigkeit ein großes Problem?JA.
Weil sie könnten Dir ja auch ganz regulär ein 400 Euro Angestelltenverhältnis anbieten.
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Rechnung ist schon ok, auch als "Privater".
Wichtig ist allerdings, KEINE Mehrwertsteuer auszuweisen (du hast ja auch keine Umsatzsteuer-ID), auch wenn das der Auftraggeber sicher liebend gern hätte.
Bei Umsatzsteursachen kommt das Finanzamt ganz schnell, das ist auch leicht nachzuverfolgen.
Bezüglich Einkommenssteuer musst du dir wohl erstmal keine Sorgen machen, wenns nur ein paar eur im Monat sind. -
Zitat
Original geschrieben von supertanker
So ein Quatsch. Ein Gewerbe ist für diese Art Tätigkeit nicht erforderlich, allenfalls eine Steueranmeldung.Ich schreibe seit 10 Jahren Rechnungen ohne angemeldetes Gewerbe. Zu Beginn wurde ich auch dahingehend beraten. Nachdem dann alle die Hand aufgehalten haben, z.B. zusätzliche Müllgebühren, Verbandsbeiträge u.ä. habe ich das Gewerbe auf Anraten meines Steuerberaters sofort wieder abgemeldet.
jo
Ok, dann wird das so sein. Ich war mir da nicht ganz sicher... hatte ich irgendwann mal irgendwo so aufgeschnappt.
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Zitat
Original geschrieben von Dingens
Moin
äh ja, bitte den Link dann auch richtig lesen:
Umsatzsteuerpflicht beginnt bei 17.500€ (auch wenn im Link 16.620€) steht. Ab da wird man umsatzsteuerpflichtig, nicht erst am 50.000€.
Grüße
Der Dingens
Falsch, lies es noch mal... -
Zitat
Original geschrieben von KarlderKäfer
Ich habe es auch so verstanden, dass weiterhin die Familienversicherung der Krankenkasse, über die ich als Student derzeit mitversichert bin, gültig bleibt.Da mein Lohn definitiv unter 400€ im Monat bleibt, muss ich also auch keine weiteren Versicherungen ala Rentenversicherung, Sozialversicherung etc. beachten.
Habe ich das also richtig verstanden?
Achtung, die Grenze für die Familienversicherung liegt bei 360€!!
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Zitat
Original geschrieben von TwoHeadedWeasel
Aus eigener Erfahrung:Das ist schon so richtig, wie man dir das gesagt hat.
Als Freiberufler brauchst du kein Gewerbe anzumelden.
Das Finanzamt musst du auch erstmal nicht belästigen.
Solange du nicht mehr als 50.000 Euro im Jahr verdienst
(was nach deiner Beschreibung nicht anzunehmen ist),
brauchst du dir um Umsatzsteuer keine Gedanken zu machen.Bei der nächsten Einkommensteuererklärung trägst du dann
einfach in Anlage GSE deinen Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit ein.Dazu solltest du kurz eine Einkommensüberschussrechnung machen.
Solange du unter 17.500 Euro im Jahr bleibst, kann dies formlos geschehen.Wichtig ist auf jeden Fall, sämtliche Unterlagen (sowohl von Einnahmen
als auch entstandenen Kosten) gut aufzubewahren, da dich auch
eine freiberufliche Tätigkeit zur "Buchführung" zwingt und entsprechende
Unterlagen mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden müssen.Hier auch noch mal ein Link dazu: Klick
Im genannten Link steht:
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Dafür brauchen Sie im Vorfeld eine Steuernummer vom Finanzamt. Die beantragen Sie mit dem Formular "Anzeige einer Betriebsaufnahme bzw. einer freiberuflichen Tätigkeit"
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Ich denke die Steuernummer ist die Nummer die auch auf meiner letzten Steuererklärung steht? Oder muss ich die noch extra beantragen?
Gruß,
teLLy
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Nein, wenn du schonmal eine Steuererklärung gemacht hast, wurde dir ja schon eine Steuernummer zugewiesen.
Die Abrechnung freiberuflicher Tätigkeiten im Rahmen der Kleinunternehmerreglung funktioniert neuerdings auch mit der automatisch zugewiesenen Steuerindetifikationsnummer.
Ich finde es zwar ansich von Unternehmensseite ein Unding immer mehr Tätigkeiten als "freiberuflich" anzubieten um so Steuern zu sparen, aber es machen durchaus auch Körperschaften des öffentlichen Rechts... so what?! Als Student machts ja keinen Unterschied solange man die Einkommensgrenzen (Kindergeld, Bafög, Krankenkasse) einhällt.
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