Samsung i8910

  • weil ich es hier noch nicht gelesen habe:


    ein typ behauptet, er hätte von einem samsung tester erfahren, dass der mieste amr-sound bei der videoaufnahme gefixt wird und durch einen besseren codec (aac?) ersetzt wird.


    ein anderer typ meinte, er hätte ebenfalls die aussage eines samsungmitarbeiters aus russland, der sinngemäß das gleiche sagte.


    vor kurzem wurde in UK bekannt, dass die sim-free version des omnia hd wohl einen monat später rauskommen soll, als ursprünglich geplant. könnte also auch etwas damit zu tun haben, dass die es noch vor dem release der freien geräte hinbiegen wollen.


    ihr müsst euch durch die "opinions"(meinungen) zu dem gerät auf gsmarena durcharbeiten um diese informationen zu erhalten....


    http://www.gsmarena.com/samsun…nia_hd-reviews-2691p2.php

  • Zitat

    Original geschrieben von VirusSnake
    wem interessiert ob das eigentlich ´´legal´´ ist...


    ich bin der meinung nach dass wenn man was kauft kann auch machen was er will, auf die software eingreiffen oder vom 4. stock runterzuschmeissen...


    hauptsache ist dass das gerät aufm deutschen netz funktioniert


    ja nur ist das nicht das was das deutsche Urheberrecht sagt. Wenn Du ein Gemälde von einem Künstler kaufst, darfst du auch nicht einfach drübermalen ohne ihn vorher zu fragen. Genauso dürfte man kann keine Fotos von dem Gemälde ins Netz stellen, obwohl man das Eigentum erworben hat. Der Künstler verliert nicht das urbheberrecht am Bild wenn er es verkauft, genauso wenig wie Samsung nicht durch den Verkauf eines Gerät das urbheberrecht der Software verliert (auch nicht für das eine Gerät, welches verkauft wurde)


    Ich denke dass es genauso wie bei dem Bild oder Gebäude (eines Archtiketen) auf die Eingriffsstärke ankommt. Das wird dann danach beurteilt ob der Eingriff erheblich oder unerheblich ist. Aber ich denke dass es zu sowas auch noch gar keine Rechtsprechung gibt, ob das unlocken jetzt überhaupt einen Eingriff in das urheberrecht darstellt (ob erheblich oder unerheblich).


    aber genug zum Urbheberrecht, ich dacht vllt wüsst da jmd was genaueres. Für mich spielt es jetzt auch keine Rolle, weil ich sowieso nix unlocken will, aber ich wollte es einfach mal interesse halber wissen.

  • Aber es ist jat so das man das Handy halt für den Eigengebrauch nutzt.Wenn ich mir. Z.b. eine Bild von einen Maler kaufe,dann kann ich da natürlich auch drüber malen.Solange ich es in meinen vier Wänden aufhänge sollte es keinen stören.Oder wenn ich z.b. von einem Künstler ein Lied nehme und für mich daraus einen neuen Mix mache.Solange die Scheibe in meiner Anlage rotiert dürfte es keinen kümmern.


    Eine andere Sache ist das wenn ich das Bild oder die CD dann verkaufe oder verschenke.Dann wird es der breiten öffentlichkeit zur Verfühgung gestellt und es ensteht eventuell Schaden (Ruf,Finazieller Schaden) für den Künstler.Das ist wieder eine andere Geschichte.Aber ob man das gleiche auch auf Handy Software ableiten kann glaube ich mal nicht.


    Was entsteht dem Handy Hersteller für einen Schaden wenn man sich ne Costum Software aufs Handy zimmert ? Das Handy ist schon gekauft und dem Hersteller kann es egal sein was nun mit dem Handy passiert.Ob ich das nun meinem Hund zum spielen gebe oder es zu TV-Vernbedienung umfunktioniere.Zudem...wer soll das ganze kontrollieren ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Roonem11

    Was entsteht dem Handy Hersteller für einen Schaden wenn man sich ne Costum Software aufs Handy zimmert ? Das Handy ist schon gekauft und dem Hersteller kann es egal sein was nun mit dem Handy passiert.Ob ich das nun meinem Hund zum spielen gebe oder es zu TV-Vernbedienung umfunktioniere.Zudem...wer soll das ganze kontrollieren ?


    der Schaden entsteht dadurch, daß Du nicht für diese Funktionen bezahlt hast, bzw der Provider das Handy mit Subventionen an Dich weiterverkauft hat und dadurch Funktionen gesperrt hat... für diese Funktionen hat man nicht bezahlt und durch das Unlocken umgehst du diese Restriktionen und der Provider ist der geschädigte, da Du nun etwas verwendest was er unterbinden wollte.
    Dein Nachbar hat das gleiche Gerät mit diesen Funktionen für mehr Geld kaufen müssen und ist zumindest ehtisch der angeschmierte.
    Kontrollieren kann das klar kaum einer, aber moralisch ist das auch nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von eekopf
    Hab gestern meinen Unlockcode online bestellt und heute erhalten :D
    Jetzt ist mein i8910 Simlockfrei :top:
    Funktioniert also tadellos....


    Hallo eekopf,


    habe mir eben eins bei Ebay ersteigert, ebenfalls Orange Branding und Simlock. Könntest Du mir bitte die Firma nennen die Dir den Unlockcode besorgt hat?


    Ist das Netzteil im Lieferumfang passend für unsere Steckdosen oder braucht man noch nen Adpater?


    Beste Grüße


    TheWarrior

  • Zitat

    Original geschrieben von Roonem11
    ...


    Was entsteht dem Handy Hersteller für einen Schaden wenn man sich ne Costum Software aufs Handy zimmert ? Das Handy ist schon gekauft und dem Hersteller kann es egal sein was nun mit dem Handy passiert.Ob ich das nun meinem Hund zum spielen gebe oder es zu TV-Vernbedienung umfunktioniere.Zudem...wer soll das ganze kontrollieren ?


    Immer diese OT im Thread :mad:


    1) s. Post von Fearli
    2) Woher kommt denn das Custom-Rom ? - dies wurde "mal einfach so" aus einem Original erstellt. Oder hat der "Anbieter" Lizenzen dafür gekauft ???


    hallowach88

  • Zitat

    Original geschrieben von VirusSnake
    wem interessiert ob das eigentlich ´´legal´´ ist...


    ich bin der meinung nach dass wenn man was kauft kann auch machen was er will, auf die software eingreiffen oder vom 4. stock runterzuschmeissen...


    hauptsache ist dass das gerät aufm deutschen netz funktioniert


    Legal ist sicherlich nicht DAS, was man GLAUBT, dass es legal ist. *LOL*
    Keine Ahnung, wie alt Du bist aber im Geschäftsleben wirst Du(würdest Du) mit dieser Einstellung nicht nur nicht sehr weit kommen, Du würdest früher oder später mit gewissen Instanzen des Staates in Konflikt geraten. ;) Ich will hier nicht als Moralapostel auftreten, bitte nicht falsch verstehen aber zumindest kann man erwarten, dass man solche Dinge nicht lauthals publik macht und damit auch noch prahlt, zu wissen, was man tut.


    Übrigens dürften die ersten deutschen Geräte diese Woche eintrudeln(fragt jetzt wieder nicht, woher ich das weiß ;)), somit dürfte sich ein wenig Geduld auszahlen, denn spätestens nächste Woche dürften Geräte bei den Händlern verfügbar sein.

  • :top: ich sag nur Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...aber ich würde es genauso machen.


    The warrior:
    könntest du mir mal nen Link von einem dieser Geräte bei ebay schicken ?
    und sobal du den unlocker von eekopf hast und das Handy dein eigen nennst bitte auch berichten ob es geht ? :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Roonem11
    Aber es ist jat so das man das Handy halt für den Eigengebrauch nutzt.Wenn ich mir. Z.b. eine Bild von einen Maler kaufe,dann kann ich da natürlich auch drüber malen.Solange ich es in meinen vier Wänden aufhänge sollte es keinen stören.Oder wenn ich z.b. von einem Künstler ein Lied nehme und für mich daraus einen neuen Mix mache.Solange die Scheibe in meiner Anlage rotiert dürfte es keinen kümmern.


    Dies ist leider auch nicht richtig. Du darfst auch nicht das Gemälde in deinen eigenen vier wänden ändern. (Dazu gibts einen lustigen Fall, bei dem nackten Frauen was drüber gemalt wurde, weil der Inhaber das in seinen eignen Vier wänden nach einiger Zeit doch für zu anzüglich empfunden hat, daraufhin hat dann der Künstler geklagt und auch gewonnen) Das mag gerade für den Laien ein wenig unverständlich klingen, aber es soll einfach das Urheberrecht des Künstlers geschützt werden und da das Urheberrecht nicht übertragen werden kann, ist dieses immer und überall geschützt.


    Natürlich hast du andererseits recht, dass das keinen stört bzw stören kann, wenn der Künstler oder wie hier der Hersteller das gar nicht mitbekommt oder mitbekommen kann. Wenn diese gar nichts von dem urheberrechtsverstoß wissen können sie natürlich nicht klagen (wo kein kläger da kein Richter).
    Erlaubt ist deswegen natürlich trotzdem nicht.


    Ich wollt mich jetzt sicherlich auch nicht als Moralapostel aufspielen, aber mich hats einfach mal interessiert, ob da jmd noch was genaueres dazu weiß, gerade ob damit schonmal jmd wirklich mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Gerade wenn man so ein Gerät jetzt in Reparatur schickt...müsste es ja doch der Hersteller merken oder nicht unbedingt?

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