Rechnung ausstellen auch ohne Gewerbe? Was ist zu beachten?

  • Hallo,
    mir wurde ein interessanter Nebenjob angeboten. Ich soll für ein Onlinemagazin schreiben und werde pro Artikel bezahlt.
    Man meinte zu mir, ich solle jeden Monat gegen Ende eine Rechnung an den Betreiber stellen (für die geschriebenen Artikel zu einem festen Preis pro Artikel) und bräuchte dafür auch kein Gewerbe anmelden.
    Die Rechnung wird dann bezahlt, was quasi meinem Lohn entspricht.


    Ist das so richtig?
    Was muss ich alles beachten, vor allem in Hinblick aufs Finanzamt?
    Einen anderen Nebenjob habe ich nicht und bin Student.


    Ich danke für die Antworten.

  • Eine Rechnung kann nur jemand erstellen, der ein Gewerbe angemeldet hat. Da Du dies nicht hast, kannst Du das nicht. Ich würde da mal die Finger davon lassen.


    Meine Meinung.

  • Re: Rechnung ausstellen auch ohne Gewerbe? Was ist zu beachten?


    Zitat

    Original geschrieben von KarlderKäfer
    Ist das so richtig?


    Ist so richtig. Du kannst natürlich auch ein Gewerbe anmelden, so what?!

  • Re: Rechnung ausstellen auch ohne Gewerbe? Was ist zu beachten?


    Zitat

    Original geschrieben von KarlderKäfer ... und bräuchte dafür auch kein Gewerbe anmelden. Die Rechnung wird dann bezahlt, was quasi meinem Lohn entspricht.


    also arbeitest Du dann als Freiberufler?

  • Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    Eine Rechnung kann nur jemand erstellen, der ein Gewerbe angemeldet hat. Da Du dies nicht hast, kannst Du das nicht. Ich würde da mal die Finger davon lassen.


    Meine Meinung.


    So ein Quatsch. Ein Gewerbe ist für diese Art Tätigkeit nicht erforderlich, allenfalls eine Steueranmeldung.


    Ich schreibe seit 10 Jahren Rechnungen ohne angemeldetes Gewerbe. Zu Beginn wurde ich auch dahingehend beraten. Nachdem dann alle die Hand aufgehalten haben, z.B. zusätzliche Müllgebühren, Verbandsbeiträge u.ä. habe ich das Gewerbe auf Anraten meines Steuerberaters sofort wieder abgemeldet.


    jo

  • Zitat

    Ein Gewerbe ist für diese Art Tätigkeit nicht erforderlich, ...


    Es sei denn, man möchte unbedingt Gewerbesteuer zahlen :D

  • Freie Berufe sind kein Gewerbe. Oder meinst du, Kanalratte, ein Rechtsanwalt darf keine Honorarrechnungen schreiben, nur weil er keine Gewerbesteuer zahlt?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Ich arbeite nicht direkt als Freiberufler. Zu allererst bleibe ich Student. ;) Es wäre aber ähnlich einem freiberuflichen Redakteur.
    Nur der Umsatz dürfte deutlich niedriger sein, ich rechne mit maximal 5000€ im Jahr.


    Eine Steuererklärung musste ich bisher nie machen. Wäre diese dann nötig? Und wenn ja, in welchem Ausmaß?

  • Aus eigener Erfahrung:


    Das ist schon so richtig, wie man dir das gesagt hat.


    Als Freiberufler brauchst du kein Gewerbe anzumelden.


    Das Finanzamt musst du auch erstmal nicht belästigen.


    Solange du nicht mehr als 50.000 Euro im Jahr verdienst
    (was nach deiner Beschreibung nicht anzunehmen ist),
    brauchst du dir um Umsatzsteuer keine Gedanken zu machen.


    Bei der nächsten Einkommensteuererklärung trägst du dann
    einfach in Anlage GSE deinen Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit ein.


    Dazu solltest du kurz eine Einkommensüberschussrechnung machen.
    Solange du unter 17.500 Euro im Jahr bleibst, kann dies formlos geschehen.


    Wichtig ist auf jeden Fall, sämtliche Unterlagen (sowohl von Einnahmen
    als auch entstandenen Kosten) gut aufzubewahren, da dich auch
    eine freiberufliche Tätigkeit zur "Buchführung" zwingt und entsprechende
    Unterlagen mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden müssen.


    Hier auch noch mal ein Link dazu: Klick

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!