Hallo,
ich habe im August letzten jahres einen Asus EEE 701 über einen T-Mobile Web n Walk vertrag bekommen von der Firma Audioelektronik. Diesen würde ich gerne weiterverkaufen. Muss ich irgendwas spezielles beachten, da der PC ja aus dem Vertrag ist? Kann ich dem Käufer meine Rechnung mitgeben, damit er die Garantie hat, oder sollte ich ihm nur eine Kopie geben?
Asus EEE aus Handyvertrag weiter verkaufen: was beachten?
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Re: Asus EEE aus Handyvertrag verkaufen
ZitatOriginal geschrieben von Mark1982
Muss ich irgendwas spezielles beachten, da der PC ja aus dem Vertrag ist?Nein, ist ja keine Ratenfinanzierung.
Jedenfalls nicht rechtlich.ZitatOriginal geschrieben von Mark1982
Kann ich dem Käufer meine Rechnung mitgeben, damit er die Garantie hat, oder sollte ich ihm nur eine Kopie geben?Egal, das Original macht beim Verkauf natürlich einen besseren Eindruck.
Eins von beiden solltest Du aber auf jeden Fall mitgeben.Gruß
Tommy
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musst nichts spezielles beachten, ist ja dein gerät und du hast im endeffekt ja auch bezahlt (auch wenn du es zum vertrag bekommen hast).
gibt es denn bei der garantie probleme, wenn man nur eine kopie hat?
dachte das wäre egal...... -
Wenn der PC dein Eigentum ist (also z.B. kein Mietkauf vorliegt oder ein Eigentumsvorbehalt bereits erloschen ist) kannst du damit in den Grundzügen unser freiheitlich-demokratischen Grundordnung verfahren wie du willst.
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mir ist gerade aufgefallen, dass ich gar keine Rechnung für den EEE habe. Also es steht nirgends offiziell, dass der bei dem Vertrag dabei war. Was passiert dann im Garantiefall? Kann Audioelektronik so eine Quittung evtl noch nachreichen?
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Nie bekommen oder verschusselt?
Jeder seriöse Händler sollte Dir eine Rechnungs-/Lieferscheinkopie zukommen lassen können.Gruß
Tommy
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Ich habe alle Unterlagen vom Vertragsabschluss, da wird auch überall der T-Mobile-Vertrag erwähnt aber nirgends die Beigabe. Ich würde fast sagen, ich hab nie eine Rechnung dafür bekommen
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Den Vertrag hast ausschließlich du mit Audioelektronik. Die Rechnung wird ja auf deinen Namen laufen.
Du bist der Einzige, der gegenüber Audioelektronik Gewährleistungsansprüche geltend machen kann. Deine Rechte gehen beim Weiterverkauf nicht auf den neuen Käufer über!
Denn wenn du denn EeePC weiter verkaufst, ist das ein neues und vom anderen unabhängiges Rechtsgeschäft. Hier kann der neue Käufer mit Gewährleistungsansprüchen auf dich zukommen. Bei reinem privat-an-privat-Verkauf kannst du das aber ausschließen (tust du das nicht, musst du bei Problemen die Folgen tragen). Fazit: Der neue Käufer kann nur hoffen das es nie Probleme gibt
Die Rechnung wäre also nur ein Nachweis, dass dein EeePC nicht "vom LKW gefallen" ist. -
ich kann eine Garantie also nicht weiterverkaufen? dh die ganzen Geräte die bei eb*y mit "Restgarantie" verkauft werden, haben also gar keinen Mehrwert, weil die Garantie ohnenicht nicht gilt?
Gut zu wissen
achso: Beim Privatverkauf kann ich doch auf den Garantieausschluss verzichten, da der Käufer von mir sowieso keine Quittung / Kaufbestätigung bekommt? -
Zitat
Original geschrieben von jungmario
Den Vertrag hast ausschließlich du mit Audioelektronik. Die Rechnung wird ja auf deinen Namen laufen.
Du bist der Einzige, der gegenüber Audioelektronik Gewährleistungsansprüche geltend machen kann. Deine Rechte gehen beim Weiterverkauf nicht auf den neuen Käufer über!
Denn wenn du denn EeePC weiter verkaufst, ist das ein neues und vom anderen unabhängiges Rechtsgeschäft. Hier kann der neue Käufer mit Gewährleistungsansprüchen auf dich zukommen. Bei reinem privat-an-privat-Verkauf kannst du das aber ausschließen (tust du das nicht, musst du bei Problemen die Folgen tragen). Fazit: Der neue Käufer kann nur hoffen das es nie Probleme gibt
Die Rechnung wäre also nur ein Nachweis, dass dein EeePC nicht "vom LKW gefallen" ist.
Schon mal einen Händler erlebt, der eine Gewährleistung beim Weiterverkauf wirklich verweigert?
Die wenigen Händler, die so verfahren, geben dieses in der Regel auch in ihren AGB an.Gruß
Tommy
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