Asus EEE aus Handyvertrag weiter verkaufen: was beachten?

  • Hallo,
    ich habe im August letzten jahres einen Asus EEE 701 über einen T-Mobile Web n Walk vertrag bekommen von der Firma Audioelektronik. Diesen würde ich gerne weiterverkaufen. Muss ich irgendwas spezielles beachten, da der PC ja aus dem Vertrag ist? Kann ich dem Käufer meine Rechnung mitgeben, damit er die Garantie hat, oder sollte ich ihm nur eine Kopie geben?

  • Re: Asus EEE aus Handyvertrag verkaufen


    Zitat

    Original geschrieben von Mark1982
    Muss ich irgendwas spezielles beachten, da der PC ja aus dem Vertrag ist?


    Nein, ist ja keine Ratenfinanzierung.
    Jedenfalls nicht rechtlich. ;)


    Zitat

    Original geschrieben von Mark1982
    Kann ich dem Käufer meine Rechnung mitgeben, damit er die Garantie hat, oder sollte ich ihm nur eine Kopie geben?


    Egal, das Original macht beim Verkauf natürlich einen besseren Eindruck.
    Eins von beiden solltest Du aber auf jeden Fall mitgeben.


    Gruß


    Tommy

  • Wenn der PC dein Eigentum ist (also z.B. kein Mietkauf vorliegt oder ein Eigentumsvorbehalt bereits erloschen ist) kannst du damit in den Grundzügen unser freiheitlich-demokratischen Grundordnung verfahren wie du willst.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • mir ist gerade aufgefallen, dass ich gar keine Rechnung für den EEE habe. Also es steht nirgends offiziell, dass der bei dem Vertrag dabei war. Was passiert dann im Garantiefall? Kann Audioelektronik so eine Quittung evtl noch nachreichen?

  • Nie bekommen oder verschusselt?
    Jeder seriöse Händler sollte Dir eine Rechnungs-/Lieferscheinkopie zukommen lassen können.


    Gruß


    Tommy

  • Ich habe alle Unterlagen vom Vertragsabschluss, da wird auch überall der T-Mobile-Vertrag erwähnt aber nirgends die Beigabe. Ich würde fast sagen, ich hab nie eine Rechnung dafür bekommen

  • Den Vertrag hast ausschließlich du mit Audioelektronik. Die Rechnung wird ja auf deinen Namen laufen.
    Du bist der Einzige, der gegenüber Audioelektronik Gewährleistungsansprüche geltend machen kann. Deine Rechte gehen beim Weiterverkauf nicht auf den neuen Käufer über!
    Denn wenn du denn EeePC weiter verkaufst, ist das ein neues und vom anderen unabhängiges Rechtsgeschäft. Hier kann der neue Käufer mit Gewährleistungsansprüchen auf dich zukommen. Bei reinem privat-an-privat-Verkauf kannst du das aber ausschließen (tust du das nicht, musst du bei Problemen die Folgen tragen). Fazit: Der neue Käufer kann nur hoffen das es nie Probleme gibt ;-)
    Die Rechnung wäre also nur ein Nachweis, dass dein EeePC nicht "vom LKW gefallen" ist.

  • ich kann eine Garantie also nicht weiterverkaufen? dh die ganzen Geräte die bei eb*y mit "Restgarantie" verkauft werden, haben also gar keinen Mehrwert, weil die Garantie ohnenicht nicht gilt?
    Gut zu wissen ;)
    achso: Beim Privatverkauf kann ich doch auf den Garantieausschluss verzichten, da der Käufer von mir sowieso keine Quittung / Kaufbestätigung bekommt?

  • Zitat

    Original geschrieben von jungmario
    Den Vertrag hast ausschließlich du mit Audioelektronik. Die Rechnung wird ja auf deinen Namen laufen.
    Du bist der Einzige, der gegenüber Audioelektronik Gewährleistungsansprüche geltend machen kann. Deine Rechte gehen beim Weiterverkauf nicht auf den neuen Käufer über!
    Denn wenn du denn EeePC weiter verkaufst, ist das ein neues und vom anderen unabhängiges Rechtsgeschäft. Hier kann der neue Käufer mit Gewährleistungsansprüchen auf dich zukommen. Bei reinem privat-an-privat-Verkauf kannst du das aber ausschließen (tust du das nicht, musst du bei Problemen die Folgen tragen). Fazit: Der neue Käufer kann nur hoffen das es nie Probleme gibt ;-)
    Die Rechnung wäre also nur ein Nachweis, dass dein EeePC nicht "vom LKW gefallen" ist.


    Schon mal einen Händler erlebt, der eine Gewährleistung beim Weiterverkauf wirklich verweigert?
    Die wenigen Händler, die so verfahren, geben dieses in der Regel auch in ihren AGB an.


    Gruß


    Tommy

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